Lizenzierung
Die Lizenzierung von Personal des technischen und des betrieblichen Bereichs erfolgt nach entsprechenden bundeswehreigenen oder zivilen Standards. Grundlage der Erteilung einer Lizenz ist jeweils die individuelle Prüfung der Voraussetzungen.
Lizenzierung
Die Lizenzierung von Personal des technischen und des betrieblichen Bereichs erfolgt nach entsprechenden bundeswehreigenen oder zivilen Standards. Grundlage der Erteilung einer Lizenz ist jeweils die individuelle Prüfung der Voraussetzungen. Für die verantwortungsvolle Tätigkeit an und mit Luftfahrzeugen sowie zur Unterstützung des Flugbetriebs muss das dort eingesetzte Personil jeweils ausgebildet, qualifiziert und nach Vorliegen aller Voraussetzungen mit Lizenzen versehen werden. Diese Lizenzen sind zu überwachen und generieren Berechtigungen welche im Rahmen vorgegebener Gültigkeitskriterien regelmäßig zu erneuern sind.
Beim Technischen Personal werden folgende Personengruppen lizenziert und überwacht:
- Musterprüfer, Luftfahrttechnisches Prüfpersonal und freigabeberechtigtes Personal nach Zentralvorschrift A1-1525
- Luftfahrttechnisches Personal der Bundeswehr oder für die Bundeswehr tätiges Luftfahrttechnisches Personal der Industrie im Regelungsraum DEMARGerman Military Airworthiness Requirements
- Personal zur Durchführung der Zerstörungsfreien Werkstoffprüfung
- Luftfahrt-Auditoren im Aufgabenbereich LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr
Das Betriebliche Personal umfasst:
- Personal des fliegerischen Dienstes
- Führer / Führerinnen unbemannter Luftfahrzeuge
- Personal des Flugführungsdienstes (Militärische Flugsicherung, Taktischer Kontrolldienst, Streitkräftegemeinsame Taktische Feuerunterstützung)
- Personal aus dem Bereich der Luft- und Weltraummedizin
- Personal mit Tätigkeiten im Fallschirmsprungdienst
- Personal aus dem Bereich Flugwetterberatung und Wetterbeobachtung
Die Aufgabe beinhaltet parallel die Ausstellung von Bescheinigungen über militärische Flugerfahrungen für Angehörige der Bundeswehr zur Umschreibung von Militärischen Flugscheinen (MFS) in zivile Lizenzen, Bescheinigungen für den Erwerb von Flugfunksprechzeugnissen und die Ausstellung von Sonderlizenzen sowie die Anerkennung von Sprachnachweisen bzw. die Lizenzierung von aktiven Angehörigen der Bundeswehr bei dienstlicher Notwendigkeit nach der Verordnung (EUEuropäische Union) Nr. 1178/2011 Teil FCL. Letzteres umfasst sowohl Luftfahrzeugführer als auch Ausbildungs- und Prüfpersonal der entsprechenden Ausbildungseinrichtungen sowie Flugmedizinische Sachverständige.
Ansprechpartner Referat 4 II
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Referat 4 II a
Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr -
Referat 4 II b
Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr -
Referat 4 II c
Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr