Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, kurz PFASPer- und polyfluorierte Alkylverbindungen
Informationen zu PFASPer- und polyfluorierte Alkylverbindungen.
Informationen zu PFASPer- und polyfluorierte Alkylverbindungen
Was sind eigentlich PFASPer- und polyfluorierte Alkylverbindungen?
PFASPer- und polyfluorierte Alkylverbindungen ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen. Hierbei handelt es sich um Verbindungen aus Kohlenstoffketten, bei denen Wasserstoffatome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt werden. PFASPer- und polyfluorierte Alkylverbindungen haben fett-, schmutz und wasserabweisende Eigenschaften und sind dabei chemisch und thermisch stabil. Sie werden unter anderem in vielen handelsüblichen Gütern des alltäglichen Gebrauchs wie z.B. Outdoor- und Schutzkleidung, Papptrinkbechern oder Schutzanstrichen für den Außenbereich eingesetzt. Inzwischen umfasst die Stoffgruppe PFASPer- und polyfluorierte Alkylverbindungen mehr als 3.000 Einzelsubstanzen.
Warum wurden PFASPer- und polyfluorierte Alkylverbindungen bei der Bundeswehr eingesetzt?
Weltweit werden durch die Feuerwehren bei bestimmten Bränden PFASPer- und polyfluorierte Alkylverbindungen-haltige Schaumlöschmittel zur Brandbekämpfung eingesetzt, insbesondere bei starken Bränden von Benzin oder Kerosin mit hoher Gefahr für den Menschen. Diese Löschmittel haben einen sehr hohen Wirkungsgrad bei der Brandbekämpfung von brennenden Flüssigkeiten oder schmelzenden Feststoffen.
Auch bei der Bundeswehr-Feuerwehr wird PFASPer- und polyfluorierte Alkylverbindungen-haltiger Löschschaum eingesetzt. Seit 2007 ist durch Änderung der Chemikalienverbotsverordnung und der Gefahrstoffverordnung, die Nutzung der PFASPer- und polyfluorierte Alkylverbindungen-Substanz Perfluoroctansulfonsäure –(PFOSPerfluoroctansulfonsäure) reglementiert worden. Dem trägt die Bundeswehr selbstverständlich Rechnung und verwendet auch heute nur die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässigen Stoffe und Produkte, die als „PFOSPerfluoroctansulfonsäure-frei“ definiert sind.
Ist der Einsatz der von der Bundeswehr verwendeten Löschmittel verboten?
Nein! Die Bundeswehr setzt ausschließlich Löschmittel ein, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Mit der EUEuropäische Union-Richtlinie 757/2010/EUEuropäische Union wurde die Maximalkonzentration für PFOSPerfluoroctansulfonsäure in Löschschäumen auf 0,001 Massenprozent festgelegt. Diese Richtlinie wurde 2019 außer Kraft gesetzt und durch die Verordnung 2019/1021 ersetzt. Auch hier wird, analog zur EUEuropäische Union-Richtlinie 757/2010/EUEuropäische Union, erläutert, dass maximal 0,001 Massenprozent PFOSPerfluoroctansulfonsäure in Stoffen vorhanden sein dürfen. Die Verordnung weicht in diesem Punkt nicht von der vorherigen EUEuropäische Union-Richtlinie ab. Damit entsprechen die von der Bundeswehr eingesetzten Löschmittel weiterhin den gesetzlichen Anforderungen, wenn sie den Grenzwert einhalten.
Das Verbot gilt demnach nur für Löschschäume, die diese Konzentration überschreiten. Im Mai 2019 wurde auch die PFASPer- und polyfluorierte Alkylverbindungen-Einzelsubstanz PFOAPerfluoroctansäure, ihre Salze und Vorläuferverbindungen in den Anhang A der Stockholm-Konventionen aufgenommen.
Wie geht die Bundeswehr mit den Altlasten um?
Die Bundeswehr nimmt den Umweltschutz und den Gesundheitsschutz sehr ernst. Deshalb wurde bereits vor über 25 Jahren das dreiphasige Altlastenprogramm auf Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes und der Bundesbodenschutzverordnung ins Leben gerufen. Seitdem werden zielgerichtet und umfassend Boden- und Gewässerkontaminationen auf militärischen Liegenschaften bearbeitet.
Die Kontaminationsbearbeitung ist in drei Phasen unterteilt
- In Phase I werden kontaminationsverdächtige Flächen (KVFKontaminationsverdächtige Flächen) erfasst und bewertet. Hierzu werden alle relevanten Informationen unter anderem zur historischen Nutzung gesammelt sowie auch im Rahmen von Geländebegehungen Verdachtsflächen lokalisiert. In dieser Phase erfolgt keine Probenahme oder Analytik. Mit der Erstbewertung wird über Verdachtsausschluss oder Verdachtsbestätigung entschieden. Bei Verdachtsbestätigung wird die erfasste Fläche in die Phase II überführt.
