Die Deutsche Abteilung der AFNORTH International School ist in eine internationale Schule eingebettet, der eine amerikanische, eine britische, eine kanadische und die deutsche Abteilung angehören.
Jede der vier Abteilungen folgt nationalen Unterrichtsvorgaben, Lehrplänen und erteilt nationale Abschlüsse. Dadurch kann die Deutsche Abteilung ihren Schülerinnen und Schülern die außergewöhnliche Chance eröffnen, an einer internationalen Schule in eine Vielzahl internationaler Aktivitäten einbezogen zu sein und zugleich nach deutschen Standards unterrichtet zu werden. So kann die Schulkarriere im englischsprachigen Umfeld ohne Sorge um eine bundesweite Anerkennung der Zeugnisse und Abschlüsse im Ausland fortgeführt werden.
Die Deutsche Abteilung ist Raum an Raum mit den anderen drei Abteilungen in einem freundlichen, gepflegten und modernen Gebäude untergebracht. Derzeit besuchen sie rund 80 Kinder und Jugendliche, die von elf Lehrkräften unterrichtet werden.
Unterrichtsangebot
Das Unterrichtsangebot umfasst die Grundschule und die Jahrgangsstufen fünf bis zehn mit Haupt-, Realschul- und gymnasialem Zweig. Gymnasiasten können nach der zehnten Klasse an nordrhein-westfälische Gymnasien in Grenznähe wechseln und profitieren so von deren breit gefächerten Kursangeboten. Gymnasien und Gesamtschulen im Raum Aachen/Heinsberg nehmen im Rahmen freier Kapazitäten Oberstufenschüler aus der Deutschen Abteilung der AFNORTH International School auf. Die unterschiedlichen Schulformen sind in der Sekundarstufe I bei geringen Klassenstärken in der Regel in einem Klassenverband zusammengefasst. Im Rahmen eines standardisierten Unterrichtsangebotes können die Schülerinnen und Schüler an der Schule den Erweiterten Ersten Schulabschluss nach Klasse 10 Typ A (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A) sowie den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erlangen. Schüler des Haupt-, Real- und Gymnasialzweigs nehmen in der zehnten Klasse an den Zentralen Prüfungen (ZP10) teil. Die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet das nordrhein-westfälische Ministerium für Schule und Weiterbildung.
Fremdsprachen
Englisch wird von der dritten bis zur zehnten Klasse unterrichtet, in der Grundschule wird das Lernen der Sprache durch das Partner Language Programm der AFNORTH International School intensiviert.
Französisch-Unterricht erhalten die Kinder mit dem Wahlpflichtfach Französisch oder im gymnasialen Zweig von der siebten bis zur zehnten Klasse. Schülerinnen und Schüler, die den Mittleren Schulabschluss ohne Berechtigung zum Übertritt in die gymnasiale Oberstufe anstreben, können sich statt für Französisch für das Wahlpflichtfach Technik entscheiden.
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtsdauer ist stundenplanabhängig und dauert von 09:00 bis 13:50 Uhr bzw. 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
Unterricht
Die Auslandsschulen der Bundeswehr eröffnen trotz der geringen Gesamtschülerzahl ein breites Bildungsspektrum, das normalerweise nur große Schulzentren auszeichnet. Dadurch gelingt es, Kinder mit unterschiedlichen Schullaufbahnen während der Auslandsverwendung ihrer Eltern an einer Auslandsschule der Bundeswehr zu integrieren. Inmitten einer überschaubaren Schulgemeinschaft und zumeist kleinen Lerngruppen werden die Schülerinnen und Schüler vielfach schulform-, teilweise auch jahrgangsübergreifend unterrichtet. Dabei steht ein klar definiertes Fächerangebot zur Verfügung.
Die Unterrichtssprache ist Deutsch, was den Wechsel ins Ausland zusätzlich erleichtert. Insbesondere jüngere Schülerinnen und Schüler lernen, in ihrer Muttersprache sicher zu lesen, zu sprechen und zu schreiben. Diese Fähigkeiten sind nach der Rückkehr nach Deutschland häufig ausschlaggebend für den weiteren Schulerfolg der Kinder. Zugleich fördern das fremdsprachige Umfeld und internationale Aktivitäten an den Auslandsschulen der Bundeswehr den Fremdsprachenerwerb in besonderem Maße.
