Bildung an Bundeswehrfachschulen
Bundeswehrfachschulen sind bundeseigene Bildungseinrichtungen des zweiten Bildungswegs.
Qualifizieren während des Dienstes und nach Dienstzeitende
Als Soldatin oder Soldat können Sie während des Dienstes und nach Ihrem aktiven Dienst an schulischen und beruflichen Lehrgängen der Bundeswehrfachschulen teilnehmen. An bundesweit zehn Bundeswehrfachschulen werden Sie von qualifizierten, engagierten zivilen Lehrkräften unterrichtet.
Bildungsangebote für aktive Soldatinnen und Soldaten
Die Bundeswehrfachschulen bieten Qualifikationen für aktive Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der Personalentwicklung an. So können für einen beabsichtigten Laufbahnwechsel hierfür benötigte Schulabschlüsse erworben werden. Auch Maßnahmen der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung (ZAW) werden an Bundeswehrfachschulen durchgeführt mit dem Ziel die Soldatinnen und Soldaten bestmöglich auf die Übernahme höherwertiger Aufgaben und Dienstposten vorzubereiten.
Angeboten werden beispielsweise die Lehrgänge „Fachinformatikerin/zum Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration“ und „Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement“. Die Ausbildungsmöglichkeiten werden dabei kontinuierlich erweitert. So ist kürzlich die Ausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung hinzugekommen.
Über eine Teilnahme aktiver Soldatinnen und Soldaten an schulischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen, die zum Zweck des Laufbahnwechsels oder im Rahmen der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung besucht werden können, entscheidet die personalbearbeitende Dienststelle. Die Teilnahme erfolgt im Wege der Kommandierung.
Ferner qualifizieren die Bundeswehrfachschulen dienstbegleitend und laufbahnübergreifend Soldatinnen und Soldaten durch Vermittlung schulischer bzw. allgemeiner Kernkompetenzen (z. B. Lehrgang „Einführung in die kompetenzorientierte Ausbildung der Streitkräfte für Ausbilder und Ausbilderinnen (KOA)“).
Bildungsangebote für SAZ im Rahmen der Berufsförderung
Als Soldatin oder Soldat auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von mindestens vier Jahren oder Berufsoffizierin bzw. Berufsoffizier im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41) haben Sie Anspruch auf Förderung schulischer oder beruflicher Bildungsmaßnahmen. Deren Umfang hängt von Ihrer jeweiligen Verpflichtungszeit ab. In der Regel umfasst sie mindestens ein Jahr.
In diesem Zeitraum können Sie bundesweit anerkannte allgemeinbildende Schulabschlüsse wie den Mittleren Schulabschluss oder die Fachhochschulreife in den Fachrichtungen Sozialpädagogik, Technik oder Wirtschaft erwerben. Diese ebnen Ihnen den Weg in eine berufliche Zukunft, z. B. in den öffentlichen Dienst. Liegt Ihr Schulabschluss schon länger zurück, können Sie Auffrischungskurse besuchen, die Sie umfassend auf die Kurse zum Erwerb eines Schulabschlusses vorbereiten. Für Soldatinnen und Soldaten, die studieren möchten, haben die Bundeswehrfachschulen Vorbereitungskurse vor Aufnahme eines Studiums eingerichtet. Diese werden sowohl als fachübergreifende Lehrgänge angeboten, die für alle Studiengänge geeignet sind, als auch mit Schwerpunkt auf die Vorbereitung auf Studiengänge im Bereich MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) und auf wirtschaftliche Studiengänge. Ebenso gehören berufliche Ausbildungen, die zum Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin und Erzieher oder zur Kauffrau und zum Kaufmann für Büromanagement führen, zum ständigen Bildungsangebot der Bundeswehrfachschulen.
Der Unterricht erfolgt in modern ausgestatteten Räumen mit digitaler Tafel, unter Nutzung eines digitalen Lernmanagementsystems, das von der Universität der Bundeswehr in Hamburg speziell für die Bundeswehrfachschulen angepasst wurde. Auch die Möglichkeiten, den Unterricht online zu gestalten, sind in den letzten Jahren erweitert worden.
An den Bundeswehrfachschulen lernen Sie mit anderen aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten nach den Maßstäben der Erwachsenenbildung. Bei den meisten Bundeswehrfachschulen ist eine Unterbringung in einer dienstlichen Unterkunft möglich.
Anmeldung
Die Anmeldung für die schulischen Lehrgänge im Rahmen der Berufsförderung, für die Ausbildungen zur staatlich geprüften Erzieherin/zum staatlich geprüften Erzieher und zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement erfolgt mit Hilfe des „Antrags zur Teilnahme am Unterricht der Bundeswehrfachschule“ (Fachschulbogen), den Sie beim Berufsförderungsdienst erhalten. Online ist das Formular auf dieser Seite: Formulare und Informationsmaterial unter der Rubrik „Förderungsanträge“ abrufbar.
Der Besuch einer Bundeswehrfachschule setzt zwingend eine vorherige Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr voraus. Bei Interesse wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Förderungsberaterin bzw. Ihren Förderungsberater ihres Standortes, um zu klären, welche Lehrgänge Sie besuchen können oder sollten.
Bei der Einplanung in die Lehrgänge an den Bundeswehrfachschulen werden Ihre individuellen Wünsche berücksichtigt, sofern das Lehrgangsangebot dies ermöglicht.
Nicht jeder Lehrgang wird an jeder Bundeswehrfachschule angeboten. Zudem hängt die Einrichtung der Lehrgänge von der Anzahl der eingehenden Anträge sowie der Kapazität der jeweiligen Bundeswehrfachschule ab. Einzelheiten zu den angebotenen Lehrgängen und den jeweiligen Bundeswehrfachschul-Standorten finden Sieh hier.
Sie benötigen für einen angestrebten Laufbahnwechsel einen Schulabschluss? Bitte wenden Sie sich an Ihre Disziplinarvorgesetzte bzw. Ihren Disziplinarvorgesetzten oder Ihre personalbearbeitende Dienststelle.
Nähere Informationen zum Lehrgang „Einführung in die kompetenzorientierte Ausbildung der Streitkräfte für Ausbilderinnen und Ausbilder (KOA)“ und zum diesbezüglichen Anmeldeverfahren finden Sie im Lehrgangskatalog der Bundeswehr.
Sie haben Interesse am Unterricht in der Erwachsenenbildung?
Sie sind eine qualifizierte, engagierte Lehrkraft und möchten an einer Bundeswehrfachschule unterrichten?
Für die Bundeswehrfachschulen suchen wir regelmäßig Lehrkräfte (m/w/d) mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe II (Lehramt für berufliche Schulen, Gymnasien und Gesamtschulen) und das Lehramt für die Sekundarstufe I.
Sie erwartet Unterricht mit aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten in modern ausgestatteten Unterrichtsräumen. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis beim Bund. Ferner bieten wir ein umfangreiches Weiterbildungsangebot.
Downloads
Hier finden Sie weitere Informationen
- Broschüre BwFachS - Viele Wege zum Erfolg (PDF, nicht barrierefrei, 9,6 MB)
- BwFachS Flyer (PDF, nicht barrierefrei, 7,1 MB)
- Jahresschulpan 2024 (PDF, barrierefrei, 201 KB)
- Unterrichtsfreie Zeiten 2024 (PDF, barrierefrei, 123 KB)
- Jahresschulplan 2025 (PDF, nicht barrierefrei, 200 KB)
- Unterrichtsfreie Zeiten 2025 (PDF, barrierefrei, 124 KB)
- Planungsdaten-2026-2027 (PDF, barrierefrei, 201 KB)
FAQFrequently Asked Questions ZAW/Personalentwicklung
Informationen für aktive Soldatinnen und Soldaten, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung eine Maßnahme bzw. einen Lehrgang an einer Bundeswehrfachschule (BwFachS) besuchen möchten.
Sie können an einer BwFachS den Hauptschulabschluss oder den Mittleren Schulabschluss erwerben, wenn Sie beabsichtigen, im Rahmen der Personalentwicklung in die Laufbahn der Unteroffiziere oder der Feldwebel aufzusteigen. Dafür werden an ausgewählten BwFachS gesonderte Lehrgänge eingerichtet.
Der Schulbesuch ist auch möglich, wenn Sie für den Aufstieg in eine Offizierslaufbahn einen Mittleren Schulabschluss (militärfachlicher Dienst) oder die Fachhochschulreife (Truppendienst) benötigen. In diesen Fällen besuchen Sie die Lehrgänge der BwFachS, die für ausscheidende SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit eingerichtet werden.
Ferner werden an den BwFachS auch Maßnahmen der Zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit) im Rahmen der militärfachlichen Ausbildung (ZAW) durchgeführt, z. B. zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement, zur Fachinformatikerin/zum Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration oder zur Kauffrau/zum Kaufmann für Logistik und Speditionsdienstleistungen.
Die Bewerbung für den Aufstieg in eine höhere Laufbahn erfolgt über die bzw. den jeweilige/n Disziplinarvorgesetzten. Ihre personalbearbeitende Dienststelle prüft, ob die Voraussetzungen für den Wechsel gegeben sind und Sie für den Aufstieg in Betracht kommen. Falls noch ein Schulabschluss benötigt wird, obliegt es ebenfalls der personalbearbeitenden Dienststelle zu entscheiden, ob Sie diesen an einer BwFachS erwerben können.
Auch wenn Sie für eine ZAW vorgesehen sind, erfolgt die Kommandierung durch die personalbearbeitende Dienststelle.
Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen erhalten Sie hier: Schulische Bildung
Die meisten Lehrgänge können an jeder BwFachS eingerichtet werden. Insbesondere der Lehrgang zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses sowie die ZAW-Maßnahme „Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement“ finden derzeit an mehreren BwFachS statt. Welche das ist, hängt von den jeweiligen aktuellen Unterrichts- und Unterkunftskapazitäten. Sie erfahren in Ihrer Kommandierung, an welcher BwFachS Sie Ihre Ausbildung absolvieren werden.
Der Lehrgang zum Erwerb des Hauptschulabschlusses findet derzeit nur an der BwFachS Hannover statt.
Der Erwerb eines Schulabschlusses hat keinen Einfluss auf Ihren späteren Förderungsanspruch im Rahmen der Berufsförderung nach Ihrem Dienstzeitende.
Die Teilnahme an einer ZAW-Maßnahme führt dagegen in der Regel zu einer Minderung des Anspruches. Diese ist abhängig von der Art des Abschlusses. Einzelheiten dazu erfahren Sie bei Ihrem Berufsförderungsdienst.
Der Unterricht umfasst ca. 35 Unterrichtsstunden/Woche, abhängig vom jeweiligen Lehrgang. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt.
Generell findet der Unterricht zwischen 07:15 und 15:00 Uhr statt. Freitags endet der Unterricht in der Regel gegen 13:00 Uhr. Besuchen Sie zu den Unterrichtszeiten bitte die Website der jeweiligen BwFachS.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zu den Prüfungen zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses, eines Fachhochschulabschlusses oder einer beruflichen Qualifikation werden von dem jeweiligen Bundesland vorgegeben, in dem sich die BwFachS befindet. Grundsätzlich werden die Zulassungsvoraussetzungen von der personalbearbeitenden Stelle geprüft. Sollten Sie diese nicht erfüllen, werden Sie nicht zum jeweiligen Lehrgang kommandiert.
Die unterrichtsfreien Zeiten während des Lehrganges zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des Mittleren Schulabschlusses sind die gleichen wie bei den anderen Lehrgängen an der Schule für ehemalige SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie in diesen kompletten Zeiträumen ebenfalls frei und „Ferien“ haben – diese Zeiträume übersteigen Ihren eigentlichen Urlaubsanspruch bei weitem.
Während der unterrichtsfreien Zeiten an einer BwFachS haben Sie keinen regulären Unterricht. In dieser Zeit müssen Sie Ihren Jahresurlaub nehmen, in vom Urlaubsanspruch nicht abgedeckten Zeiträumen sorgt die militärische Betreuungsstelle der BwFachS für eine angemessene Betreuung/Beschäftigung. Während der Zeit, in der Sie die BwFachS besuchen, können Sie Ihren Urlaubszeitraum daher nicht frei wählen.
Sollten Sie an einer ZAW-Maßnahme teilnehmen, werden die Urlaubszeiträume von vornherein von der personalbearbeitenden Stelle festgelegt.
Als Lehrgangsteilnehmende/r an den o. a. Maßnahmen haben Sie im Rahmen der Kommandierung auch einen Anspruch auf eine dienstliche Unterkunft. In den meisten BwFachS ist vor Ort ein entsprechendes Internat vorhanden. Sollte das nicht der Fall sein, werden Sie in der Regel in der nächstgelegenen geeigneten Kaserne untergebracht und jeweils zum Unterricht transportiert.
