Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr dienen mit der Waffe dem Schutz der Bundesrepublik und des Grundgesetzes. Als Staatsbürger in Uniform haben sie besondere Pflichten, die im Soldatengesetz festgeschrieben sind. Dessen Paragraf 8 verpflichtet sie zur Verfassungstreue. Matthias Koch ist Leitender Regierungsdirektor im Zentrum Innere Führung. Er erklärt, warum niemand in der Bundeswehr dienen kann, der gegen diesen Paragrafen verstößt.
4 Fragen an Matthias Koch
Leitender Regierungsdirektor im Zentrum Innere Führung
Bundeswehr
Redaktion der Bundeswehr
Was verbirgt sich hinter dem Begriff Verfassungstreue?
Jeder Soldat und jede Soldatin hat nach Paragraf 8 des Soldatengesetzes die Pflicht, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anzuerkennen und durch das gesamte Verhalten für ihre Erhaltung einzutreten. Das wird auch als „politische Treuepflicht“ oder eben als „Pflicht zur Verfassungstreue“ bezeichnet. Sie verlangt von allen Soldatinnen und Soldaten, sich mit der freiheitlichen demokratischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu identifizieren, sie als schützenswert anzuerkennen und aktiv für sie einzutreten. Diese Pflicht verlangt auch, sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die diese verfassungsmäßige Ordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Um es aber klarzustellen: Verfassungstreue verlangt nicht, immer mit dem Regierungshandeln oder den dort vertretenen politischen Ansichten einverstanden zu sein. Die geforderte Loyalität gilt aber den fundamentalen demokratischen Grundsätzen, auf denen unser Staat fußt.
Redaktion der Bundeswehr
Warum hat diese Treuepflicht eine besondere Bedeutung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr?
Unser demokratisch verfasster Staat kann es nicht hinnehmen, dass Bürgerinnen oder Bürger ihre Grundrechte missbrauchen, um die demokratischen Fundamente, auf denen die Bundesrepublik aufbaut, zu bekämpfen. Das gilt erst recht für alle „Staatsdiener“ – etwa die Soldatinnen und Soldaten, aber auch die Beamtinnen und Beamten, die in ihrem Handeln die Staatsgewalt repräsentieren und ausüben. Gerade von ihnen muss erwartet werden, dass sie – trotz aller Unterschiede in persönlichen politischen Auffassungen – für die Grundpfeiler unseres demokratischen Staats einstehen. Der Gesetzgeber wollte mit der Pflicht zur Verfassungstreue letztlich sicherstellen, dass die Bundeswehr nicht zu einer bewaffneten Macht wird, von der eine Gefährdung unseres demokratisch verfassten Staates ausgeht, oder die gar zu seiner Bekämpfung eingesetzt werden könnte. Deshalb ist die Pflicht zur Verfassungstreue einer der wichtigsten und elementarsten Dienstpflichten. Ihre Verletzung ist eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten.
Redaktion der Bundeswehr
Wenn ich das Grundgesetz ablehne, darf ich dann noch in der Bundeswehr dienen?
Alle Soldatinnen und Soldaten müssen aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten und sich von Gruppierungen oder Bestrebungen distanzieren, die sich gegen diese Ordnung richten. Aus diesem Grund können Soldatinnen und Soldaten, die sich an diese Verpflichtungen nicht halten, nicht länger in der Bundeswehr dienen. Das gilt insbesondere für Extremisten, egal ob Rechts- oder Linksextremisten oder etwa auch Islamisten.
Auch Personen, die unterhalb dieser Schwelle eine fehlende Verfassungstreue an den Tag legen, weil sie etwa nationalsozialistische Symbole in sozialen Medien verschicken, auf ihrer Stube Musik rechtsextremistischer Bands hören oder sich antisemitisch betätigen, ohne ansonsten an extremistischen Bestrebungen beteiligt zu sein, können nicht weiter als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr dienen. Solche Verhaltensweisen schädigen das Ansehen der Bundeswehr. Sie haben negative Auswirkungen auf das innere Gefüge und damit auch auf die Einsatzbereitschaft der Truppe. Jeder Verdachtsfall erfordert deshalb entschiedenes Handeln auf allen Ebenen innerhalb der Bundeswehr.
Redaktion der Bundeswehr
Was passiert mit jenen, die nachweislich gegen das Prinzip der Verfassungstreue verstoßen haben?
Diese Soldatinnen und Soldaten müssen damit rechnen, aus der Bundeswehr mit den Mitteln des Disziplinarrechts entfernt oder per Verwaltungsakt aus der Bundeswehr entlassen zu werden. Das richtet sich nach dem jeweiligen Statusverhältnis des betroffenen Soldaten oder der betroffenen Soldatin. Erfolgt beispielsweise innerhalb der ersten vier Jahre eine fristlose Entlassung, verlieren die Entlassenen auch ihren Dienstgrad. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Dienstbezüge und Versorgung mit Ausnahme einer Beschädigtenversorgung. Vor kurzem hat das Bundeskabinett beschlossen, eine entsprechende Gesetzesänderung in den Bundestag einzubringen. Danach soll in besonders schweren Fällen die fristlose Entlassung sogar bis zum Ende des achten Dienstjahres möglich sein. Das soll es auch erleichtern, Extremisten aus der Bundeswehr zu entlassen.
vonMatthias Lehna
Null Toleranz
Kein Platz für Extremisten
Per Gelöbnis oder Eid dem Grundgesetz verpflichtet.
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