Hinweisgeberstelle

Ab dem 1. Oktober 2023 ist im Zentrum Innere Führung die Zentrale Hinweisgeberstelle der Bundeswehr eingerichtet.

Die Einrichtung dieser weisungsfreien, unabhängigen und neutralen HGSBwHinweisgeberstelle der Bundeswehr erfolgt auf Grundlage des am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz). Mit dem HinSchGHinweisgeberschutzgesetz wurde die sogenannte EUEuropäische Union-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie EUEuropäische Union 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) vom 23. Oktober 2019 in nationales Recht umgesetzt.

Angehörige der Bundeswehr sowie Besucherinnen oder Besucher, Subunternehmen oder Angehörige von Bundeswehrangehörigen können sich sowohl namentlich als auch anonym an die HGSBwHinweisgeberstelle der Bundeswehr wenden, um potenzielle Verstöße im Sinne des HinSchGHinweisgeberschutzgesetz zu melden, über die sie im beruflichen Kontext Informationen erlangt haben und die das öffentliche Interesse schädigen können. Gemäß § 5 HinSchGHinweisgeberschutzgesetz sind Meldungen von Verstößen, welche die nationale Sicherheit, den Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen sowie den Schutz von Verschlusssachen betreffen, ausdrücklich ausgenommen. Alle Hinweise werden unter Wahrung der Schutzrechte der Meldenden registriert, dokumentiert und geprüft. Im Anschluss werden die erforderlichen Folgemaßnahmen ergriffen.

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