FAQFrequently Asked Questions Berufsförderung
Informationen für ehemalige und aktive Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die im Rahmen ihres Anspruches auf Förderung schulischer
und beruflicher Bildungsmaßnahmen eine Bundeswehrfachschule (BwFachS) besuchen möchten, nach oder am Ende ihrer Dienstzeit
Sie müssen einen Anspruch auf Förderung einer schulischen bzw. beruflichen Bildungsmaßnahme nach § 5 Soldatenversorgungsgesetz haben. Dafür ist eine mindestens vierjährige Dienstzeit erforderlich. Der Besuch einer BwFachS kann unter bestimmten Voraussetzungen schon gegen Ende der Dienstzeit unter Freistellung vom militärischen Dienst beginnen, in der Regel aber nach Ihrem Dienstzeitende.
Inhaberinnen und Inhaber eines Eingliederungsscheins können die BwFachS nach ihrem Dienstzeitende nicht besuchen.
Über den Besuch einer BwFachS im Rahmen Ihres Anspruches auf Förderung einer schulischen/beruflichen Bildungsmaßnahme entscheiden Sie selbst. Der Berufsförderungsdienst, bei dem Sie den Antrag stellen müssen, unterstützt Sie bei Ihrer Entscheidung und hilft Ihnen bei der Prüfung, ob Sie die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Der Besuch der Lehrgänge zum Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses (Mittlerer Schulabschluss und Fachhochschulreife), die Vorbereitungs- und die Studienkurse sowie die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher sind schulgeldfrei. Nur für die Ausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement fallen Gebühren in Höhe von 200,00 € im Monat an.
Der Betrag wird direkt mit Ihrem Förderungshöchstbetrag verrechnet.
Ca. 35 Unterrichtsstunden/Woche, abhängig vom jeweiligen Lehrgang.
Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Generell findet der Unterricht zwischen 07:15 und 15:00 Uhr statt. Freitags endet der Unterricht in der Regel gegen 13:00 Uhr.
Besuchen Sie zu den Unterrichtszeiten bitte die Website Ihrer gewünschten BwFachS.
Sie besuchen den Unterricht zusammen mit Kameradinnen und Kameraden, die ebenso wie Sie jahrelang als Soldatin oder Soldat tätig waren und nun die Eingliederung in das zivile Berufsleben anstreben.
Die Lehrkräfte an den Schulen sind erfahren in der Erwachsenenbildung und in der Lage, auf Ihren speziellen Background einzugehen.
Der Unterricht findet in Ganztagsform statt. Sie können den Abschluss also in einem kurzen Zeitraum in einem bis eineinhalb Jahren erwerben, je nachdem, ob Sie zusätzlich einen Vorbereitungskurs besuchen.
In beiden Kursen werden Ihre Schulkenntnisse der Sekundarstufe I aufgefrischt und aktualisiert. Gerade nach einer längeren Dienstzeit als Soldatin oder Soldat ist es oft nicht so leicht, wieder in den Lernprozess einzusteigen.
Sowohl der Grundlehrgang (für SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit mit Hauptschulabschluss) als auch der Vorkurs (für SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit mit Mittlerem Schulabschluss) helfen Ihnen dabei.
Danach sind Sie auf den Besuch weiterführender Lehrgänge gut vorbereitet. Auch wenn Sie nach Ihrem Dienstzeitende eine berufliche Weiterbildung beginnen oder gleich ein Arbeitsverhältnis aufnehmen möchten, hilft es Ihnen, wenn Ihre Schulkenntnisse auf dem aktuellen Stand sind.
Die Kurse beinhalten im Übrigen auch ein Bewerbungstraining.
Die Studienvorbereitungskurse bereiten auf das wissenschaftliche Arbeiten an einer Universität oder Fachhochschule vor und vertiefen insbesondere Ihre Kompetenzen in Englisch und Mathematik. Die Teilnahme an den Kursen mit den Schwerpunkten „MINT“ (Mathematik. Informatik, Naturwissenschaft, Technik) oder „Wirtschaft“ bereiten besonders auf Studiengänge dieser Fachrichtungen vor. Soldatinnen und Soldaten, deren Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung schon länger zurückliegt oder die die Berechtigung über den Erwerb eines Abschlusses auf Meisterebene oder als Fachkauffrau/Fachkaufmann erworben haben, profitieren besonders vom Besuch dieser Kurse.
Eine Übersicht der Lehrgänge, die grundsätzlich eingerichtet werden können, finden Sie hier: Lehrgangsübersicht .
Ein Lehrgang kommt in der Regel dann zustande, wenn sich mindestens 10 Personen dafür angemeldet haben. Die Planung, welcher Lehrgang im folgenden Halbjahr tatsächlich stattfinden kann, erfolgt jeweils im März und September eines Jahres. Damit Ihre Anmeldung dabei berücksichtigt werden kann, sollte diese nach Möglichkeit spätestens bis Ende Februar bzw. August vorliegen. Das gilt auch dann, wenn die Entscheidung für den Besuch der BwFachS noch nicht abschließend ist, weil z. B. noch eine Weiterverpflichtung im Raum steht, ein Arbeitsplatzangebot, oder weil noch Fragen zur Zulassung geklärt werden müssen.
Eine spätere Anmeldung bis zum Lehrgangsbeginn ist selbstverständlich auch möglich. Diese kann dann aber nicht mehr bei der Entscheidung, welche Lehrgänge überhaupt stattfinden, berücksichtigt werden.
Sollte der von Ihnen beantragte Lehrgang nicht an der von Ihnen gewünschten Schule stattfinden, wird Ihnen ggf. kurzfristig eine alternative BwFachS vorgeschlagen.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zu den Prüfungen zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses, eines Fachhochschulabschlusses oder einer beruflichen Qualifikation werden von dem jeweiligen Bundesland vorgegeben, in dem sich die BwFachS befindet. Ihr Berater oder ihre Beraterin beim Berufsförderungsdienst hilft Ihnen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bringen Sie dazu zum Beratungsgespräch bitte Ihre Zeugnisse mit. In schwierigen Fällen erfolgt auch eine Klärung über die BwFachS und die Schulbehörde des jeweiligen Landes.
Vor dem Besuch ist ein Beratungsgespräch mit Ihrem Förderungsberater/Ihrer Förderungsberaterin verpflichtend. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen über Ihre Möglichkeiten an einer BwFachS, die Zulassungsvoraussetzungen werden geprüft, die Dauer des Besuches einer BwFachS mit Ihren Förderungsansprüchen abgeglichen.
Sie können dann den Antrag auf Besuch einer BwFachS direkt beim BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr ausfüllen oder auch hier herunterladen: Antrag Bundeswehrfachschulbesuch .
An den BwFachS ist während der Ferien des jeweiligen Bundeslandes weitgehend unterrichtsfrei. Die genauen Zeiträume finden Sie in den Downloads auf dieser Internetseite.
Als Soldatin oder Soldat mit Freistellung vom militärischen Dienst richtet sich ihr Urlaubsanspruch ab Beginn des Besuches der BwFachS nicht mehr nach den bisherigen Anspruchsgrundlagen. Ihr Urlaubsanspruch für den Zeitraum der Freistellung ist mit den unterrichtsfreien Zeiten an der BwFachS abgegolten. Sollten Sie also z. B. im Juni mit dem Schulbesuch beginnen, haben sie für den Zeitraum, in dem Sie noch Ihren Dienst in der Einheit leisten, nur einen anteiligen Urlaubsanspruch von Januar bis Juni.
An den meisten BwFachS kann grundsätzlich eine unentgeltliche Unterkunft bereitgestellt werden. Bitte geben Sie dazu gleich bei der Antragstellung an, dass Sie eine Internatsunterkunft wünschen.
Wenn keine Unterkunft oder nicht genug Zimmer für alle Lehrgangsteilnehmenden vorhanden sind, Sie aber wegen der Entfernung zu Ihrem Wohnort eine solche benötigen, müssen Sie diese privat anmieten. Bei Ihrem zuständigen BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr erhalten Sie Informationen über Ansprechstellen, z. B. die Wohnungsfürsorge des jeweiligen Bundeswehrdienstleistungszentrums.
Ansprechstellen
Post- und Besucheranschrift:
Bildungszentrum der Bundeswehr Referat IV 4 Königswinterer Straße 556 53227 Bonn
Wegbeschreibung anzeigen-
Regierungsamtsrätin Birgit Meenken
Wenn Sie Fragen zum Besuch einer Bundeswehrfachschule haben, wenden Sie sich für schul- und fachübergreifende Fragen bitte an:
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Regierungshauptsekretärin Petra Hesse
Wenn Sie Fragen zum Besuch einer Bundeswehrfachschule haben, wenden Sie sich für die Standorte Hamburg, Hannover, Köln, Kassel und Koblenz bitte an:
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Regierungssekretär Benedict Brix
Wenn Sie Fragen zum Besuch einer Bundeswehrfachschule haben, wenden Sie sich für die Standorte Berlin, Karlsruhe, München, Naumburg und Würzburg an: