Evakuierungsoperationen

Rettung weltweit: So evakuiert die Bundeswehr Deutsche aus Krise und Krieg

Ob Bürgerkrieg oder Naturkatastrophe – es gibt zahlreiche Gründe, warum ein Land nicht mehr sicher ist. Geraten dann dort ausländische Staatsangehörige in Gefahr, obliegt es dem jeweiligen Heimatland, sie zurück nach Hause zu bringen. Ist eine militärische Evakuierungsoperation erforderlich, übernimmt die Bundeswehr die Rettung deutscher Bürgerinnen und Bürger.

Menschen steigen während einer Evakuierung in ein Militärflugzeug

Terroristische Anschläge, gewaltsame Unruhen, Erdbeben oder Pandemien: Wenn deutsche Bürgerinnen und Bürger im Ausland in krisenhaften Situationen geraten, unterstützt die Bundeswehr mit einer Evakuierungsoperation das Auswärtige Amt dabei, sie wieder auf deutschen Boden oder in sichere Drittländer zu bringen. Die Evakuierung liegt dabei in nationaler Verantwortung. Jedoch arbeiten befreundete Nationen bei Evakuierungen häufig zusammen, um möglichst viele Menschen gemeinsam in Sicherheit zu bringen.

Es gibt zwei Formen der Evakuierung: die diplomatische Evakuierung, auch unterstützte Abholung genannt, und die militärische Evakuierungsoperation, in der zum Schutz deutscher Staatsangehöriger Waffengewalt eingesetzt werden kann.

Diplomatische Evakuierung: Ohne bewaffnete Kräfte

Unterstützte Abholungen erfolgen grundsätzlich ohne bewaffnete Streitkräfte, etwa bei einem Versorgungsengpass in einem Land. Dann entscheidet das Auswärtige Amt, deutsche Staatsangehörige zu evakuieren. Oftmals übernehmen zivile Transportunternehmen – beispielsweise Fluggesellschaften – diese Aufgabe. Das Auswärtige Amt kann jedoch auch über ein Amtshilfeersuchen Flugzeuge aus der Flugbereitschaft der Bundeswehr anfordern. Ein Beispiel für eine diplomatische Evakuierung aus jüngerer Zeit ist die Corona-Pandemie: Zu deren Beginn wurden deutsche Staatsangehörige aus Wuhan in China ohne den Einsatz bewaffneter Streitkräfte ausgeflogen.

Militärische Evakuierung: Kampfeinsatz möglich

Verschärft sich die Lage in einem Krisengebiet, unterstützt die Bundeswehr mit militärischen Kräften – zum Schutz der zu evakuierenden Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Soldatinnen und Soldaten des Einsatzverbands. Diese militärischen Evakuierungsoperationen gelten als Einsatz bewaffneter Kräfte der Bundeswehr und unterliegen damit dem Parlamentsvorbehalt. Das heißt, der Bundestag muss vorab gemäß Artikel 87a des Grundgesetzes zustimmen, sofern nicht Gefahr im Verzug vorliegt. Dann erfolgt die Zustimmung nachträglich.

Ein Beispiel für eine militärische Evakuierung: Beim Ausbruch des Bürgerkriegs im Sudan 2023 hielten sich deutsche Staatsangehörige in der Krisenregion auf und konnten diese nicht verlassen, weil die Fluggesellschaften ihre Flüge eingestellt hatten. Die Bundeswehr evakuierte damals Deutsche und weitere zu schützende Personen anderer Nationen aus dem Sudan.

Fällt der Krisenstab der Bundesregierung die Entscheidung für eine militärische Evakuierungsoperation, wechselt die Durchführungsverantwortung in das Verteidigungsministerium. Das ihm direkt unterstellte Operative Führungskommando der Bundeswehr übernimmt die Planung und Führung einer militärischen Evakuierungsoperation. Die Größe und Ausrüstung des Einsatzverbands hängt vom Auftrag und von der Sicherheitslage im Einsatzland ab. Militärische Evakuierungsoperationen werden dabei in schnelle und robuste Evakuierungen unterteilt.

  • Schnelle See-Evakuierung

    Eine Evakuierung über den Seeweg kommt immer dann infrage, wenn es die Geografie eines Landes hergibt und sich mögliche Sammelpunkte nahe eines Hafens befinden.

  • Onshore/Offshore

    Je nach Bedrohungslage kann das Schiff in den Hafen fahren oder es kommen Speedboote zum Einsatz. Mit Bordhubschrauber und Speedbooten gehen die Soldatinnen und Soldaten an Land, um die Operation abzusichern.

  • Evakuierung läuft

    Die Speedboote transportieren die Schutzbefohlenen in Gruppen vom Hafen zum Schiff. Möglich ist auch, Verletzte mit dem Hubschrauber zum Schiff zu bringen.

