Auslandsschulen der Bundeswehr

Angehörige der Bundeswehr, die ihren Dienst im Ausland leisten und von ihren Familien begleitet werden, haben ein besonderes Interesse an der Schulausbildung ihrer Kinder. Zum Bildungszentrum der Bundeswehr gehören deshalb derzeit fünf Auslandsschulen.

Ein gelber Schulbus und die amerikanische sowie die deutsch Flagge.

Bildung an Auslandsschulen

Angehörige der Bundeswehr, die ihren Dienst im Ausland leisten und von ihren Familien begleitet werden, haben ein besonderes Interesse an der Schulausbildung ihrer Kinder. Zum Bildungszentrum der Bundeswehr gehören deshalb derzeit fünf Auslandsschulen. Etwa 180 Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern profitieren im Schuljahr von dem Angebot. Die Auslandsschulen der Bundeswehr befinden sich im niederländischen Brunssum, im französischen Le Luc, nahe der belgischen Stadt Mons, in den Vereinigten Staaten von Amerika in Sheppard und im italienischen Catania.

Schülerinnen und Schüler befinden sich in einem Klassenzimmer.

Beim Mathematikunterricht an einer Auslandsschule der Bundeswehr arbeiten auch die Kleinsten bereits mit digitalen Tafeln

Bundeswehr/Hannemann

Die Auslandsschulen der Bundeswehr sind Schulen mit Unterricht in deutscher Sprache und mit deutschem Lehrplan. Das erleichtert den Kindern und Jugendlichen die Eingewöhnung im Ausland, die Fortführung ihrer Schulkarriere und die spätere Rückkehr nach Deutschland.

Die Zeugnisse und Abschlüsse, welche an den Auslandsschulen der Bundeswehr erworben werden, sind bundesweit anerkannt. Gegen Zahlung von Schulgeld stehen die Auslandsschulen der Bundeswehr im Rahmen freier Kapazitäten auch Kindern offen, deren Eltern nicht bei der Bundeswehr arbeiten.

Schulübersicht

Die Bundeswehr unterhält derzeit fünf Auslandsschulen der Bundeswehr in fünf Ländern. An den Standorten, an denen keine ASBw zur Verfügung stehen bieten sich darüber hinaus allen Bundeswehrangehörigen, die mit ihren Familien im Ausland eingesetzt sind, abhängig von den Gegebenheiten am Standort, folgende Möglichkeiten, ihre Kinder während des Auslandsaufenthaltes unterrichten zu lassen. Die Kinder besuchen eine vom Auswärtigen Amt geförderte Deutsche Schule oder eine Landesschule. Sie erhalten Fernunterricht, sofern keine der oben aufgeführten Möglichkeiten zur Verfügung steht. Sie verbleiben im Inland, beispielsweise in einem Internat oder bei einer Familie. Hierfür können bis zu 80 Prozent der Unterbringungs- und Verpflegungskosten erstattet werden, wenn eine deutschsprachige Schule oder eine Abteilung im Ausland nicht zur Verfügung stehen.

Häufig gestellte Fragen

Auslandsschulen der Bundeswehr (ASBw) erleichtern diesen Schritt erheblich: Der Unterricht an den ASBw richtet sich an deutschen Standards und Ausbildungsordnungen aus. Dies garantiert die Anerkennung der Ausbildung im Ausland und erleichtert es den Schülerinnen und Schülern, sich bei der Rückkehr in eines der deutschen Schulsysteme zu integrieren.

Die ASBw weisen eine hervorragende Lehrer - Schüler-Relation auf. Diese günstigen Bedingungen ermöglichen einen hoch individualisierten Unterricht. In den kleinen Klassen werden die Schülerinnen und Schüler unausweichlich ins Unterrichtsgeschehen eingebunden. Die Lehrkräfte kennen die Stärken und Schwächen jeder Schülerin und jedes Schülers und fordern oder fördern sie individuell - ein Unterfangen, das im Inland häufig zwangsläufig an überfüllten Klassen scheitert. So können die Kinder und Jugendlichen an den ASBw die seltene Chance nutzen, bei intensiver schulischer Betreuung im Schutz ihrer Familie wertvolle Auslandserfahrung zu sammeln, ihre Fremdsprachenkenntnisse auszubauen um danach ohne Anerkennungsrisiken ihre Schullaufbahn im Inland fortzusetzen. Die ASBw fangen die schulischen Unwägbarkeiten ab, die ein Auslandsumzug für Familien bergen kann. Sie erleichtern dadurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Bundeswehr bei einer Auslandsverwendung.

Nicht jedes Kind lässt Freunde, die Klassengemeinschaft, Verwandte und Großeltern oder die gewohnte Umgebung unbeeindruckt hinter sich. Schule und Lehrkräfte wissen sehr genau um die Gefühlslage ihrer Schützlinge und versuchen auf unterschiedlichen Ebenen, Neuankömmlingen die Eingewöhnung zu erleichtern. An vorderster Stelle steht die professionelle pädagogisch - didaktische Beobachtung und Begleitung. 

Die soziale Integration in die neue Klasse unterstützen darüber hinaus „Patenschaften“, gemeinschaftsfördernde Unterrichtsformen, jahrgangsübergreifende Unterrichtsorganisation, Schulfahrten und vieles mehr. Das rege Schulleben der ASBw - unter anderem in vielfältigen Arbeitsgemeinschaften - fördert die Eingewöhnung zusätzlich, erweitert die Erfahrungswelt der Kinder und Jugendlichen und erlaubt ihnen, klassenübergreifend Anschluss zu finden. Dieses Stück schulischer Heimat im Ausland schaffen die Lehrkräfte für ihre Schülerinnen und Schüler übrigens in der Regel aus freien Stücken, über ihr reguläres Stundendeputat hinaus.

Generell gelten an den ASBw nordrhein-westfälische Lehrpläne und Anforderungsvorgaben. Als Beleg dafür, dass diese erfüllt werden, gilt die erfolgreiche Teilnahme unserer Schulen an den zentralen Lernstandserhebungen, die zentralen Abschlussprüfungen für die Haupt- und die Realschule und Klausuren in der 10. Klasse Gymnasium. Die Schülerinnen und Schüler der ASBw schnitten bei diesen Leistungsvergleichen durchweg gut ab. Das bedeutet, dass das Anforderungsniveau an den ASBw dem allgemeinen Anforderungsniveau in Nordrhein-Westfalen entspricht. 

Dies wurde immer wieder ausdrücklich vom Prüfungsbeauftragten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen bestätigt. Auch innerhalb von Nordrhein-Westfalen sind die Lernstände in den einzelnen Klassen und Schulen nicht identisch. Daher kann sich ihr Kind, wie bei jedem Schulwechsel in Abhängigkeit vom Lernstand der aufnehmenden Inlandsklasse bei der Rückkehr im Einzelfall sowohl verschlechtern als auch verbessern. Der Rückumzug in ein anderes Bundesland als Nordrhein-Westfalen entspricht in etwa dem innerhalb Deutschlands von Nordrhein-Westfalen in dieses Bundesland.

Trotz intensiver Förderung stoßen auch an den ASBw Kinder an ihre Leistungsgrenzen. Selbst bei stark individualisierter pädagogischer Unterstützung erreicht nicht jedes das anvisierte Niveau. Manch einer der Schülerinnen und Schüler ist von den Anforderungen der Gymnasial- oder Realschullehrpläne überfordert und kann sich nur mit erheblichem Lernaufwand in der gewählten Schulform halten. 

Nicht jeder erfährt dabei die für ihn nötige elterliche Unterstützung. Und manch einem Teenager fällt es trotz aller pädagogischen Angebote schwer, sich einzugewöhnen oder den Ablenkungen vor Ort zu widerstehen und motiviert für gute Schulleistungen zu arbeiten.

Hausaufgaben dienen auch bei intensivem Unterricht dazu, das Gelernte zu Hause in Ruhe zu durchdenken und zu festigen. Pädagogisch sollen sie an selbstständiges, regelmäßiges Arbeiten heranführen und die Selbstorganisation des Kindes schulen. Damit dies mit Augenmaß geschieht und die Schülerinnen und Schüler nicht überlastet, ist an den ASBw der wöchentliche Hausaufgabenumfang altersstufengerecht begrenzt. 

Falls Ihr Kind regelmäßig mehr Zeit als vorgesehen für die Hausaufgaben benötigt, kann das sowohl an der Arbeitsweise Ihres Kindes als gelegentlich auch an einer Unterschätzung des durchschnittlichen Aufwands durch die Lehrkraft liegen. In einem solchen Fall sollten Sie mit der Lehrkraft oder den Lehrkräften sprechen.

Bei der Überlegung, ob ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf „inkludiert“, das heißt an einer ASBw aufgenommen werden kann, wird für Eltern die Abwägung, ob es seine Fähigkeiten unter Auslandsbedingungen bestmöglich entwickeln kann, eine zentrale Rolle spielen. Naturgemäß sind im Ausland die Fördermöglichkeiten begrenzt: Ein spezifisches, außerschulisches Fördernetzwerk, etwa deutschsprachige Logopäden oder Verhaltenstherapeuten, fehlen in der Regel. Sonderpädagogische schulische Betreuung ist angesichts geringer Gesamtschülerzahlen nicht möglich. 

Die Entscheidung, ob ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf an eine ASBw aufgenommen werden kann, trifft der Schulleiter oder die Schulleiterin deshalb nach Abwägung des Einzelfalls. Das Kind wird die Deutsche Schule besuchen können, wenn es voraussichtlich dem Unterricht der Klasse erfolgreich folgen kann und keine außerschulischen Fördereinrichtungen benötigt. Setzen Sie sich deshalb bitte bereits im Vorfeld mit der Deutschen Schule in Verbindung, wenn Ihr Kind sonderpädagogischen Förderbedarf aufweist. Es geht um seine Zukunft. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Eltern sind die wichtigsten Partner der Schule in der Erziehung und Ausbildung der Kinder und Jugendlichen und umgekehrt. „An einem Strang zu ziehen“ ist die Grundlage für eine wirkungsvolle gemeinsame Erziehungs- und Bildungsarbeit und somit für eine erfolgreiche Schullaufbahn der Kinder und Jugendlichen. Deshalb begrüßen und fördern alle ASBw einen intensiven Austausch zwischen Lehrkräften und Eltern. In der Regel bilden Klassenelternabende, Sprechstunden und Sprechtage einem geeigneten Rahmen. 

Eltern engagieren sich darüber hinaus vielfach aktiv bei der Gestaltung des Schullebens und unterstützen so die Lehrkräfte, bereichern das Schulgeschehen und gestalten es bunter. Dieses Engagement wird von den Schulen sehr geschätzt. Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern in den Gremien der ASBw definiert die Analogversion-Schulgesetz (AV-SchulG), in den Paragraphen 62 und folgende. 

Die Pflegschaftsvorsitzenden vertreten die Interessen der Elternschaft gegenüber der Schulleitung und sind als Mitglieder der Schulkonferenz in den in Paragraph 65 Absatz 2, AV-SchulG klar definierten Bereichen in Entscheidungsprozesse eingebunden. Fragen der Schul- und Unterrichtsorganisation, Methodik, Didaktik, Bewertung von Schülerleistung und alle schulfachlichen Belange liegen in der Fachkompetenz und Entscheidungshoheit der Schule beziehungsweise der Lehrkräfte.

Viele Ihrer Fragen werden Ihnen sicher die Elternbriefe, -abende, Informationsveranstaltungen oder der Internetauftritt der Schule beantworten. Dort erhalten Sie zuverlässige Informationen aus erster Hand. Amtliche Informationen der Schulaufsicht über die ASBw im Allgemeinen sowie über die einzelnen Schulen finden Sie unter diesen Internetseiten. Speziell Fragen und Probleme, die Ihr Kind betreffen, können Sie an den halbjährlich stattfindenden Elternsprechtagen oder in den zumeist individuell vereinbarten Sprechstunden besprechen. 

Bitte erörtern Sie auftauchende Fragen oder sich abzeichnende Probleme frühestmöglich direkt mit den Lehrkräften. Die Lehrkräfte können kompetent Auskunft geben und Ihnen notwendige Informationen liefern, um die Situation sachgerecht einzuschätzen, Sie beraten und unterstützen. Im direkten Kontakt mit den Lehrkräften lässt sich vieles rasch und unmittelbar klären. Miteinander zu reden löst frühzeitig Probleme. Nur übereinander zu sprechen ist nicht hilfreich. Sollte ein Gespräch mit der Lehrkraft nicht klärend verlaufen sein, können Stufenbetreuer oder Schulleitung mit zusätzlichem pädagogischem Wissen hinzugezogen werden.

Zuständigkeiten und Ansprechpartner

Das Bildungszentrum der Bundeswehr, Referat IV 4, ist verantwortlich für die Fachaufsicht sowie für den Betrieb und die Organisation der Auslandsschulen der Bundeswehr.

Lehrkräfte

Derzeit unterrichten an den fünf Auslandsschulen der Bundeswehr etwa 37 qualifizierte Lehrkräfte. Sie werden für drei bis sechs Jahre aus den Schuldiensten der Bundesländer abgeordnet und haben erfolgreich ein Auswahlverfahren durchlaufen. Neben den Lehrkräften wird kein zusätzliches pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal an Auslandsschulen der Bundeswehr beschäftigt. Interessenten müssen in der zentralen Bewerberkartei des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten Zentralstelle für das Auslandsschulwesen eingetragen sein.

Zusätzlich empfiehlt sich eine Initiativbewerbung beim:
Bildungszentrum der Bundeswehr
Referat IV 4
Königswinterer Straße 556
53227 Bonn

oder beim
Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Referat V 2.2.4
Alte Heerstraße 81
53757 Sankt Augustin

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