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Marinegeschichte

Protokolliert: Die Geburtsstunde der ersten deutschen Marine

Protokolliert: Die Geburtsstunde der ersten deutschen Marine

Datum:
Ort:
Rostock
Lesedauer:
11 MIN

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Die gesamtdeutsche Nationalversammlung gründete am 14. Juni 1848 in der Paulskirche der Freien Stadt des Deutschen Bundes Frankfurt am Main eine gemeinsame Flotte. Parlamentsberichte hielten diese Geburtsstunde der ersten deutschen Seestreitkräfte fest. Von Frank Ganseuer

Farbillustration eines großen gefüllten Sitzungssaals; links ein Redner am Rednerpult.

Das Plenum der gesamtdeutschen Nationalversammlung in der Paulskirche zu Frankfurt am Main (zeitgenössische Illustration, unbekannter Künstler)

Wikimedia Commons

„Frankfurt, Pfingsten. Die Paulskirche steht leer, die meisten Abgeordneten erholen sich auf kleinen Ausflügen, ein erster Abschnitt ist in der Thätigkeit der Nationalversammlung eingetreten. Dieser erste Abschnitt war die Zeit der Vorbereitung, aber der Vorbereitung zu den größten Dingen. Dinge wie eine künftige deutsche Reichsverfassung, wie die Entwicklung einer Zentralgewalt.“

So meldete es die „Allgemeine Zeitung“ aus Augsburg, eine der meistgelesenen Tageszeitungen Deutschlands. Doch als die Abgeordneten nach ihren Pfingstausflügen wieder an die Arbeit gehen wollten, mussten diese „größten Dinge“ erst einmal hintenan gestellt werden. Denn nun stand unversehens „die Kriegsmarine“, wie die Zeitung weiter ausführte, auf der Tagesordnung.

Was war geschehen: In deutschen Landen war die Revolution, gleichsam importiert aus Frankreich, hereingebrochen, die Fürstenthrone wankten. In Frankfurt am Main hatte sich am 18. Mai in der Paulskirche das erste deutsche Parlament, die Nationalversammlung, konstituiert. Erst kurz zuvor hatte Dänemark nach dem Beginn des Krieges um die Zukunft der Herzogtümer Schleswig und Holstein im April eine Seeblockade der deutschen Häfen verhängt. Diese legte nahezu den gesamten deutschen Nord- und Ostseehandel lahm und die Deutschen hatten ihr nichts entgegenzusetzen. Eine Flotte musste her, und zwar möglichst schnell. „Denn was ist Deutschland ohne Flotte? Ein armer, alter, schwacher Mann“, so sah es die „Hallesche Zeitung“.

Schon Mitte April hatten sich die deutschen Fürsten in der Bundesversammlung des Deutschen Bundes mit der Flottenfrage befasst. Am 18. April, also bereits vier Wochen vor der ersten Sitzung der Nationalversammlung, hatten sie einen Marineausschuss eingesetzt.

Ein General berichtet aus dem Marineausschuss der alten Bundesversammlung

Schwarzweiß-Portraitzeichnung eines Mannes in Uniform mit Stehkragen.

Joseph von Radowitz (1797–1853). Der Konservative aus Westfalen beziehungsweise Preußen war seit 20. Mai 1848 Abgeordneter in der Paulskirche. (Illustration, unbekannter Künstler)

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Auch in der Paulskirche wird dann zur „oberen Leitung dieser hochwichtigen und dringenden Angelegenheit“ ein „permanenter Marineausschuss“ eingerichtet. Am 6. Juni erstattet der preußische Abgeordnete General Joseph von Radowitz dessen ersten Bericht. Neben einigen Bemerkungen zu den „Bedingungen, die eine deutsche Seemacht überhaupt zu erfüllen hat“, der „Verteidigung der eigenen Küsten“ und der „Beförderung der großen kommerziellen und politischen Interessen des Gesamtvaterlandes“, kommt er schnell zum Zentrum seiner Ausführungen: der nationalen Symbol- und Einigungskraft einer Flotte und der historischen Aufgabe der Nationalversammlung als deren Schöpferin. „Meine Herren!“, so Radowitz. „Wir wollen die Einheit Deutschlands gründen; es gibt kein Zeichen für diese Einheit, das in dem Maße innerhalb Deutschlands und außerhalb Deutschlands diesen Beschluss verkündet, als die Schöpfung einer deutschen Flotte. [Bravo!].“

