Als Fachunteroffizier Berufssoldatin oder Berufssoldat werden
Als Fachunteroffizier Berufssoldatin oder Berufssoldat werden
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Das „Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ ist seit dem 9. August 2019 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird es in Zukunft möglich sein, dass Fachunteroffiziere in den Status einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten übernommen werden können.
Der Begriff „Unteroffizier“ umfasst zum einen die Laufbahnen der Unteroffiziere mit Portepee, also die Bootsleute und Feldwebel, zum anderen die Unteroffiziere ohne Portepee, die Fachunteroffiziere.
Voraussetzungen und Auswahlkriterien
Fachunteroffiziere in den Status einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten zu übernehmen, ist an Voraussetzungen geknüpft, die den Kriterien für die Übernahme zum Berufssoldaten in den Laufbahnen der Feldwebel sehr ähnlich sind.
Dazu zählen:
- Zwei planmäßige Beurteilungen, wobei die erste Beurteilung im Dienstgrad Stabsunteroffizier/Obermaat ein Jahr nach Einweisung in die Besoldungsgruppe A7 vorgesehen ist.
- Zwei planmäßige Beurteilungen, wobei die erste Beurteilung im Dienstgrad Stabsunteroffizier/Obermaat ein Jahr nach Einweisung in die Besoldungsgruppe A7 vorgesehen ist.
- ein überdurchschnittliches Eignungs- und Leistungsbild.
- eine abgeschlossene Laufbahn- und Fachausbildung.
- Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit.
- Bereitschaft zur Mobilität nach der Übernahme.
- Bewährung in einer besonderen Auslandsverwendung oder vergleichbaren Einsätzen und Missionen, oder alternativ: Dokumentation der grundsätzlichen Befähigung sowie Erwartung, in einer besonderen Auslandsverwendung bestehen zu können.
Fachunteroffiziere sind Profis in ihrem Fachgebiet
Die Tätigkeiten und Aufgaben in den Laufbahnen der Fachunteroffiziere sind vergleichbar mit den Tätigkeiten einer Gesellin oder eines Facharbeiters. Darüber hinaus sind sie militärische Vorgesetzte.
Die Ausbildung schließt eine Berufsausbildung mit ein. Sofern bereits eine für die Bundeswehr verwertbare Ausbildung vorliegt, kann ein Einstieg mit höherem Dienstgrad ermöglicht werden.
Notwendige Änderungen
Geplant ist, zukünftig auf das Mindestalter für eine Übernahme zu verzichten. Bisher sieht die Soldatenlaufbahnverordnung (SLVSoldatenlaufbahnverordnung) als Voraussetzung noch die Vollendung des 24. Lebensjahres vor. Diese Regelung soll jedoch mit der geplanten Neufassung der SLVSoldatenlaufbahnverordnung entfallen.
Beurteilungen für alle Stabsunteroffiziere/Obermaate
Um beurteilen zu können, ob eine Soldatin oder ein Soldat über mehrere Jahre tatsächlich ein überdurchschnittliches Leistungsbild zeigt, ist eine Vergleichsgruppe notwendig. Denn eine „Bestenauslese“ kann nur stattfinden, wenn alle Angehörigen des Werdegangs einheitlich betrachtet werden.
Beurteilungszeiträume und erste Ernennungen
Als erster Beurteilungszeitraum ist der 1. April 2019 bis 31. März 2020 vorgesehen. Dies gilt nur für Soldatinnen und Soldaten, die bereits vor dem 1. April 2019 in eine Planstelle A7 eingewiesen worden sind.
Der zweite Zeitraum ist demnach vom 1. April 2020 bis 31. März 2021, sodass es frühestens Ende des Jahres 2021 zu einer ersten Auswahl und in deren Folge zu ersten Ernennungen kommen wird.
Werkzeug für die Personalbindung
Im Rahmen einer konsequenten Strategie zur Bindung von Fachpersonal und Spezialistinnen und Spezialisten wird der Personalführung mit dem Auswahlverfahren ein geeignetes Werkzeug an die Hand gegeben.
Die Möglichkeit als Fachunteroffizier Berufssoldat zu werden, dürfte auf durchweg positive Resonanz stoßen.