Anerkennung
Anerkennung fremder Luftfahrbehörden (Recognition)
Anerkennung fremder Luftfahrbehörden (Recognition)
Die Anerkennung fremder Luftfahrtbehörden erfolgt mit dem Ziel, in der multinationalen Kooperation einen Beitrag zur Steigerung der Effizienz sowie für effektive multinationale Zusammenarbeit und Interoperabilität von Partnern zu leisten, in dem sie Leistungen dieser fremden Luftfahrtbehörde nutzbar macht. Durch die Nutzung von Leistungen fremder Luftfahrtbehörden als Substitut für Leistungen des LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr wird eine wiederholte Bearbeitung von Vorgängen vermieden bzw. reduziert und die Realisierung von Projekten für die gemeinsame Beschaffung und den Betrieb fliegender Waffensysteme vereinfacht. Damit wird angestrebt, die Effizienz des Ressourceneinsatzes zu erhöhen und effektive multinationale Kooperation zu fördern.
Die Anerkennung einer fremden Luftfahrtbehörde stellt das positive Ergebnis einer Tauglichkeits- und Konformitätsprüfung des Regelungsraumes dieser Luftfahrtbehörde dar. Der Vorgang dieser Prüfung erfolgt im Anerkennungsverfahren, das durch das Referat 4 a durchgeführt wird.
Anerkennungsgegenstände können den grundsätzlichen Anwendungsbereichen Muster- und Verkehrszulassung, Genehmigung von Organisationen sowie Lizenzierung von Personal zugeordnet werden.
Grundsätze und Verfahren sowie Aufgaben und Zuständigkeiten zum Erlangen und Erhalten der Anerkennung einer fremden Luftfahrtbehörde sind in der Allgemeinen Regelung A1-275/1-8900 „Anerkennung fremder Luftfahrtbehörden“ festgelegt.
Kontakt Referat 4 I a
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Referat 4 I a
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Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr