Rechtsaufsicht

Aufsichtsprogramm Strahlenschutz in der Bundeswehr

Als zuständige Behörde macht die Öffentlich-rechtliche Aufsicht für Arbeitssicherheit und Technischen Umweltschutz der Bundeswehr und bei den Gaststreitkräften (ÖrABwÖffentlich-rechtliche Aufsicht für Arbeitssicherheit und Technischen Umweltschutz der Bundeswehr und bei den Gaststreitkräften) die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Aufsichtsprogramm Strahlenschutz der Öffentlichkeit zugänglich.

Ein Mann stellt ein Röntgengerät ein, eine Frau im Hintergrund

Das Aufsichtsprogramm

Rechtlicher Hintergrund

Das Strahlenschutzgesetz sieht in Paragraf 180 vor, dass die zuständige Behörde ein Aufsichtsprogramm im Strahlenschutz einrichtet und der Öffentlichkeit eine Kurzfassung des Aufsichtsprogramms mit den wichtigsten, bei der Durchführung des Programms gewonnenen Erkenntnissen zugänglich macht.

Der Zweck des Aufsichtsprogramms ist es, geplante Expositionssituationen wie etwa Tätigkeiten im Bereich des medizinischen Röntgens, der Nuklearmedizin oder des technischen Röntgens zu überwachen. Im Aufsichtsprogramm werden Tätigkeiten in risikobasierte Kategorien eingeteilt. Je größer das Risiko der Tätigkeiten ist, desto kürzer sind die Zeitabstände, in denen regelmäßig Überprüfungen vor Ort durchgeführt werden.

Zuständigkeit

Für die Bundeswehr nimmt die ÖrABwÖffentlich-rechtliche Aufsicht für Arbeitssicherheit und Technischen Umweltschutz der Bundeswehr und bei den Gaststreitkräften die per Gesetz übertragene Rechtsaufsicht wahr, die außerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung besonderen Aufsichtsbehörden vorbehalten ist (zum Beispiel den Landesbehörden oder den Gewerbeaufsichtsämtern). Damit ist in der Bundeswehr die ÖrABwÖffentlich-rechtliche Aufsicht für Arbeitssicherheit und Technischen Umweltschutz der Bundeswehr und bei den Gaststreitkräften für das Aufsichtsprogramm zuständig. 

Die sieben regionalen ÖrABwÖffentlich-rechtliche Aufsicht für Arbeitssicherheit und Technischen Umweltschutz der Bundeswehr und bei den Gaststreitkräften überwachen im Rahmen des risikoorientierten Aufsichtsprogramms die strahlenschutzrechtlichen Tätigkeiten sämtlicher Dienststellen der Bundeswehr sowie der Gaststreitkräfte in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Ausgenommen sind die Qualitätssicherung im Bereich medizinischer Anwendungen und die Belange der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Aufsichtsprogramm Strahlenschutz 2022

Kurzfassung des Aufsichtsprogramms mit den wichtigsten, bei der Durchführung des Programms gewonnenen Erkenntnissen

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