Anträge auf Kriegsdienstverweigerung
Anträge auf Kriegsdienstverweigerung
- Datum:
- Ort:
- Köln
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Die Karrierecenter der Bundeswehr nehmen Anträge auf Kriegsdienstverweigerung, kurz KDV-Verträge, entgegen. Die Gründe hierfür sind vielseitig.
Wer in Deutschland aus Gewissensgründen keinen Kriegsdienst an der Waffe leisten möchte oder kann, hat die Möglichkeit diesen in Form eines Antrags auf Kriegsdienstverweigerung abzulehnen. In Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz heißt es: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Damit wird das Recht garantiert, den Kriegsdienst verweigern zu können.
Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann sowohl von aktiven Soldatinnen und Soldaten, als auch von Reservistinnen und Reservisten sowie Ungedienten, also männlichen Staatsbürgern, die gemäß Wehrpflichtgesetz zum Kriegsdienst herangezogen werden könnten, gestellt werden.
Die rechtlichen Grundlagen für das KDV-Antragsverfahren regeln das Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen (KDVG) und das Soldatengesetz (SG).
Der Antrag ist von der Antragstellerin oder dem Antragsteller schriftlich beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr einzureichen. Dieses bestätigt den Eingang und leitet den Antrag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, weiter, welches für die Entscheidung über den Antrag zuständig ist.
Im laufenden Kalenderjahr sind mit Stichtag 31. August 2024, in der Bundeswehr bislang 2.053 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung (KDV-Anträge) eingegangen. Den überwiegenden Teil mit 1.961 Anträgen machen Ungediente (1.268 Anträge) und Reservisten (693 Anträge) aus.
Die Entwicklung der eingereichten Anträge auf Kriegsdienstverweigerung unterliegt zum Teil erheblichen Schwankungen. Das belegen auch die Zahlen der letzten beiden Jahre:
So sind im vergangenen Kalenderjahr 2023 (Stichtag 31. Dezember 2023) insgesamt 1.609 KDV-Anträge bei der Bundeswehr eingegangen.
Den höchsten Anteil mit insgesamt 1.431 machten dabei Anträge von Reservisten und Ungedienten aus.
Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Jahr 2022 war zunächst ein Anstieg von Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung zu verzeichnen. Dieser erreichte kurzfristig im Monat März 2022 seinen Höhepunkt, danach war die Entwicklung wieder rückläufig mit gelegentlichen Schwankungen.
Bei den Karrierecentern der Bundeswehr sind im Jahr 2022 insgesamt rund 1.100 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung eingegangen. Dabei machen Ungediente und Reservisten zu fast gleichen Teilen mit insgesamt mehr als 900 Anträgen den deutlich überwiegenden Anteil aus. Rund 230 Anträge wurden von aktiven Soldatinnen und Soldaten gestellt. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2021 insgesamt knapp 200 Anträge gestellt, davon rund 25 von Ungedienten.
Die Gründe für eine Antragsstellung können sehr unterschiedlich sein und sind oftmals privater Natur. Der deutliche Anstieg an Anträgen von Ungedienten seit dem Jahr 2022 ist aller Wahrscheinlichkeit nach auf den Ausbruch des Ukraine-Krieges zurückzuführen. Dies zeigt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger wieder vermehrt mit dem Thema Landes- und Bündnisverteidigung auseinandersetzen. Sie treffen eine klare Entscheidung und positionieren sich zu diesem Thema.
Weitergehende Informationen und Auskünfte gibt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben:
https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-zivildienst
Das für Sie zuständige Karrierecenter der Bundeswehr in Ihrem Bundesland finden Sie unter: