Die bodengebundene Luftverteidigung
Die bodengebundene Luftverteidigung
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Die Luftwaffe stellt zur Friedenssicherung, Krisenbewältigung und Verteidigung des Bündnisses Kräfte, Mittel und Fähigkeiten der Flugabwehrraketenverbände zum Einsatz bereit. Ein Einsatz erfolgt grundsätzlich im multinationalen Verbund und ausschließlich gemäß nationaler Weisung. Hierzu müssen die Flugabwehrraketenkräfte bereits im Frieden, ohne Rückgriff auf Mobilmachung und Aufwuchs, in der Lage sein, Einsätze im internationalen und streitkräftegemeinsamen Rahmen, auch über den geografischen Raum des Bündnisses hinaus, durchzuführen.
Mit der Realisierung der Neuausrichtung der Luftwaffe ist heute noch ein Geschwader, das Flugabwehrraketengeschwader 1 „Schleswig-Holstein“, vorgesehen. Diesem sind alle verbliebenen Flugabwehrraketenverbände der Luftwaffe, mit Ausnahme der Flugabwehrraketengruppe 61, unterstellt. Dies sind neben dem Taktischen Aus- und Weiterbildungszentrum Flugabwehrraketen (FlaRak) die Flugabwehrraketengruppen 21 in Sanitz, 24 in Bad Sülze und 26 in Husum mit PatriotPhased Array Tracking Radar to Intercept on Target. Der Flugabwehrraketengruppe 61 in Panker gehören die Waffensysteme leichtes Flugabwehrsystem (leFlaSysLeichtes Flugabwehrsystem), MANTISModular, Automatic and Network capable Targeting and Interception System (Modular, Automatic and Network capable Targeting and Interception System) und das am Standort Putlos befindliche Luftraumüberwachungsradar (LÜRLuftraumüberwachungsradar) an.
Die Flugabwehrraketenkräfte werden zum Schutz von Räumen, Objekten/Objektgruppen und beweglich geführten Operationen eingesetzt. Sie haben den Auftrag, einen weitreichenden und durchhaltefähigen Luftverteidigungsschutz sicherzustellen. Seit der erfolgten Außerdienststellung der Waffensysteme HAWK und Roland bis Ende des Jahres 2005 wird die bodengebundene Luftverteidigung im Schwerpunkt durch das Waffensystem PatriotPhased Array Tracking Radar to Intercept on Target wahrgenommen.