Aufgaben in der Standardisierung von Prüfern
Prüferinnen und Prüfer tragen ein hohes Maß an Verantwortung für die Flugsicherheit im Allgemeinen wie auch für die zu Überprüfenden selbst.
Prüfer gem. Teil FCL
Prüferinnen und Prüfer tragen ein hohes Maß an Verantwortung für die Flugsicherheit im Allgemeinen wie auch für die zu Überprüfenden selbst. Als unabhängige Experten üben sie eine Vorbildfunktion in der Luftfahrt aus. Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen den Prüfenden und den zu Überprüfenden ist für eine erfolgreiche Prüfertätigkeit ebenso wichtig wie ein solides Vertrauensverhältnis zwischen Prüferinnen und Prüfer und zuständiger Luftfahrtbehörde. Voraussetzungen für die Prüfertätigkeit sind daher die entsprechende Sachkunde und die persönliche Eignung.
LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr Civil Authority hat dazu Verfahren zur Standardisierung von Prüferinnen und Prüfer anlässlich Erwerb, Erweiterung, Verlängerung oder Erneuerung einer Prüferberechtigung gem. Teil FCL erstellt, um den Anforderungen an die verantwortungsvolle Prüfertätigkeit gerecht zu werden. Für Angelegenheiten in Zusammenhang mit Prüferinnen und Prüfern ist im LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr das Referat 3 I c Standardisierung / Human Factors zuständig.
Referat 3 I c - Prüfer
- Ansprechpartner für Prüferinnen und Prüfern
- Theoretische und Praktische Prüferausbildung
- Erteilung von Prüfberechtigungen
- Prüferaufsicht
- Mitglied der AGAktiengesellschaft Prüfer BMDVBundesministerium für Digitales und Verkehr
- Teilnahme an Standardisierungsbesprechungen BMDVBundesministerium für Digitales und Verkehr und deutschen Luftfahrtbehörden
Liste anerkannter Prüfer des Luftfahrtamtes der Bundeswehr (PDF, 136,5 KB)
Liste anerkannter Prüfer des Luftfahrt-Bundesamtes und Landesluftfahrtbehörden
Kontakt Standardisierung von Prüferinnen und Prüfer gemäß Teil FCL
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Montag – Donnerstag 09:00-15:00, Freitag 09:00-12:00