Aufgaben in der Genehmigung von Ausbildungsorganisationen
Genehmigung von Ausbildungsorganisationen für das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß Part ORA.ATO
Genehmigung von Ausbildungsorganisationen für das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß Part ORA.ATO
Zur Gewährleistung einer größtmöglichen Sicherheit im Luftverkehr unterliegen Organisationen, Einrichtungen und Betriebe der Luftfahrt, sowie Personal, das erlaubnispflichtige Aufgaben durchführt, einer behördlichen Aufsicht.
Ausbildungsorganisationen für das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt werden auf Antrag gemäß VO (EUEuropäische Union) Nr. 1178/2011 Part ORA.ATO genehmigt und kontinuierlich auf die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen überwacht. Hierzu müssen Ausbildungsorganisationen ein Compliance Management etablieren und erforderliche Ausbildungsprogramme beschreiben.
Aufgaben Referat 4 III b - Genehmigung Luftfahrtbetreiber
- Erteilung, Änderung, Widerruf von Erlaubnissen für Ausbildungsorganisationen (ATO) der BwBundeswehr, die Ausbildungen für Pilotenlizenzen und entsprechende Berechtigungen und Zeugnisse durchführen
- Kontinuierliche Überwachung der Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen
- Durchführung von Audits und unangekündigten Inspektionen zur Überprüfung der Aufrechterhaltung der Zulassungsvoraussetzungen
- Untersagung der Fortsetzung oder Einschränkung einer Ausbildung
- Prüfung der Voraussetzungen und Genehmigung von Ausbildungserleichterungen
- Bearbeitung von außergewöhnlichen Ereignissen (Störungen, Anzeigen, Mitteilungen anderer Behörden etc.)
Kontakt ATO und FSTD
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Montag – Donnerstag 09:00-15:00, Freitag 09:00-12:00