Die Deutsche Abteilung bildet gemeinsam mit den zehn weiteren nationalen Abteilungen die SHAPESupreme Headquarters Allied Powers Europe International School. Sie liegt auf dem Gelände des NATONorth Atlantic Treaty Organization-Hauptquartiers nahe der belgischen Stadt Mons. Die Deutsche Abteilung eröffnet für ihre Schülerinnen und Schüler die bemerkenswerte Chance, im vielsprachigen Umfeld der SHAPESupreme Headquarters Allied Powers Europe International School eine Fülle internationaler Erfahrungen zu sammeln und Fremdsprachenkenntnisse auszubauen. Zugleich gewährleistet die Ausrichtung des Unterrichts an innerdeutschen Standards die Anerkennung der an der Deutschen Abteilung erworbenen Zeugnisse und Abschlüsse.
Der deutschsprachige Unterricht ermöglicht insbesondere Kindern im Leselernalter, in der Muttersprache eine Lese-, Schreib- und Sprachkompetenz zu erwerben, die eine spätere bruchfreie Fortführung der Schullaufbahn in einem innerdeutschen Schulsystem erheblich erleichtert.
Derzeit besuchen rund 100 Schülerinnen und Schüler die Deutsche Abteilung. Sie werden von 15 Lehrkräften unterrichtet. In räumlicher Nähe zur Deutschen Abteilung befindet sich der Kindergarten der Internationalen SHAPESupreme Headquarters Allied Powers Europe-Schule.
Unterrichtsangebot
Das Unterrichtsangebot umfasst Grundschule, die Jahrgangsstufen fünf bis zehn mit Haupt-, Realschul- und gymnasialem Zweig und die Jahrgangsstufen elf bis dreizehn. Die unterschiedlichen Schulformen sind bei geringen Klassenstärken in der Sekundarstufe I zumeist in einem Klassenverband zusammengefasst. Im Rahmen eines standardisierten Unterrichtsangebotes können die Schüler an der Deutschen Abteilung der SHAPESupreme Headquarters Allied Powers Europe International School folgende Abschlüsse erlangen: den Erweiterten Ersten Schulabschluss Typ A nach Klasse 10 (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A), sowie der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach der zehnten Klasse und das Abitur (allgemeine Hochschulreife). Schüler des Haupt-, Real- und Gymnasialzweigs nehmen in der zehnten Klasse an Zentralen Prüfungen teil. Zeugnisse und Abschlüsse sind bundesweit anerkannt. Die Sekundarstufe II wird im Klassenverband geführt und schließt mit der Reifeprüfung ab.
Fremdsprachen
Englisch wird ab der dritten bis zur dreizehnten Klasse, Französisch von der siebten bis zur dreizehnten Klasse unterrichtet. Für eine gymnasiale Laufbahn ist eine zweite Fremdsprache verpflichtend.
Schülerinnen und Schüler, die den Mittleren Schulabschluss ohne Berechtigung zum Übertritt in die gymnasiale Oberstufe anstreben, können sich statt für Französisch für das Wahlpflichtfach Technik entscheiden.
Die SHAPESupreme Headquarters Allied Powers Europe International School bietet die Möglichkeit, Sprachzertifikate in Deutsch als Fremdsprache, Englisch und Französisch zu erwerben. Eine diesbezügliche Förderung erfolgt an der DA SIS.
Die erfolgreichen Prüflinge erhalten ein offizielles Zertifikat mit einer Beurteilung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (A1 – C1). Die Zertifikate werden den Schülerinnen und Schülern in einer feierlichen Atmosphäre vom NMR (National Military Representative) des Landes überreicht.
Unterrichtszeiten
Grundschule: stundenplanabhängig in der Regel von 08:45 bis 13:00 Uhr; Sekundarstufe I und II: 08:45 bis 15:30 Uhr.
Unterricht
Die Auslandsschulen der Bundeswehr eröffnen trotz der geringen Gesamtschülerzahl ein breites Bildungsspektrum, das normalerweise nur große Schulzentren auszeichnet. Dadurch gelingt es, Kinder mit unterschiedlichen Schullaufbahnen während der Auslandsverwendung ihrer Eltern an einer Auslandsschule der Bundeswehr zu integrieren. Inmitten einer überschaubaren Schulgemeinschaft und zumeist kleinen Lerngruppen werden die Schülerinnen und Schüler vielfach schulform-, teilweise auch jahrgangsübergreifend unterrichtet. Dabei steht ein klar definiertes Fächerangebot zur Verfügung.
