Die Erweiterung des Reservewehrdienstverhältnisses tritt in Kraft
Die Erweiterung des Reservewehrdienstverhältnisses tritt in Kraft
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Nach Abschluss der Ressortabstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMIBundesministerium des Innern und für Heimat) und nach erfolgter förmlicher Anhörung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses (GVPAGesamtvertrauenspersonenausschuss) im BMVgBundesministerium der Verteidigung, tritt in Kürze die überarbeitete Allgemeine Regelung A-1454/12 „Entschädigungen während des ehrenamtlichen Reservewehrdienstverhältnisses“ in Kraft.
Wesentliche Änderungen der Version 2.0 ist die durch Staatssekretär Hoofe gebilligte Erweiterung des Personenkreises derer, die in ein Reservewehrdienstverhältnis (RWDVReservewehrdienstverhältnis) berufen werden können, die Anpassung des zu berücksichtigenden Zeitaufwandes zur Ausübung der Tätigkeiten innerhalb des RWDVReservewehrdienstverhältnis sowie die daraus abgeleitete Höhe der Entschädigung.
Für die ehrenamtliche Wahrnehmung von „Funktionen in der Reserveorganisation der Bundeswehr“ wurde mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (ResGReservistinnen- und Reservistengesetz) vom 21. Juli 2012 das RWDVReservewehrdienstverhältnis im Wesentlichen für Führungspersonal im Bereich der zivil-militärischen Zusammenarbeit, vornehmlich der Bezirks- und Kreisverbindungskommandos (BVKBezirksverbindungskommando/KVKKreisverbindungskommando), geschaffen.
Die Bezirks-/Kreisverbindungskommandos
Die Bezirksverbindungskommandos (BVKBezirksverbindungskommando) / Kreisverbindungskommandos (KVKKreisverbindungskommando) werden auf Regierungsbezirks- bzw. Kreisebene eingesetzt. Die Verbindungskommandos sind vornehmlich mit ortsansässigen Reservistinnen und Reservisten besetzt. Außerhalb aktiver Einsätze im Rahmen der Katastrophenhilfe, repräsentieren sie die Bundeswehr gegenüber ihren Kommunen und Polizeidirektionen.
Hauptaufgaben der BVKBezirksverbindungskommando/KVKKreisverbindungskommando im Hilfeleistungsfall
- Beraten der zivilen Katastrophenschutzstäbe über Möglichkeiten und Grenzen der Unterstützungsleistung durch die Bundeswehr
- Aufnahme ziviler Unterstützungsanträge, Bewertung und Meldung an das Landeskommando
- Übertragen der zivilen Schadenslage in ein militärisches Lagebild und Information des Lagezentrums im Landeskommando über die Lageentwicklung
- Führen der Übersicht über die im Zuständigkeitsbereich eingesetzte Bundeswehrkräfte, sowie Meldung bei Änderung der Auftragslage
- Teilnahme an Sitzungen des zivilen Katastrophenschutzstabes
Schwerpunktverlagerung auf Landes- und Bündnisverteidigung erfordert Erweiterung der Reservewehrdienstverhältnisse
Aus gegebener Veranlassung, der Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung und der hiermit einhergehenden wieder gestiegenen Bedeutung der Reserve, wurde die Erweiterung des in ein RWDVReservewehrdienstverhältnis zu berufenden Personenkreises um weitere Inhaber von Schlüsselpositionen in den Führungsstrukturen der Reserve vorgenommen. In ein RWDVReservewehrdienstverhältnis können nunmehr das Leitungspersonal der Dienststellen aller Territorialen Verbindungsorganisationen sowie die militärischen Führerinnen und Führer aller Ergänzungstruppenteile (ErgTrTErgänzungstruppenteile) einschließlich der Heimatschutzkräfte (HSchKr) berufen werden.
Trotz der noch nicht abgeschlossenen Pilotphase zur Aufstellung des Landesregiments Bayern, hat BMVgBundesministerium der Verteidigung FüSK III 4 die Aufnahme der Kommandeure und der Kompaniechefs künftiger noch aufzustellender Heimatschutzregimenter angeregt und zunächst eine Vergleichbarkeit mit den Bataillonskommandeuren bzw. Kompaniechefs der ErgTrTErgänzungstruppenteile angenommen.
Dieser Verfahrensweise hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMIBundesministerium des Innern und für Heimat) vorerst zugestimmt, bittet allerdings um eine Evaluierung und Vorlage der entsprechenden Daten nach einem Jahr.