
Auftrag und Aufgaben
Das Operative Führungskommando der Bundeswehr verantwortet die operative Planung und Führung im gesamten Einsatzspektrum der Bundeswehr.
Das Operative Führungskommando der Bundeswehr verantwortet die operative Planung und Führung im gesamten Einsatzspektrum der Bundeswehr.
Operative Führung ist Kernauftrag und Schlüsselkompetenz des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr. Es übernimmt eine Mittlerfunktion zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und den Teilstreitkräften sowie dem Unterstützungskommando der Bundeswehr und ist zudem Ansprechpartner der Streitkräfte alliierter Nationen.
Host Nation Support ist die Unterstützung ausländischer Streitkräfte in Deutschland. Wenn militärische Kräfte befreundeter Nationen durch Deutschland verlegen, stellt die Bundesrepublik als Gastgeberland (Host Nation) in Absprache mit den alliierten Truppen ein breites Spektrum an Leistungen bereit. Dazu zählen Verpflegung, Unterkünfte, Treibstoff, medizinische Versorgung und technische Unterstützung, aber auch Rechtsberatung und Bewachung. Diese Unterstützung der Truppen alliierter Nationen bei ihrem Aufenthalt und Transit durch die Bundesrepublik zählt zu den wesentlichen Bündnisverpflichtungen Deutschlands in der NATONorth Atlantic Treaty Organization. Sie ist der deutsche Beitrag zum Reinforcement und Sustainment Network des Nordatlantikpakts.
Die veränderte Bedrohungslage an der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Ostflanke und die wachsende Zahl der Krisenherde in einer globalisierten Welt erfordern die Fähigkeit, Truppen jederzeit effizient zu verlegen und schnell zur Wirkung zu bringen. Die schnelle strategische Verlegefähigkeit ist damit ein maßgebliches Element der Landes- und Bündnisverteidigung. Der nationale Aufmarsch geht der strategischen Verlegung vor. Aufmarschführendes Kommando für deutsche Kräfte ist das Operative Führungskommando der Bundeswehr.
Das nationale Risiko- und Krisenmanagement dient dem Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland – durch Krisenvorsorge und Krisenbewältigung, wenn erforderlich, auch mit militärischen Mitteln. Damit reicht das Aufgabenspektrum von der Beratung deutscher Auslandsvertretungen über die Unterstützung diplomatischer Evakuierungen mit Flugzeugen der Flugbereitschaft bis hin zu militärischen Evakuierungen einschließlich Rettungsoperationen und Geiselbefreiungen. Die Bundeswehr hält ständig einsatzbereite Kräfte für das nationale Risiko- und Krisenmanagement bereit. Die Planung der Operationen und Führung der Kräfte liegt in Verantwortung des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr.
Besonders sichtbar für die deutsche Bevölkerung ist die Bundeswehr immer dann, wenn sie zivile Organisationen bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen unterstützt. Diese Hilfeleistungen werden unter dem Begriff der Amts- und Katastrophenhilfe zusammengefasst. Denn nach Artikel 35 Grundgesetz sind alle Behörden des Bundes und der Länder zu gegenseitigen Amtshilfe verpflichtet, auch die Bundeswehr. Die Koordination der Hilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr übernimmt das Operative Führungskommando.