Die Unterrichtssprache ist Deutsch, was den Wechsel ins Ausland zusätzlich erleichtert. Insbesondere jüngere Schülerinnen und Schüler lernen, in ihrer Muttersprache sicher zu lesen, sprechen und schreiben. Diese Fähigkeiten sind nach der Rückkehr nach Deutschland häufig ausschlaggebend für den weiteren Schulerfolg der Kinder. Zugleich fördern das fremdsprachige Umfeld und internationale Aktivitäten an den Auslandsschulen der Bundeswehr den Fremdsprachenerwerb in besonderem Maße.
Die Auslandsschulen der Bundeswehr arbeiten leistungsorientiert. Zugleich wird auf individuelle Förderung besonderes Gewicht gelegt. Dies hilft Neuankömmlingen bei der Eingewöhnung und unterstützt dabei, Schwächen abzubauen und Stärken weiterzuentwickeln. Die ASBw nehmen an den zentralen Lernstandserhebungen, Leistungsvergleichen und Prüfungen des Landes Nordrhein-Westfalen teil. Der Unterricht misst sich somit an innerdeutschen Standards. Die ASBw werden nicht als Ganztagsschulen geführt, es besteht kein Anspruch auf außerunterrichtliche Betreuung.
Schulrechtlicher Rahmen und Lehrpläne
Die Arbeit der Auslandsschulen der Bundeswehr richtet sich an Auslandsschulversionen schulrechtlicher Regelungen aus, die jeweils vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Schule und Weiterbildung genehmigt und durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) für anwendbar erklärt wurden.
Der Unterricht an den Auslandsschulen der Bundeswehr entspricht in Inhalt und Umfang den Anforderungen der in Nordrhein-Westfalen geltenden Lehrpläne und Stundentafeln. Dies sichert die Fortsetzung der Schulbildung im Ausland nach innerdeutschen Standards.
Alle Schulbücher werden von der Schule gestellt. Sie sind ausnahmslos zugelassene Lernmittel und setzen die geltenden Lehrpläne um. Die Zeugnisse und Abschlüsse, die an einer ASBw erworben werden, sind bundesweit anerkannt.
Anmeldung und Schulbesuch
Der Entschluss, während des Auslandsaufenthaltes das Angebot der ASBw zu nutzen, liegt im freien Ermessen der Erziehungsberechtigten. Über die Aufnahme eines Kindes an eine ASBw entscheidet die Schulleitung. Von ihr erhalten Eltern kompetente, umfassende Auskünfte über die Schulsituation vor Ort. Es empfiehlt sich, bereits im Vorfeld mit der Schulleitung Verbindung aufzunehmen, wenn ein Umzug an einen Standort mit einer ASBw erwogen wird. So erfährt man aus erster Hand, wie die Bedingungen an der jeweiligen ASBw sind und kann die Möglichkeiten, die für das Kind zur Verfügung stehen, mit der eigenen Planung abstimmen.
Mit der Anmeldung akzeptieren die Erziehungsberechtigten die an den Auslandsschulen der Bundeswehr geltenden schulrechtlichen Regelungen. Eltern erfragen am besten im Vorfeld bei der Schule, welche Dokumente für die Anmeldung an der Auslandsschule notwendig sind. Sollten die Unterlagen umzugsbedingt nicht bereits bei der Anmeldung zur Hand sein, wird das Kind vorerst lediglich unter Vorbehalt aufgenommen. In diesem Fall sind die Dokumente bis spätestens sechs Wochen nach Beginn des Schulbesuchs nachzureichen. Liegen sie auch nach Ablauf dieser Frist nicht vor, führt dies in der Regel zum Schulausschluss, um einer nicht sachgerechten Beschulung des Kindes vorzubeugen.
Zu bedenken ist, dass Kinder mit speziellem Förderbedarf - hierzu zählen etwa ausgeprägte Lernverzögerungen oder gravierende Verhaltensstörungen - im Interesse einer angemessenen Förderung nur dann an einer Auslandsschule der Bundeswehr aufgenommen werden, wenn keine deutschsprachigen außerschulischen Fördereinrichtungen für die Betreuung des Kindes notwendig sind. Diese stehen in der Regel im Ausland nicht zur Verfügung. In jedem Einzelfall prüft die Schulleitung, ob davon ausgegangen werden kann, dass das Kind bei individueller Förderung im Klassenverband erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann.
Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme an eine ASBw besteht nicht. Wegen der geringen Schülerzahlen verfügen ASBw über keine sonderpädagogisch ausgebildeten Lehrkräfte. Besteht bei einem Kind die begründete Vermutung, es liege besonderer Förderbedarf vor, kann die ASBw von den Eltern ein Gutachten von einer staatlich anerkannten Stelle im Inland einfordern, das Aufschluss gibt, ob das Kind ohne außerschulische und sonderpädagogische Förderung unterrichtet werden kann.
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BiZBw IV 4