Kaum also ist das Flottenprojekt auf der Agenda, nimmt es auch schon Fahrt auf und wird umgehend zu einem mächtigen, weltausgreifenden nationalen Prestigeobjekt. Und der flotteneuphorisierte General von Radowitz sieht schon deutsche Kriegsschiffe unter schwarz-rot-goldener Flagge vor der Mündung des Rio de la Plata kreuzen. 

So beantragt er für den Marineausschuss zur Kompensierung der „moralischen Demütigung“ der Deutschen und der „tiefgefühltesten Bedürfnisse der Nation“ schließlich die für die Aufstellung einer Flotte berechneten Gelder, sechs Millionen Taler. Er tut dies, da die Nationalversammlung selbst über keinerlei Haushaltsmittel verfügt, bei der Bundesversammlung des Deutschen Bundes, also just jener Institution, die es eigentlich durch die Revolution abzuschaffen gilt.

Großer Elan für eine nationale Frage

Am 14. Juni findet sich dieser Antrag zur Abstimmung auf der Tagesordnung der Nationalversammlung wieder. Da sich die Abgeordneten auf ihren Pfingstausflügen gut erholt hatten, widmeten sie sich jedoch mit besonderem Elan der großen nationalen Frage, dem Bau einer Flotte. Es ist die „sechzehnte Sitzung in der Paulskirche, Mittwoch, den 14. Juni 1848 (vormittags 11 Uhr)“, hält das Protokoll fest.

Eingangs gibt der Präsident des Hohen Hauses, Heinrich von Gagern, zunächst einmal Spendenbeiträge für die Flotte bekannt, die bereits bei der Nationalversammlung eingegangen sind, wie den von 306 Gulden 42 Kreuzer, den der Abgeordnete von Künßberg aus Ansbach überbringt, „als Ertrag einer Verlosung von weiblichen Handarbeiten und anderen Gegenständen von Frauen und Jungfrauen Ansbach‘s veranstaltet, ferner 148 Gulden 20 Kreuzer Einlage in einer am Rathhause ausgestellte gewesenen Büchse“.

Und derart eingestimmt geht es nun los: „Auf der Tagesordnung“, so der Präsident, „steht ferner der Bericht des Herrn Abgeordneten von Radowitz, die Bildung einer deutschen Kriegsmarine betreffend. Der Antrag des Berichtes geht dahin: ‚Hohe Nationalversammlung wolle beschließen, dass die hohe Bundesversammlung zu veranlassen sei, die Summe von sechs Millionen Thalern auf verfassungsmäßigem Wege verfügbar zu machen, und zwar drei Millionen sofort, und die ferneren drei Millionen nach Maßgabe des Bedürfnisses’. Dieses ist der Antrag. Es haben sich mehrere Redner eingeschrieben. Herr Möring hat das Wort.“

Die USUnited States-Marine als Vorbild?

Der Hauptmann aus Wien hatte erst unlängst eine Reise nach New York unternommen und dort das „amerikanische System“ der Marine studiert, um nunmehr mit seinen dort gesammelten Erkenntnissen über die Vor- und Nachteile des Verschießens von Voll- oder Hohlkugeln das Plenum in einem langen und in mehrfacher Hinsicht erschöpfenden Vortrag zu traktieren.

Damit gedachten sich allerdings die Abgeordneten, die in ihrer Mehrzahl kaum einmal ein Seeschiff, geschweige denn ein Kriegsschiff, gesehen noch je betreten hatten, keineswegs tiefer zu beschäftigen. Und nachdem Hauptmann Mörings Fachvortrag dann auch sein wohlverdientes Ende gefunden hatte, beschwört sein Landsmann Wiesner hingegen nun die ideellen Werte deutschen Flottenbaus, wie sehr er nämlich von der „Nothwendigkeit durchdrungen“ sei, „die Ehre und Machtherrlichkeit Deutschlands zu gründen“ und dabei zugleich „das Princip des Volkswillens, der Volkssouveränität aussprechen zu können“ – die Flotte mithin vor allem nationales wie, vermittels ihrer parlamentarischen Geburtshelferin, demokratisches Symbol sei. 

Vor allem aber habe sie mächtig und bedeutend zu sein: „Wenn wir zur See auftreten wollen, so müssen wir das auf eine großartige Weise tun, durch den Bau großer Schiffe, nicht durch Ueberschwemmung mit so vielen Kanonenböten“, so Wiesner weiter. Sein Parlamentskollege vom linken Flügel, Professor Tellkampf aus Breslau, hebt seinerseits die ökonomischen und arbeitsplatzschaffenden Aspekte des Flottenbaus hervor sowie dessen nützliche Zwecke für überseeischen Handel und koloniale Expansion.

Die Reichsflotte als Quelle verjüngernder Kraft

All dies, so Tellkampf, könne auch die Arbeiterschaft für die Flotte begeistern – zumal „durch den Verkehr mit anderen Völkern das freieste politische Leben“ sich entwickele, „von sklavischen Verhältnissen“ befreie, ja, „das Seeleben die Völker stählt und mit den Gefühlen der Freiheit und Unabhängigkeit durchhaucht“. Und derart bleibe, so der Professor, „durch das frische wagnißvolle Seeleben ein Volk stets jung und kräftig“. Die Marine also ein Kraftquell und Jungbrunnen, die Flotte ein politisches wie medizinisches Geheimrezept. Wer wollte sich derartigen Vorzügen versagen?

Schwarzweiß-Illustration eines dreimastigen Segelschiffs.

1843 vom Stapel gelaufen war die Segelkorvette SMSSeiner Majestät Schiff „Amazone“ 1848 das einzig verfügbare Schiff der Königlich-Preußischen Marine. Die Dampffregatten und -korvetten der Reichsflotte waren aufgrund ihres neuartigen Antriebs viel manövrierfähiger.

Wikimedia Commons

Daher galt es nun, sich auch gar nicht erst auf maritime Halbheiten einzulassen, erst recht nicht auf kleine, schwach bewaffnete Segelschiffe wie das 1843 vom Stapel gelaufene erste und bis dato einzige preußische Kriegsschiff, die 33 Meter Länge messende Segelschulkorvette „Amazone“, die der hannoversche Abgeordnete Wedekind sodann und höchst unvorsichtigerweise ins Spiel bringt. Denn dies Schifflein ist nun gerade nicht das, was sich die marinebeflügelten Abgeordneten der Nationalversammlung als Grundstock einer imposanten deutschen „Kriegsflotte“ erträumt haben, und so geht sein Beitrag auch in großer „Heiterkeit“ und „fortdauerndem Gelächter“ unter, wie das Protokoll vermerkt.

Die kleine „Amazone“, der nach ihrer ersten großen Seefahrt 1844 aus Stabilitätsgründen sicherheitshalber zwei 24-Pfünder-Kanonen von Bord genommen werden mussten, würde vielmehr, so setzt nun der Abgeordnete Osterrath genüsslich nach, „das Opfer des ersten großen Kriegsschiffes werden, dem sie begegnete, und das wäre doch ein allzu ungünstiger Anfang für die erste Operation der deutschen Kriegsmarine“.

„Bravo!“ aus dem Plenum und größte Aufbruchstimmung unter den „begeisterten Matrosen“ (Heinrich Heine) im Rund der Paulskirche, mit der Flotte als gleichermaßen kraftvollem wie einigendem nationalen Zeichen. Wären da nicht lästige Geschäftsordnungs- und Verfassungsproblematiken wie die mangelnde finanztechnische Zuständigkeit der Nationalversammlung für einen derartigen Beschluss, die die so fulminant im Parlament gestartete Flottenangelegenheit mit einem Mal an den Rand des Schiffbruchs manövriert. Mit dem Antrag des Abgeordneten Eisenstuck nämlich, ,,die ganze Bewilligung auszusetzen bis nach der Beschlußnahme über die Niedersetzung eines Vollziehungs-Ausschuss“, also der Einsetzung einer Reichsregierung, der „Centralgewalt“, sei es doch anderenfalls unmöglich, für die Flotte „auch nur einen Pfennig zu bewilligen“.

