Ermittlungen wegen unzulässiger politischer Betätigung
Ermittlungen wegen unzulässiger politischer Betätigung
- Datum:
- Ort:
- Munster
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Derzeit ermittelt die Bundeswehr gegen mehrere Soldaten der Panzerlehrbrigade 9. Es besteht der Verdacht, dass sie sich in einer Chatgruppe unzulässig politisch betätigt haben. Die zuständigen Vorgesetzten haben unverzüglich die Ermittlungen eingeleitet.
Nach der Meldung eines Soldaten an seine Vorgesetzten innerhalb der Panzerlehrbrigade 9 wurden Mitte Oktober unverzüglich Ermittlungen gegen mehrere Soldaten aufgenommen. Im Zuge dieser Ermittlungen erhielt die Bundeswehr Kenntnis von der Existenz einer Chatgruppe, in der rund zwei Dutzend Angehörige des Großverbandes unter anderem mutmaßlich rechtsextreme Inhalte ausgetauscht haben sollen. Der Soldat, der den Sachverhalt gemeldet hat, war nicht Teil der Chatgruppe. Es besteht der Verdacht, sich unzulässig politisch betätigt zu haben. Auch das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst wurde zu den laufenden disziplinarrechtlichen Ermittlungen hinzugezogen. Ebenso sind Verdachtsfälle an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden. In drei Fällen ist ein Uniformtrageverbot und ein Verbot der Ausübung des Dienstes ausgesprochen worden.
In der Bundeswehr ist für Extremismus kein Platz! Wir verfolgen dabei eine Null-Toleranz-Linie gegen Extremismus jeglicher Art. Anspruch und Ziel der Bundeswehr ist es, sowohl erkannte Extremisten als auch Personen mit fehlender Verfassungstreue aus der Bundeswehr zu entfernen bzw. von ihr fernzuhalten.