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Die Ausschreibung von Vergaben der Bundeswehr erfolgt, wie bei allen Vergabeverfahren des Bundes, über das Internetportal der Bundesverwaltung . Erste Informationen, wie Sie sich bewerben können und wo Sie weitere Informationen finden, zum Beispiel zum Thema e-Vergabe, erhalten Sie auf dieser Seite.
Entsprechend dem jeweiligen zivilen oder verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Auftragsgegenstand und dem prognostizierten Auftragswert richtet sich die Auftragsvergabe nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgOUnterschwellenvergabeordnung), der Vergabeverordnung (VgVVergabeverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) oder der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgVVergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit). Diese kennen verschiedene Vergabearten mit und ohne vorhergehenden öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Ein Teilnahmewettbewerb stellt eine vorgezogene Eignungsprüfung dar.
Die Bundeswehr teilt ihre Absicht, einen Auftrag zu vergeben in einer Auftragsbekanntmachung je nach Verfahrensart auf www.bund.de und/oder www.ted.europa.eu mit. Eine Übersicht aller Auftragsbekanntmachungen ist über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einsehbar. Eine Auftragsbekanntmachung ist die Mitteilung eines öffentlichen Auftraggebers über seine Absicht, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Bei einer Öffentlichen Ausschreibung oder einem Offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich – im Wege der Auftragsbekanntmachung – zur Angebotsabgabe auf. Jedes interessierte Unternehmen kann in der gesetzten Frist ein Angebot abgeben. Dieses Angebot wertet der öffentliche Auftraggeber dann anhand der zuvor bekannt gegebenen Eignungs- und Zuschlagskriterien aus. Danach ermittelt er das wirtschaftlichste Angebot.
Im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung oder eines Nichtoffenen Verfahrens mit Teilnahmewettbewerb fordert der öffentliche Auftraggeber eine zunächst unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich – mittels einer Auftragsbekanntmachung – zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Nur diejenigen Unternehmen, die nach Prüfung der eingereichten Teilnahmeanträge geeignet sind, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und können ein Angebot abgeben. Danach wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der zuvor festgelegten und bekanntgemachten Kriterien ermittelt. Verhandlungen sind hier nicht zulässig. Bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb erfolgt keine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen, sondern unmittelbar eine Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Unternehmen. Dies ist dem öffentlichen Auftraggeber nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.
Das Verfahren bei einer Verhandlungsvergabe und einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ähnelt im Ablauf dem Verfahren eines Nichtoffenen Verfahrens oder einer Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (siehe oben), mit dem Unterschied, dass über die eingereichten Erstangebote verhandelt werden kann.
Die Verhandlungsvergabe und das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb stellen einen Ausnahmetatbestand dar. Bei diesen erfolgt ebenfalls keine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen, sondern unmittelbar an ausgewählte Unternehmen eine Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten, über die noch verhandelt werden kann. Auch diese Vergabearten sind dem öffentlichen Auftraggeber nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.
Der öffentliche Auftraggeber kann für einen festzulegenden Zeitraum Aufträge zur Beschaffung marktüblicher Leistungen über dynamische Beschaffungssysteme vergeben. Dabei handelt es sich um eine spezielle Verfahrensmethode des nicht offenen Verfahrens.
Interessierte Unternehmen können während dessen gesamter Laufzeit einen Antrag auf Teilnahme stellen. Erfüllen sie die zuvor festgelegten Eignungskriterien, werden sie zugelassen und in den Bieterpool aufgenommen. Die Leistungen werden im Rahmen von Einzelvergaben unter Beteiligung aller Teilnehmer des Bieterpools in den Wettbewerb gestellt und vergeben.
Vorteile sind neben der Reduzierung des bürokratischen Aufwandes durch eine vollelektronische und schnelle Abwicklung auch die automatische Teilnahme an Einzelvergaben für die gesamte Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems.
Hier finden Sie weitere Informationen zu öffentlichen Ausschreibungen der Bundeswehr.
Zu rechtliche Fragen des Beschaffungsverfahrens sowie Grundsatzfragen des öffentlichen Vergaberechts wenden Sie sich bitte an die nachstehende Ansprechstelle.
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