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Marine vor 25 Jahren

Marineeinsätze: Am Anfang war die Adria

Marineeinsätze: Am Anfang war die Adria

Datum:
Ort:
Rostock
Lesedauer:
5 MIN

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Vor 25 Jahren begann für die Deutsche Marine eine neue Ära. Mit ihrer aktiven Beteiligung am Embargo der Vereinten Nationen gegen Jugoslawien wurde die Bundeswehr zur „Einsatz“- und zur „Parlamentsarmee“.

Fünf Schiffe fahren in einer Formation

NATONorth Atlantic Treaty Organization-Schiffe während der Operation „Sharp Guard“ 1995. Im Vordergrund die portugiesische Fregatte „Corte Real“.

US Navy

An der Adria liegen heute fünf NATONorth Atlantic Treaty Organization-Staaten: Italien, Slowenien, Kroatien, Albanien und Montenegro. Letzteres ist erst seit Juni dieses Jahres Bündnismitglied. Vor 25 Jahren war der kleine Balkanstaat noch Teil der Bundesrepublik Jugoslawien – und damit Ziel eines internationalen Embargos, das die Allianz im Namen der Vereinten Nationen durchsetzte.

Und als die südliche Adria im Juli 1992 wegen der Jugoslawienkriege in den Fokus des Weltinteresses rückte, führte der Embargo-Beschluss auch die Deutsche Marine in ihren ersten NATONorth Atlantic Treaty Organization-Einsatz. Heute, ein Vierteljahrhundert später, hat sie die Rolle als „Einsatzflotte“ längst verinnerlicht.

In den letzten 25 Jahren ist es uns trotz Friedensdividende gelungen, das breite Fähigkeitsspektrum der Marine zu erhalten“, sagt der Inspekteur der Marine, Vizeadmiral Andreas Krause, zu dem unerklärten Jubiläum. „Die Marine hat das Kämpfen nie verlernt. Davon profitieren wir heute, wo es darum geht, die Seestreitkräfte wieder aufwachsen zu lassen.“

Der Einsatz formt eine neue Marine

In den zurückliegenden zweieinhalb Jahrzehnten hat die Marine in vielen Einsätzen ihre Fähigkeiten weiter geschärft. Dabei sind auch die Erfahrungen, die sie in vier Jahren Embargo-Überwachung in der Adria gewonnen hatte, von Nutzen für neue operative Verfahren, Ausbildung und Ausrüstung gewesen. Ja, der Einsatz in der Adria erweiterte konkret sogar die Fähigkeiten der Marine, worauf man in folgenden Einsätzen zurückgreifen konnte: Speziell für diese Mission stellten die damaligen Marinesicherungskräfte ihre „Boarding Teams“ auf. Ihre Aufgabe: Schiffe, die in die Adria einliefen, auf Kontrabande untersuchen.

Zudem sind die vielfältigen Erfahrungen auch in die Entwicklung neuer Schiffstypen eingeflossen, besonders bei den Planungen zum Bau der Korvetten der Klasse 130 und der Fregatten der Klassen 125. Erstere haben sich in ihrem Einsatzprofil so bewährt, dass der Bundestag erst kürzlich die Mittel freigegeben hat, ein zweites Los von fünf weiteren Schiffen zu bauen. Mit dieser größeren, und moderneren, Marine kann die Bundesrepublik besser auf instabile Sicherheitslagen weltweit reagieren. Davon profitieren auch die NATONorth Atlantic Treaty Organization-Verbündeten – alte wie neue.

Hintergrund: Die Jugoslawienkriege und die Parlamentsarmee

Von den weltpolitischen Umwälzungen, die mit dem Fall der Berliner Mauer und dem Ende des Sozialismus in Mittel- und Osteuropa einhergingen, blieb auch der Vielvölkerstaat Jugoslawien nicht verschont. Das Land wurde Jahrzehnte durch das kommunistische Regime zusammengehalten, doch im Juni 1991 brach es schließlich auseinander. Es folgten kriegerische Auseinandersetzungen und Gewalt gegen die jeweiligen ethnischen Minderheiten. Flucht und Vertreibung waren das Resultat.

