Die Gründung der Bundeswehr 1955 stand ganz im Zeichen des Kalten Krieges. Mit Artikel 87a des Grundgesetzes verpflichtete sich die junge Republik, Streitkräfte zur Landesverteidigung aufzustellen. Artikel 24 sah zudem vor, dass Deutschland einem Verteidigungsbündnis beitreten konnte: Mit der Unterzeichnung der Pariser Verträge war der Weg in die NATONorth Atlantic Treaty Organization geebnet. Jeder Angriff auf einen einzelnen NATONorth Atlantic Treaty Organization-Partner sollte wie ein Angriff auf alle gesehen und beantwortet werden.
Der von den USA geführten NATONorth Atlantic Treaty Organization stand der Warschauer Pakt unter Führung der Sowjetunion gegenüber. Die Grenze zwischen den beiden hochgerüsteten Allianzen, der Eiserne Vorhang, verlief quer durch Mitteleuropa – und durch das damals noch geteilte Deutschland. Das Wissen um die militärische Stärke des jeweiligen Gegners und die Angst vor seiner Reaktion verhinderten über Jahrzehnte einen Krieg zwischen den Bündnissen. Die gegenseitige Abschreckung sicherte den Frieden.