Die Phase II umfasst eine orientierende Untersuchung, eine Detailuntersuchung sowie eine abschließende Gefährdungsabschätzung. In der orientierenden Untersuchung werden die KVFKontaminationsverdächtige Flächen mittels erster Geländeuntersuchungen in einem groben Raster überprüft. Sofern der Kontaminationsverdacht nicht ausgeräumt ist, folgt in der Regel die Detailuntersuchung, die die Informationsgrundlage für die abschließende Gefährdungsabschätzung liefert. Mit der Gefährdungsabschätzung wird eine belastbare und eindeutige Aussage zur Gefährdungssituation und zur Notwendigkeit einer Sanierung getroffen.
Durch die zuständigen Umweltbehörden wird dann entschieden, ob und welche Gefahrenabwehrmaßnahmen erforderlich sind und welcher zeitliche Horizont zu erwarten ist. Die Kosten für die von der zuständigen Umweltbehörde angeordneten Sanierungsmaßnahmen trägt der Bund.Die nachgewiesene kontaminierte Fläche (KFkontaminierte Fläche) wird in die Phase III überführt.
- In Phase III erfolgen die Sanierungsplanung, -durchführung und -nachsorge. Diese Phase umfasst sämtliche technische und administrative Arbeiten zur Planung und Ausführung von Sanierungsmaßnahmen auf KFkontaminierte Fläche. Dies schließt auch eine Nachsorge nach Abschluss der Arbeiten und eine gegebenenfalls erforderliche Überwachung mit ein.
Allgemeine Informationen
- Flyer Bearbeitung von PFC-Kontaminationen auf von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften (PDF, nicht barrierefrei, 3,5 MB)
- Leitfaden zur Bearbeitung von Verdachtsbereichen mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC), 5. Auflage (PDF, nicht barrierefrei, 1 MB)
- Kontaminationsbearbeitung in der Bundeswehr (PDF, nicht barrierefrei, 14,6 MB)
Untersuchungen von PFASPer- und polyfluorierte Alkylverbindungen-Verdachtsflächen in Liegenschaften der Bundeswehr
Die bisher hier veröffentlichen PFASPer- und polyfluorierte Alkylverbindungen-Gutachten werden derzeit einer Prüfung unterzogen. Sobald diese abgeschlossen ist, werden die Gutachten wieder online gestellt. Wir bitten um etwas Geduld.
Ingolstadt/Manching
Endbericht Flugplatz Ingolstadt/Manching.
Neuburg an der Donau
Untersuchungsbericht NATONorth Atlantic Treaty Organization-Flugplatz Neuburg an der Donau.
- PFC-Variantenübersicht Phase IIIa (PDF, nicht barrierefrei, 4 MB)
- Endbericht Phase IIA für 2 Flächen vom 12. März 2020 (PDF, nicht barrierefrei, 12,3 MB)
- Endbericht Phase IIa vom 10. März 2020 (PDF, nicht barrierefrei, 38,2 MB)
- Endbericht Phase IIB vom 12. März 2020 (PDF, nicht barrierefrei, 27,8 MB)
- Endberichte Phase IIA und IIB - Anlage 1 Karten (PDF, nicht barrierefrei, 1,4 MB)
- Endberichte Phase IIA und IIB - Anlage 2 Analysenergebnisse (PDF, nicht barrierefrei, 7,4 MB)
- Endberichte Phase IIA und IIB - Anlage 3 Probenahmeprotokolle - Teil I (PDF, nicht barrierefrei, 41,7 MB)
- Endberichte Phase IIA und IIB - Anlage 3 Probenahmeprotokolle Teil II (PDF, nicht barrierefrei, 12,3 MB)
- Endberichte Phase IIA und IIB - Anlage 4 Schichtenverzeichnisse (PDF, nicht barrierefrei, 10,2 MB)
- Endberichte Phase IIA und IIB - Anlage 5 Bohr- und Ausbauprofile (PDF, nicht barrierefrei, 1 MB)
- Endberichte Phase IIA und IIB - Anlage 6 Analysenprotokolle (PDF, nicht barrierefrei, 37,7 MB)
- Endberichte Phase IIA und IIB - Anlage 7 Vermessungsdaten (PDF, nicht barrierefrei, 1,1 MB)
- Endberichte Phase IIA und IIB - Anlage 8 Dokumentation (PDF, nicht barrierefrei, 1 MB)
- PFC-Monitoring Neuburg Dokumentation 1. Beprobungskampagne vom 21. März 2019 (PDF, nicht barrierefrei, 19,1 MB)
- PFC-Monitoring Neuburg - Dokumentation 2. Beprobungskampagne vom 23. März 2019 (PDF, nicht barrierefrei, 11 MB)
Roth
Endberichte der Untersuchungen von Flächen auf der Bundesliegenschaft Otto-Lilienthal-Kaserne Roth