Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USGUnterhaltssicherungsgesetz) i.V.m. dem Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) ab dem 01.01.2020
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USGUnterhaltssicherungsgesetz) i.V.m. dem Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) ab dem 01.01.2020
- Datum:
Mit den Änderungen des ArbPlSchG zum 01.01.2020 hat der Gesetzesgeber eine finanzielle Entlastung für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Dienstherrn geschaffen, wenn sie ihre Beschäftigten bei der Ableistung von längeren Reservistendiensten unterstützen.
Welche finanziellen Leistungen an Arbeitgeber für die Unterstützung von längeren Reservistendiensten zur Verfügung stehen sowie die Anwendung von § 10 ArbPlSchG (6-Wochenfrist) für öffentlich Bedienstete und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der BundeswehrBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr).
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Bitte schreiben sie uns ArbPlSchG@Bundeswehr.org