Die Auslandsschulen der Bundeswehr arbeiten leistungsorientiert. Zugleich wird auf individuelle Förderung besonderes Gewicht gelegt. Dies hilft Neuankömmlingen bei der Eingewöhnung und unterstützt dabei, Schwächen abzubauen und Stärken weiterzuentwickeln. Die ASBw nehmen an den zentralen Lernstandserhebungen, Leistungsvergleichen und Prüfungen des Landes Nordrhein-Westfalen teil. Der Unterricht misst sich somit an innerdeutschen Standards. Die ASBw werden nicht als Ganztagsschulen geführt; es besteht kein Anspruch auf außerunterrichtliche Betreuung.
Schulrechtlicher Rahmen und Lehrpläne
Die Arbeit der Auslandsschulen der Bundeswehr richtet sich an Auslandsschulversionen schulrechtlicher Regelungen aus, die jeweils vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Schule und Weiterbildung genehmigt und durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) für anwendbar erklärt wurden. Der Unterricht an den Auslandsschulen der Bundeswehr entspricht in Inhalt und Umfang den Anforderungen der in Nordrhein-Westfalen geltenden Lehrpläne und Stundentafeln. Dies sichert die Fortsetzung der Schulbildung im Ausland nach innerdeutschen Standards.
Alle Schulbücher werden von der Schule gestellt. Sie sind ausnahmslos zugelassene Lernmittel und setzen die geltenden Lehrpläne um. Die Zeugnisse und Abschlüsse, die an einer ASBw erworben werden, sind bundesweit anerkannt.
Anmeldung und Schulbesuch
Der Entschluss, während des Auslandsaufenthaltes das Angebot der ASBw zu nutzen, liegt im freien Ermessen der Erziehungsberechtigten. Über die Aufnahme eines Kindes an eine ASBw entscheidet die Schulleitung. Von ihr erhalten Eltern kompetente, umfassende Auskünfte über die Schulsituation vor Ort. Es empfiehlt sich, bereits im Vorfeld mit der Schulleitung Verbindung aufzunehmen, wenn ein Umzug an einen Standort mit einer ASBw erwogen wird. So erfährt man aus erster Hand, wie die Bedingungen an der jeweiligen ASBw sind und kann die Möglichkeiten und die für das Kind zur Verfügung stehen mit der eigenen Planung abstimmen.
Mit der Anmeldung akzeptieren die Erziehungsberechtigten die an den Auslandsschulen der Bundeswehr geltenden schulrechtlichen Regelungen. Eltern erfragen am besten im Vorfeld bei der Schule, welche Dokumente für die Anmeldung an der Auslandsschule notwendig sind. Sollten die Unterlagen umzugsbedingt nicht bereits bei der Anmeldung zur Hand sein, wird das Kind vorerst lediglich unter Vorbehalt aufgenommen. In diesem Fall sind die Dokumente bis spätestens sechs Wochen nach Beginn des Schulbesuchs nachzureichen. Liegen sie auch nach Ablauf dieser Frist nicht vor, führt dies in der Regel zum Schulausschluss, um einer nicht sachgerechten Beschulung des Kindes vorzubeugen.
Zu bedenken ist, dass Kinder mit speziellem Förderbedarf - hierzu zählen etwa ausgeprägte Lernverzögerungen oder gravierende Verhaltensstörungen - im Interesse einer angemessenen Förderung nur dann an einer Auslandsschule der Bundeswehr aufgenommen werden, wenn keine deutschsprachigen außerschulischen Fördereinrichtungen für die Betreuung des Kindes notwendig sind. Diese stehen in der Regel im Ausland nicht zur Verfügung. In jedem Einzelfall prüft die Schulleitung, ob davon ausgegangen werden kann, dass das Kind bei individueller Förderung im Klassenverband erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann.
Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme an eine ASBw besteht nicht. Wegen der geringen Schülerzahlen verfügen ASBw über keine sonderpädagogisch ausgebildeten Lehrkräfte. Besteht bei einem Kind die begründete Vermutung, es liege besonderer Förderbedarf vor, kann die ASBw von den Eltern ein Gutachten von einer staatlich anerkannten Stelle im Inland einfordern, das Aufschluss gibt, ob das Kind ohne außerschulische und sonderpädagogische Förderung beschult werden kann.
Versicherungen
Da die Unfallkasse des Bundes für Schülerinnen und Schüler lediglich im Inland greift, ist es sinnvoll, zur Absicherung bei fremd- oder eigenverschuldeten Unfällen, die sich im Zusammenhang mit dem Schulbesuch ereignen könnten, eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Teilweise organisieren die Fördervereine der ASBw den Abschluss einer Schülerunfallversicherung gegen einen entsprechenden Kostenbeitrag. Da sich vom Ausland aus Vertragsabschlüsse mit deutschen Versicherungen häufig schwierig gestalten, empfiehlt es sich, sich vor dem Umzug über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren.
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BiZBw IV 4