Die internationale Staatengemeinschaft reagierte daraufhin mit einem Waffen- und schließlich mit einem Wirtschaftsembargo. Die Resolutionen 713 (1991) und 757 (1992) des UNUnited Nations-Sicherheitsrats bildeten die Grundlage für einen letztlich vier Jahre dauernden internationalen Militäreinsatz. Erstmals konnten die UNUnited Nations ihre Resolutionen mit Hilfe der NATONorth Atlantic Treaty Organization, und der zu der Zeit noch bestehenden Westeuropäischen Union (WEUWesteuropäische Union), durchsetzen, die damit wiederum ihrerseits erstmals an friedensschaffenden Maßnahmen beteiligt waren.

Mehrere Soldaten sitzen in einem Speedboot

Boarding-Soldaten heute: Die Deutsche Marine erlernte dieses Handwerk während des Adria-Einsatzes.

Bundeswehr/Björn Wilke

Auch forderte die internationale Staatengemeinschaft von Deutschland seit seiner Wiedervereinigung eine stärkere Beteiligung an der internationalen Friedenssicherung. Der Beitrag der Bundesrepublik hatte sich zuvor auf humanitäre Hilfseinsätze beschränkt. Seit 1990 übernahmen die Deutschen aber zunehmend mehr Verantwortung. Als die Deutsche Marine 1991 sowohl Minenjagdboote als auch Minensuchboote in den Persischen Golf schickte, wurde das noch offiziell als humanitärer Einsatz und technische Hilfeleistung deklariert. Jedoch war diese erste Operation der deutschen Seestreitkräfte außerhalb des NATONorth Atlantic Treaty Organization-Bündnisgebietes durchaus ein „scharfer“ Einsatz. Mit der Teilnahme an den Embargomaßnahmen gegen Rest-Jugoslawien wurde die Deutsche Marine in ihren ersten bündnisgemeinsamen Einsatz geschickt.

„Diese Embargomission war ein Ausdruck und Beleg für die neuen Handlungsmöglichkeiten in der Sicherheitspolitik, die sich aus dem Ende des Kalten Krieges und der sich abzeichnenden neuen Weltordnung ergaben“, erinnert sich Hans-Joachim Rutz, der damals als Fregattenkapitän und Kommandant des Zerstörers „Hamburg“ an der Mission teilnahm.

Am 16. Juli 1992 bezog die „Standing Naval Force Mediterranean“ (SNFM) der NATONorth Atlantic Treaty Organization mit acht Schiffen ihre Position in der Adria. Diese erste Operation mit dem Namen „Maritime Monitor“ hatte zum Ziel, in das Seegebiet einlaufende Schiffe zu registrieren und hinsichtlich des Bestimmungsortes und der Ladung zu befragen. Mit der Resolution 787 (1992) autorisierte der UNUnited Nations-Sicherheitsrat anschließend auch die Durchsuchung der Schiffe.

Schließlich begann am 15. Juni 1993 die Operation „Sharp Guard“, in der NATONorth Atlantic Treaty Organization- und WEUWesteuropäische Union-Einheiten zusammengelegt wurden und fortan dem Oberbefehlshaber der NATONorth Atlantic Treaty Organization in Europa unterstanden. Die Resolution 820 (1993) des Sicherheitsrats hatte zwei Monate zuvor angeordnet, den Seehandel über Häfen Serbiens und Montenegros komplett zu unterbinden.

Die Überwachungsgebiete für die NATONorth Atlantic Treaty Organization-Schiffe umfassten zum einen die Straße von Otranto – den Eingang zur Adria zwischen der italienischen „Stiefelspitze“ und Albanien – und zum anderen einen Ring um die jugoslawischen Hoheitsgewässer, um die vollständige Blockade sicherstellen zu können.