  • Schnelle Luftevakuierung

    Solange es die Sicherheitslage zulässt, kann Infrastruktur wie Flughäfen genutzt werden. Die Soldatinnen und Soldaten sichern die Evakuierung ab und sorgen für die Sicherheit an Bord der Flugzeuge.

  • Ausfliegen

    Am Flughafen angekommen, werden die zu Evakuierenden noch einmal erfasst, die Papiere kontrolliert und ein Sicherheitscheck durchgeführt. Erst dann verlassen sie mit dem Flugzeug das Land. Im letzten Flieger sitzen die Soldatinnen und Soldaten.

  • Flugplatz sichern

    Ein Airbus A400M mit Fallschirmjägern und Feldjägern an Bord landet auf dem Flugplatz. Gestartet ist er in einem sicheren Drittstaat. Die Soldatinnen und Soldaten an Bord sichern die Evakuierungsoperation ab.

  • Schutzbefohlene warten

    Am Sammelpunkt werden die zu Evakuierenden registriert. In enger Abstimmung wird die Fahrt zum Hafen so gelegt, dass weder für die Boote noch für die zu Evakuierenden allzu lange Wartezeiten entstehen.

  • Sammeln

    Das Krisenunterstützungsteam macht vor Beginn der Evakuierung einen oder mehrere Sammelpunkte auf. Dort finden sich die zu Evakuierenden ein und werden registriert. Von dort geht es zum Beispiel mit Bussen zum Evakuierungspunkt. Hier: dem Flughafen.

  • Sicherung der Evakuierungszone

    Fallschirmjäger springen als leichte Vorauskräfte aus einem Luftfahrzeug ab oder landen mit Hubschraubern an und sichern die Evakuierungszone am Boden.

  • In Sicherheit bringen

    Die zu Evakuierenden werden nun mit Hubschraubern ausgeflogen. Als Ziel kommt ein sicheres Drittland oder auch ein Schiff vor der Küste infrage.

  • Robuste Evakuierung

    Bei einer erhöhten Bedrohungslage kann es zu einer robusten Evakuierung kommen. Die Soldatinnen und Soldaten sind dann auch in der Lage, Gebiete freizukämpfen, um die Schutzbefohlenen zu retten.

  • Soldaten fliegen aus

    Sobald die Schutzbefohlenen in Sicherheit sind, verlassen die Soldatinnen und Soldaten mit Hubschraubern die Evakuierungszone.

  • Verstärkung trifft ein

    Für den inneren Ring der Evakuierungszone fliegen mit Hubschraubern weitere Soldatinnen und Soldaten ein. Sie verstärken auch den äußeren Ring und führen die Registrierung und den Sicherheitscheck der zu Evakuierenden durch.

Schnelle Evakuierung: Zu Wasser und in der Luft

Bei der schnellen Evakuierung werden deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger über den See- oder den Luftweg gerettet. Der Fokus liegt darauf, möglichst viele Menschen in möglichst kurzer Zeit aus einer Krisenregion in Sicherheit zu bringen. Voraussetzung ist ein Evakuierungspunkt in einem möglichst sicheren Umfeld im Krisengebiet, in der Regel ein Flug- oder Seehafen.

Bei der schnellen Luftevakuierung starten dabei die Flugzeuge je nach Entfernung zum Krisenland entweder direkt aus Deutschland oder von einem nahegelegenen Gastland aus zur Rettung der Menschen. Neben der Luftwaffe hat der Einsatzverband vor Ort im Einsatzland eine Schlüsselfunktion. Fallschirmjäger, Feldjäger und sanitätsdienstliche Kräfte arbeiten dabei Hand in Hand. Sie sichern nach der Landung den Flughafen und verhindern, dass potenzielle Störer das Flugzeug beschädigen oder sich unerlaubt Zugang verschaffen. Soldatinnen und Soldaten der Feldjägertruppe registrieren die zu evakuierenden Personen. Sanitätskräfte versorgen mögliche Verletzungen und Verwundungen. Sind alle sicher an Bord, geht es entweder direkt oder über einen Zwischenstopp im Gastland zurück nach Deutschland.

Wenn sich eine Küste in der Nähe befindet, kann auch eine schnelle See-Evakuierung durchgeführt werden. Dies hängt davon ab, ob ein Schiff der Deutschen Marine oder eines NATONorth Atlantic Treaty Organization-Verbands in Gewässern in der Nähe des Krisengebiets unterwegs ist, denn ein Transit von Deutschland zum Krisenland dauert in der Regel zu lange. Der aus Präzisionsschützen, Feldjägern und Sanitätskräften bestehende Verband zur schnellen See-Evakuierung wird von der Küsteneinsatzkompanie des Seebataillons in Eckernförde gebildet.

Gibt es im Krisenland einen sicheren Hafen als Evakuierungspunkt, fahren die Marinesoldatinnen und -soldaten diesen an, um die zu evakuierenden Personen an Bord zu nehmen. Ist dies nicht der Fall, ankert das Schiff in sicherer Entfernung. Mit Booten werden dann die Menschen von Land zum Schiff gebracht. Die Sicherung des Schiffs und der Menschen übernehmen die Marinekräfte.

Evakuierung Afghanistan

Bei Evakuierungsoperationen über lange Entfernungen werden die schutzbedürftigen Menschen vorerst in einen sicheren Drittstaat gebracht – wie hier bei einem Zwischenstopp in Usbekistan während der Evakuierungsoperation aus Afghanistan 2021

Bundeswehr/Marc Tessensohn
Soldaten vom Kommando Spezialkräfte (KSK) dringen in einen Raum ein

Auch Geiselbefreiungen können Bestandteil militärischer Evakuierungsoperationen sein. Soldaten des Kommandos Spezialkräfte üben sie regelmäßig.

Bundeswehr/KSK

 

Robuste Evakuierung: Spezialkräfte-Einsatz möglich

Im Idealfall erreichen die zu Evakuierenden den Evakuierungspunkt im Krisengebiet eigenständig. Ist die Lage im Krisenland so gefährlich, dass dies nicht mehr möglich ist, erfolgt eine robuste Evakuierung. Robust bezieht sich auf die Durchsetzungsfähigkeit der Truppe. Das bedeutet, dass sich die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im extremsten Fall den Weg bis zu den zu schützenden Bürgerinnen und Bürgern freikämpfen, um diese aus dem Krisengebiet zu bringen.

Der Einsatzverband einer robusten Evakuierung baut dabei in kürzester Zeit in einem sicheren Drittland eine Militärbasis auf, die auch ein medizinisches Rettungszentrum beherbergt. Je nach Entfernung fliegen oder fahren die Soldaten und Soldatinnen von dort aus in das Krisengebiet und sammeln die zu Evakuierenden ein. Auf Evakuierungsrouten bringen sie die zu schützenden Personen zu Evakuierungspunkten wie Flug- oder Seehäfen, die je nach Bedrohungslage auch im Nachbarland liegen können. Ab dem Grenzübertritt geht dabei die Durchführungsverantwortung für die Evakuierung und die weitere Rückführung wieder an das Auswärtige Amt zurück und liegt nicht mehr beim Verteidigungsministerium.

Auch begrenzte Missionen zur Rettung und Rückführung können Teil robuster Evakuierungsoperationen sein. Sie können notwendig werden, wenn entweder eigene Kräfte des Einsatzverbands in eine Isolationslage geraten oder unter Umständen auch, wenn deutsche Staatsangehörige den festgelegten Sammelpunkt nicht aus eigener Kraft erreichen können. Hier kann dann durch Kräfte des Einsatzverbands der Evakuierungsoperation beziehungsweise durch multinationale Partner eine begrenzte Operation zur Rettung und Rückführung erfolgen. Auch das Befreien von Geiseln und Entführten – Hostage Release Operations – während einer Evakuierungsoperationen ist eine Aufgabe der Spezialkräfte.

Fragen und Antworten

Was sind Evakuierungsoperationen, wie laufen sie ab und wer befreit deutsche Geiseln? Fragen und Antworten zu Evakuierungen deutscher Staatsangehöriger durch die Bundeswehr:

Unter dem Begriff Evakuierungsoperationen werden alle Maßnahmen zusammengefasst, mit denen die Bundesrepublik Deutschland bedrohte zivile Staatsangehörige aus einem Krisengebiet im Ausland abholt oder rettet und sie in ein sicheres Drittland oder zurück nach Deutschland bringt. Die Federführung für Evakuierungsoperationen liegt beim Auswärtigen Amt. Veranlasst werden sie durch den Krisenstab der Bundesregierung. Bei militärischen Evakuierungsoperationen geht die Durchführungsverantwortung an das Verteidigungsministerium über.

Die Bundeswehr stellt Flugzeuge und Schiffe für die unterstützte Abholung deutscher Bürgerinnen und Bürger (diplomatische Evakuierungen) über die Amts- und Katastrophenhilfe nach Artikel 35 des Grundgesetzes bereit. Für Gefahrenlagen, die militärische Evakuierungsoperationen (robuste Evakuierungen) erfordern, hält die Bundeswehr jederzeit einsatzbereite militärische Kräfte vor, die schutzbedürftige Deutsche aus Krisengebieten evakuieren, retten und befreien können. Über den Einsatz dieser Kräfte entscheidet der Bundestag.

