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Anerkennung

Marineeinsätze: Nachträgliche Einsatzmedaillen

Marineeinsätze: Nachträgliche Einsatzmedaillen

Datum:
Ort:
Rostock
Lesedauer:
1 MIN

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Ehemalige Teilnehmer von Missionen wie Sharp Guard, aber auch ständiger NATONorth Atlantic Treaty Organization-Marineverbände haben jetzt ebenfalls Anrecht auf Auszeichnung.

Ein bronzefarbene runde Medaille.

Die Einsatzmedaille ATALANTA in Bronze.

Bundeswehr/Jessica Leopold

Als sichtbares Zeichen für die Teilnahme an besonderen Auslandsmissionen zeichnen die Streitkräfte ihre Angehörigen mit der Einsatzmedaille der Bundeswehr aus. Zu diesen Missionen zählen die humanitären, friedenserhaltenden oder -schaffenden Operationen, an denen Soldatinnen und Soldaten, aber auch zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr seit den 1990er Jahren teilnehmen.

1996 hatte Verteidigungsminister Volker Rühe diese Auszeichnung gestiftet und die Einsatzmedaillen verliehen. Aus dieser Zeit stammte noch der Stichtag 30. Juni 1995, ab dem Marineangehörige als Teilnehmer zum Beispiel der Operation Sharp Guard ein Anrecht auf die Einsatzmedaille für diesen Einsatz gehabt hatten. Ende 2018 genehmigte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, diesen Stichtag auf den 1. November 1991 zu verlegen.

Damit lassen sich nachträglich auch die Bundeswehrangehörigen auszeichnen, die seither Sharp Guard und dessen beiden vorhergehenden Missionen, Maritime Monitor und Maritime Guard, im Einsatz gewesen waren. Das betrifft ebenso die Teilnahme an den unterschiedlichen Marineverbänden der NATONorth Atlantic Treaty Organization; insgesamt also folgende Operationen beziehungsweise Missionen und Entsendungen:

  • Maritime Monitor,
  • Maritime Guard,
  • Sharp Guard,
  • Standing Naval Force Atlantic (STANAVFORLANT),
  • Standing Naval Force Channel (STANAVFORCHAN),
  • Standing Naval Force Mediterranean (STANAVFORMEDStanding Naval Force of Mediterranean),
  • United Nations Operation in Somalia
  • Mine Countermeasures Force Mediterranean (MCMFORMED),
  • Mine Countermeasures Force South (MCMFORSOUTH),
  • Mine Countermeasures Force North Western Europe (MCMFORNORTH),
  • Standing NATONorth Atlantic Treaty Organization Maritime Group 1 (SNMGStanding NATO Maritime Group 1),
  • Standing NATONorth Atlantic Treaty Organization Maritime Group 2 (SNMGStanding NATO Maritime Group 2),
  • Standing NATONorth Atlantic Treaty Organization Mine Countermeasures Group 1 (SNMCMGStanding NATO Mine Countermeasures Group 1) und
  • Standing NATONorth Atlantic Treaty Organization Mine Countermeasures Group 2 (SNMCMGStanding NATO Mine Countermeasures Group 2).

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Einen Antrag stellen

Aktive Soldatinnen und Soldaten können ihren Antrag an ihre zuständige Personalabteilung richten; mehr dazu im Download unten.

Ehemalige Soldaten sowie zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können formlos unter Angabe ihres Status und Nennung der Mission, an der sie teilgenommen haben, einen Antrag per E-Mail beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr stellen. Das Bundesamt versendet dann alle erforderlichen Unterlagen, und eine Erläuterung des Verfahrens, an den Antragsteller.

Antrag für aktive Soldatinnen und Soldaten

Antrag zur Verleihung der Einsatzmedaille der Bundeswehr

Download Antrag für aktive Soldatinnen und Soldaten PDF, nicht barrierefrei, 142 KB

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