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In Anlehnung an das duale Ausbildungssystem gliedert sich die fachspezifische Qualifizierung in eine zwölfmonatige fachtheoretische Ausbildung sowie eine zwölfmonatige berufspraktische Einführung. Die von der HS BundHochschule des Bundes für öffentliche VerwaltungFB BWVFachbereich Bundeswehrverwaltung durchzuführende fachtheoretische Ausbildung besteht aus drei Phasen mit jeweils vier Monaten Präsenzlehrveranstaltungen zu Beginn, in der Mitte und zum Abschluss der fachspezifischen Qualifizierung. Die Teilnahme an der fachtheoretischen Ausbildung ist durch Leistungsnachweise zu belegen; solche die bereits vor Beginn des Aufstiegsverfahren erworben wurden, können auf Antrag angerechnet werden. Ablauf und Inhalte der berufspraktischen Einführung wurden durch das zuständige Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr konzipiert und werden in zwei Phasen à sechs Monaten in einem Bundeswehrdienstleistungszentrum durchgeführt.

Am Ende des Aufstiegsverfahrens erfolgt die Feststellung des erfolgreichen Abschlusses der fachspezifischen Qualifizierung. Mit der positiven Feststellung wird die Befähigung für die höhere Laufbahn erworben.
Durch dieses neue Format wird der bisherige Praxisaufstieg abgelöst.

Zulassungsvoraussetzung für das Aufstiegsverfahren ist neben einem erfolgreich abgeschlossenen Auswahlverfahren das Erreichen des zweiten Beförderungsamtes sowie das Vorliegen einer dienstlichen Beurteilung, in der die dienstlichen Leistungen der höchsten oder zweithöchsten Note bewertet worden sind. Die fachtheoretische Ausbildung im Rahmen der fachspezifischen Qualifizierung beginnt regelmäßig zum April jeden Jahres und ist für bis zu 20 Teilnehmer vorgesehen.

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