Evakuierung erfolgen grundsätzlich von einem Evakuierungspunkt. Dabei handelt es sich in der Regel um einen Flugplatz und/oder einen Seehafen. Von diesem Punkt aus werden schutzbedürftige Menschen in ein sicheres Umfeld gebracht. Im Idealfall begeben sich die zu Evakuierenden selbst zu einem Sammelpunkt. Hier werden sie registriert und gemeinsam zum Flughafen oder Seehafen gebracht. Das nächste Ziel ist ein sicherer Zufluchtsort – je nach Krisenlage und Entfernung vorübergehend im Krisenland oder in einem sicheren Drittstaat, mit dem Deutschland zusammenarbeitet. Auch eine Evakuierung direkt nach Deutschland ist möglich.

In der Regel erfolgen Evakuierungen ab einem bestimmten Abhol- oder Sammelpunkt, von dem die Schutzbedürftigen gemeinsam zu einem Flughafen oder Seehafen gebracht werden. Dieser Sammelpunkt wird von den deutschen Auslandsvertretungen festgelegt. Wenn deutsche Staatsangehörige den festgelegten Ort nicht aus eigener Kraft erreichen – beispielsweise wegen Treibstoffmangel, fehlender Fahrzeuge oder Kampfhandlungen auf der Route – können die Betroffenen durch Soldatinnen und Soldaten des deutschen Einsatzverbands der militärischen Evakuierungsoperation gerettet und zum Abholpunkt gebracht werden. Meist handelt es sich dabei um Operationen der Spezialkräfte. Sind bei Isolationslagen Staatsangehörige mehrerer Nationen betroffen, kann die Abholung auch durch militärische Kräfte befreundeter Nationen erfolgen.

Krisenunterstützungsteams (KUTKrisenunterstützungsteam) der Bundeswehr kommen, anders als die Krisenvorsorgeteams, direkt in Konfliktphasen zum Einsatz. Über die Entsendung in eine Krisenregion entscheidet ressortübergreifend der Krisenstab der Bundesregierung. Neben der Bundeswehr stellen auch Auswärtiges Amt und Bundespolizei KUTKrisenunterstützungsteam-Personal.

Krisenunterstützungsteams haben die Aufgabe, die deutschen Auslandsvertretungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsoperationen oder anderen Maßnahmen der Krisenbewältigung zu beraten und zu unterstützen. Sie ermitteln die aktuelle Lage vor Ort und liefern damit die Informationen, welcher Umfang an militärischer Hilfe erforderlich ist. Je nach Gefährdungslage variiert die militärische Unterstützung von der Bereitstellung von Transportmöglichkeiten bis zum robusten Kampfauftrag. Zur Unterstützung der deutschen Auslandsvertretung im Krisenland werden vor Ort Krisenunterstützungsteams eingesetzt. Hierbei handelt es sich um Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Experten und Expertinnen, die speziell für diese Aufgabe ausgebildet sind und regelmäßig Evakuierungsszenarien üben. Diese arbeiten in zivil und sind unbewaffnet.

Die Bundesregierung entscheidet über die Durchführung einer Operation zur Geiselbefreiung. Geiselbefreiungen sind – auch wenn sie parallel zu einer militärischen Evakuierungsoperation durchgeführt werden – eigenständige und separat geführte Operationen der Spezialkräfte der Bundeswehr.

Bei Evakuierungen werden deutsche Staatsangehörige aus Krisenregionen in ein sicheres Drittland oder nach Deutschland gebracht. Je nach Gefährdungslage geschieht dies mit zivilen Flugzeugen oder Schiffen, mit militärischen Transportmitteln der Bundeswehr über die Amtshilfe nach Artikel 35 des Grundgesetzes oder durch eine militärische Evakuierungsoperation mit bewaffneten Streitkräften.

Geraten dabei schutzbedürftige Bürgerinnen und Bürger in isolierte Lagen, können Spezialisierte Kräfte beziehungsweise Spezialkräfte der Bundeswehr für die Rettung und Rückführung eingesetzt werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn durch Kampfhandlungen im unmittelbaren Umfeld der Betroffenen eine eigenständige Anreise zu einem Sammelpunkt unmöglich ist. Diese Rettungsoperationen werden als Personnel-Recovery-Operationen im Rahmen militärischer Evakuierungsoperationen bezeichnet.

Grundsätzlich bezeichnet Personnel Recovery eigenständige Operationen zur Rettung und Rückführung isolierter Kräfte, die von jeglicher Verbindung abgeschnitten sind. Dabei kann es sich um deutsche Soldatinnen und Soldaten, aber auch um ziviles Personal handeln, das im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland in einer Krisenregion tätig ist. Personnel-Recovery-Operationen können auch durchgeführt werden, um wichtiges oder sensibles Gerät mit sicherheitsrelevanten Informationen vor feindlichem Zugriff zu schützen.

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