Ansprechperson für Korruptionsprävention AINAusrüstung, Informationstechnik und Nutzung

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Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung

Gemäß der „Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ vom 30. Juli 2004 und den hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) ist in Abhängigkeit von Aufgabe und Größe einer Dienststelle eine Ansprechperson für Korruptionsprävention zu bestellen.

Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Ansprechperson für Korruptionsprävention im BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr stehen Ihnen per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular zur Verfügung:

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