Luftwaffe
Ein Eurofighter aus der Vogelperspektive

Bürgerservice rund um den militärischen Flugbetrieb

Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 8620730 können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit Fragen oder Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb direkt an das Luftfahrtamt der Bundeswehr wenden.

Sie haben Fragen oder Flugmeldungen?

Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 8620730 können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit Fragen oder Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb direkt an das Luftfahrtamt der Bundeswehr wenden.

Als zentrale Ansprechstelle beantworten die Mitarbeiter der Flugbetriebs- und Informationszentrale (FLIZ) als Sonderleistung Fragen zum Thema Fluglärm und Tiefflug. Das Bürgertelefon steht Ihnen montags bis donnerstags zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr, freitags zwischen 08:00 Uhr und 12:30 Uhr zu Verfügung.

Für weitergehende Anfragen oder Beanstandungen empfehlen wir eine Eingabe per E-Mail. Insbesondere bei Beanstandungen von militärischen Flugbewegungen benötigen wir für eine detaillierte Untersuchung möglichst genaue Angaben zu Ort, Datum und Uhrzeit des Vorfalls.

Die E-Mail richten Sie bitte an folgende Adresse:

FLIZ@bundeswehr.org

Für die Bearbeitung von durch militärischen Flugbetrieb der Bundeswehr entstandene Schäden wenden Sie sich bitte an das hierfür zuständige

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Fontainengraben 200
53123 Bonn

E-Mail: baiudbwSchadensbearbeitung@bundeswehr.org

Notwendige Angaben

Wer? – Ihr Name, Anschrift und Kontaktinformationen

Was? – Was haben Sie beobachtet (z.B. Jet im Tiefflug, Helikopterlandung, etc.) und welche Frage haben Sie zu der Beobachtung?

Wann? – Datum und Uhrzeit

Wo? – Besonders die Angaben zu Ort, Datum und Uhrzeit sind wichtig. Bei der Menge an Flugbewegungen über Deutschland, können wir sonst Ihre Beobachtung nicht genau der militärischen oder zivilen Luftfahrt zuordnen.

Bürgertelefon

Bürgertelefon

Kostenlose Rufnummer: 0800 - 8620730
Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

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Wussten Sie schon?

Die Bezeichnung TRACER kommt aus dem Englischen und bedeutet „nachspüren, ausfindig machen“ (to trace). Die Hauptaufgabe dieses Bereichs liegt entsprechend in der Nachverfolgung militärischer Flugbewegungen. Luftfahrzeuge auf einem Übungstiefflug werden häufig als extrem laut und ungewöhnlich schnell empfunden.

Kampfflugzeug Eurofighter fliegt über einen Windpark

Kampfflugzeug Eurofighter von der Taktischen Luftwaffengruppe Richthofen (TaktLwGrp R) fliegt über einen Windpark in Ostfriesland

Bundeswehr/Stefan Petersen

Erreicht uns eine Anfrage zu einer konkreten Flugbeobachtung können wir die gespeicherten Radardaten untersuchen. Flugroute, Flughöhe und Geschwindigkeit der betreffenden Luftfahrzeuge werden genau auf einem elektronischen Kartenhintergrund rekonstruiert. Dabei werden auch die dazugehörigen Informationen aus dem Flugplan, die vorherrschenden Wetterbedingungen und die allgemeine Luftraumstruktur berücksichtigt.

Alle diese Daten werden zusammengetragen, bewertet und vor dem Hintergrund geltender Vorschriften beurteilt. Anschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst und schriftlich der Person oder Institution erläutert, die zur Flugbeobachtung eine Anfrage gestellt hat. Sollte bei der Auswertung festgestellt werden, dass geltende Regeln oder Vorschriften durch die Luftfahrzeugbesatzungen nicht beachtet wurden, wird dieser mutmaßliche Verstoß weitergehend untersucht. Falls in der Folge schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wird, kann dies zu einer disziplinaren Ahndung führen.

TRACER wird ebenfalls einbezogen, sobald vermehrt Anfragen zu militärischen Flugbewegungen, zum Beispiel über das Bürgertelefon, aus einer einzelnen Region eingehen. Durch Flugdichteanalysen können dann Schwerpunkte im militärischen Flugbetrieb erkannt werden. Diese werden der zuständigen Kommandobehörde übermittelt, um daraus Empfehlungen an die fliegenden Geschwader zur Verlagerung des Flugaufkommens zu veranlassen. Die Veränderung bestehender An- und Abflugrouten im Bereich von Flugplätzen setzt allerdings immer die technisch-physikalische und fliegerische Umsetzbarkeit voraus.

Broschüre Der Militärische Flugbetrieb

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