Die Pläne zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft

Die Pläne zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft

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Blank und Heusinger stehen nebeneinander (Schwarz-Weiß-Aufnahme)

Theodor Blank (r.) war der erste Verteidigungsminister der Bundeswehr. Hier mit dem Generalinspekteur der Bundeswehr, General Adolf Heusinger

Bundeswehr/Baumann

Wenige Tage nach der Konferenz von Himmerod legte der französische Ministerpräsident René Pleven den Plan für eine Europaarmee vor. In den folgenden vier Jahren wurde sie als Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) Thema zahlreicher Konferenzen und Verhandlungsrunden. Die nationalen Streitkräfte Westeuropas sollten in ihr einem gemeinsamen Oberkommando und einem europäischen Verteidigungsminister unterstellt werden. Nur bis zur Bataillons- und Regimentsebene sollten sie rein national organisiert sein.

Mit dem im Mai 1952 unterzeichneten „Deutschlandvertrag“ - richtigerweise: „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten“ - wurde die Bundesrepublik (künftige) Verbündete der westlichen Nachbarn. Das erklärte Ziel des Vertrags war die Aufnahme Deutschlands in die noch zu gründende EVG.

Letztlich scheiterte die EVG im Sommer 1954 am Widerspruch des französischen Parlaments. Es war selbst nicht bereit, seine Truppen einem europäischen Oberkommando zu unterstellen.

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