Die Marinedebatte macht die Abgeordneten schläfrig

Das schlägt wie eine Bombe in die maritim beschwingte Parlamentsgesellschaft ein. Doch der souveräne und parlamentarisch erfahrene Präsident, Heinrich von Gagern, ehemaliger hessischer Landtagsabgeordneter und zeitweilig hessischer Ministerpräsident, umschifft diese bedrohliche Klippe schließlich mit großer Eleganz und einem Kunstgriff – unter Hinweis nämlich auf die bald ja ohnehin zu erwartende Einrichtung einer Reichsregierung. „Was wir heute thun, ist eine Vorarbeit für die künftige Centralgewalt, die uns dafür Dank wissen wird“, ruft er aus und setzt damit, wie die „Allgemeine Zeitung“ dann berichtet, „einer etwas verworrenen Verhandlung, welche hierüber entstand“ ein von den Abgeordneten dankbar begrüßtes Ende.

Nach dreieinhalbstündiger Debatte waren die Herren nämlich durchaus erschöpft. „Sie sind wahrscheinlich ermüdet, ich bin es auch“, erklärte freimütig der Abgeordnete Frank aus Schleswig. Umso mehr müsse es nun endlich darum gehen, unter Zurückstellen geschäftsordnungsmäßiger Bedenken zum Beschluss und damit zur „Gründung des ersten großen Nationalwerkes“ zu schreiten – sei es doch klar, so der Abgeordnete Jordan aus Berlin, dass es „hier weit mehr auf die große Sache, als auf den Weg ankommt“ – zumal, so General von Radowitz daraufhin, bezüglich der „Nothwendigkeit, daß Deutschland eine Kriegsmarine erhalte“ in der Nationalversammlung doch „im Allgemeinen kein Zweifel obwaltet, und zwar nach beiden Richtungen hin: in Bezug auf die materielle Notwendigkeit und auf die weit höhere sittliche Bedeutung“.

Also baut Präsident von Gagern den Hinweis auf die bald einzurichtende „Centralgewalt“ noch in den Antrag ein, der Abgeordnete Eisenstuck zieht seinen Verschiebungsantrag zurück, und als dem Präsidenten aus dem Plenum zugerufen wird, dass im Antrag dessen eigentlicher Zweck, „für die deutsche Flotte oder Marine“, fehle und der Präsident dies nicht unerhebliche Detail noch dankbar einfügt, da hat die „deutsche Marine“ endlich freie Fahrt.

Die Geburtsminute der Reichsflotte

Schwarzweiß-Portraitfoto eines Mannes im Hemd mit Stehkragen und dunklen Anzug.

Heinrich von Gagern (1799–1880). Der Liberale aus Hessen war seit 18. Mai 1848 Präsident der Nationalversammlung. (Daguerreotypie von Jacob Seid, 1848)

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„Ich stelle nun die Frage so“, spricht von Gagern. „Beschließt die Nationalversammlung, daß die Bundesversammlung zu veranlassen sei, die Summe von 6 Millionen Thalern zum Zweck der Begründung eines Anfangs für die deutsche Marine, über deren Verwendung und Vertretung die zu bildende provisorische Centralgewalt der Nationalversammlung verantwortlich sein wird, auf bisher verfassungsmäßigem Wege verfügbar zu machen, und zwar 3 Millionen sofort, und die fernern 3 Millionen nach Maßgabe des Bedürfnisses? Diejenigen Mitglieder, welche wollen, daß der Bundestag auf diese Weise zu veranlassen sein, bitte ich aufzustehen. [Fast die ganze Versammlung erhebt sich.] Die Frage ist mit einer an Stimmeneinhelligkeit grenzenden Majorität bejaht. [Allgemeines Bravo.]“

Die „Allgemeine Zeitung“ berichtet dazu am 16. Juni von „lebhafter Acclamation“. In ihrer Beilage vom 17. Juni verweist sie noch einmal auf den Beschluss, der mit einer Mehrheit angenommen sei, „welche zur Einstimmigkeit nur 5 oder 6 Stimmen fehlten. – Unermeßlicher Jubel begrüßte dieses Ergebnis.“

In diesem Jubel ging allerdings ein weniger glorreicher Sachverhalt etwas unter: „Hätten die Fürsten den Flottenbau nicht gebilligt und dem Parlament zu den nötigen Mitteln verholfen: Die Parlamentarier in der Kirche hätten beschließen können, was sie wollten: nichts wäre geschehen!“, so der Historiker Michael Salewski. Denn tatsächlich wurde der Beschluss ja gefasst, bevor man in Frankfurt überhaupt eine Regierung gebildet hatte. Denn erst am 17. Juni, also drei Tage nach dem Flottenbeschluss, begannen jene Beratungen, die dann am 28. Juni im Gesetz über die „Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland“ mündeten, mit dem „Reichsverweser“, dem österreichischen Erzherzog Johann, an der Spitze, der am 29. Juni gewählt wurde und am 12. Juli sein Amt antrat.

In der Paulskirche aber war am jenem 14. Juni die Flotten-Sitzung nach fünfeinhalb Stunden um 14 Uhr 30 durch den Präsidenten geschlossen worden, nicht ohne zuvor die Meldung des Abgeordneten Kerst entgegengenommen zu haben, dass er zum Rechnungsführer des Marineausschusses bestimmt worden sei, zuständig für das Inkasso der hoffentlich zahlreich eingehenden „freiwilligen Beiträge“ für die jetzt auf den Weg gebrachte „deutsche Marine“.

Ein „köstliches“ Fernglas für den ersten deutschen Kriegsschiffskommandanten

Die Verlesung dieser Beiträge leitete hinfort wie ein Ritual die Sitzungen der Nationalversammlung ein. Dann folgte noch, durch den Parlamentspräsidenten höchstselbst, die Ankündigung der „Fürstlich Thurn- und Taxisschen General-Postdirection“ zur portofreien Beförderung aller „Geldsendungen, welche zur Bildung einer deutschen Kriegsflotte auf der Adresse bezeichnet“ sind, dass ferner „Herr Merz, Inhaber des ehedem Fraunhoferschen Optischen Instituts, für den Capitain des ersten deutschen Kriegsschiffs“ ein „köstliches Fernrohr“ zu spenden beabsichtige und dass man im Süden eifrig dabei sei, für ein Schiff zu sammeln, das „den Namen Bayern durch die Meere tragen“ solle. Dann verschwand die Flotte aus dem Parlament.

Doch sie erblickte tatsächlich das Licht der Welt, mit ihren Dampfschiffen eine der modernsten und dank ihres Oberbefehlshabers Konteradmiral Carl Rudolph Brommy bestausgebildeten Europas. Ein langes Leben war ihr zwar nicht vergönnt, doch sie existierte auch nach ihrem Verscheiden unter dem Auktionshammer Hannibal Fischers fort in den Schiffen, die aus ihrer Konkursmasse an die Preußische Marine gingen sowie in den Reglements, die in der kurzen Zeit ihres Bestehens durch die Marineverwaltung unter Brommy erstellt worden waren und die noch heute in Vorschriften der heutigen Deutschen Marine, namentlich in die Marinedienstvorschrift 400/1, „Dienst an Bord“, hineinragen.

Illustration von mehreren Segelschiffen nebeneinander.

Die Reichsflotte auf Reede vor Bremerhaven, wahrscheinlich 1850. Ganz links die Segelfregatte „Deutschland“, rechts die moderne Dampffregatte „Hansa“. (zeitgenössische Illustration, unbekannter Künstler)

Wikimedia Commons

Übernahme mit freundlicher Genehmigung des Magazins Leinen los!

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