Schon am 15. Juli 1992 hatte die damalige Bundesregierung beschlossen, sich an den Embargomaßnahmen aktiv zu beteiligten. Der Zerstörer „Bayern“ war damals Teil der SNFM und wurde somit zum ersten Schiff der Deutschen Marine, das an einem NATONorth Atlantic Treaty Organization-Einsatz teilnahm. Hinzu kamen drei Seefernaufklärer vom Typ „Breguet Atlantic“ des Marinefliegergeschwaders 3, die die Bundeswehr für „Maritime Monitor“ bereitstellte.

Ein Richterspruch verändert die Bundeswehr

Wenige Tage nach dem Beschluss der Bundesregierung reichten die Bundestagsfraktionen der SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands und FDPFreie Demokratische Partei Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Sie bezweifelten die Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes. Bei den Marinesoldaten im Einsatz sorgte das zunächst einmal für ein Gefühl der Rechtsunsicherheit. Die Bundesregierung blieb zwar bei ihrem Entschluss, sich an der Erzwingung des Embargos zu beteiligen, musste aber in Kauf nehmen, dass die deutschen Einheiten nunmehr eine Sonderrolle im internationalen Verband einnahmen. „Degradiert“ in die Rolle von Zuschauern, machte sich unter den Besatzungen das Gefühl der „Zweitklassigkeit“ breit.

Ein graues Schiff fährt über ein weitläufiges Gewässer.

Der ehemalige Zerstörer „Bayern“ des 2. Zerstörergeschwaders

Bundeswehr

Mit einem wegweisenden Richterspruch schuf das Bundesverfassungsgericht am 12. Juli 1994 Klarheit. Diese Entscheidung ist die historische rechtliche Voraussetzung, dass die Bundeswehr nach Maßgabe des Artikels 24 Abs. 2 des Grundgesetzes im Rahmen von NATONorth Atlantic Treaty Organization und UNUnited Nations an Einsätzen teilnehmen kann. Freilich nur nach Zustimmung des Deutschen Bundestags. Deutschland erhielt damit ein neuartiges Mittel für seine Außen- und Sicherheitspolitik.

Für die Marine bedeutete es, dass sie nunmehr als vollwertiger Partner an der Operation „Sharp Guard“ teilnehmen konnte. Die Boarding-Fähigkeiten hatte man in der Zwischenzeit erlernt und konnte sie bis zum Ende der Operation rund 200-mal unter Beweis stellen. Die neue Rechtslage ermöglichte es auch, dass mit Flottillenadmiral Frank Ropers im September 1995 erstmals ein Deutscher Befehlshaber der SNFM wurde.

In dessen Kommandeurszeit fiel auch das Ende der aktiven Operationsphase von „Sharp Guard“ am 19. Juni 1996. Seitdem hat sich auf dem Balkan vieles zum Guten gewandelt – was sich heute auch in der Mitgliedschaft fast aller ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken in der NATONorth Atlantic Treaty Organization beziehungsweise in der EUEuropäische Union bemerkbar macht.

von Matthias Glasow  E-Mail schreiben

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Weiterführende Literatur

  • Hans-Joachim Rutz: Der Beitrag der Deutschen Marine zur Embargo-Operation in der Adria von 1992-1996, in: Hartmut Klüver (Hg.): Auslandseinsätze deutscher Kriegsschiffe im Frieden (Kleine Schriftenreihe zur Militär- und Marinegeschichte, Bd. 7). Bochum 2003, S. 217-223.
  • Peter Deist: Die Auslandseinsätze der Bundeswehr zwischen Politik und Verfassungsrecht, in: Klaus-Jürgen Bremm; Hans-Hubertus Mack; Martin Rink (Hg.): Entschieden für den Frieden. 50 Jahre Bundeswehr 1955 bis 2005. Freiburg i.Br./Berlin 2005, S. 507-524.
  • Ralf Zielinski: Die Geschichte der Marinekaserne Glückstadt und der in ihr beheimateten Truppenteile von 1936 bis 2004. Glückstadt 2016.

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