Der Weg in die NATONorth Atlantic Treaty Organization

Der Weg in die NATONorth Atlantic Treaty Organization

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Als sehr viel dauerhafter erwies sich die 1949 entstandene NATONorth Atlantic Treaty Organization. Sie lud nach dem Scheitern der EVG die Bundesrepublik umgehend zu Beitrittsverhandlungen ein. Im Oktober 1954 beteiligte sich eine deutsche Delegation an der Londoner Neun-Mächte-Konferenz. In ihr ging es neben der Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die NATONorth Atlantic Treaty Organization vor allem um die Neufassung des „Deutschlandvertrags“, was durch das Scheitern der EVG nötig wurde.

Die am 19. Oktober 1954 unterzeichneten „Pariser Verträge“ lösten den damit leicht veränderten Deutschlandvertrag ab.

Mehrere aufeinander bezogene Verträge, Verlautbarungen und Abkommen regelten seit 1955 die innere und äußere (und durch die alliierten Vorbehalte noch eingeschränkte) Souveränität der Bundesrepublik Deutschland - letztlich bis zum Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990.

Die Pariser Verträge beendeten die Besatzungszeit, sahen eine Europäisierung des Saarlandes vor, regelten die Stationierung ausländischer Truppen in der Bundesrepublik Deutschland (Truppenvertrag) und ihren Eintritt in die NATONorth Atlantic Treaty Organization.

Nach ihrer Ratifizierung traten die Verträge am 5. Mai 1955 in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland konnte nun in die NATONorth Atlantic Treaty Organization aufgenommen werden.

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