Der Sozialdienst der Bundeswehr

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Der Sozialdienst der Bundeswehr wurde als Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und Arbeitgebers Bundeswehr eingerichtet. Er bietet den Angehörigen der Bundeswehr und ihren Familien Beratung und Betreuung in allen sozialen Angelegenheiten. Seine Leistungen stehen jedoch auch ehemaligen Bundeswehrangehörigen mit möglichen, vermutlich während der Dienstzeit erlittenen, psychischen oder physischen Schäden, Versorgungsemfängerinnen und Versorgungsempfängern, Rentnerinnen und Rentnern, Familienangehörigen sowie Hinterbliebenen zur Verfügung. Das Angebot des Sozialdienstes ist eine für diese Zielgruppe professionelle und kostenlose Dienstleistung der Wehrverwaltung. Der Sozialdienst ist flächendeckend im gesamten Bundesgebiet bei den Bundeswehr-Dienstleistungszentren eingerichtet. Zudem verfügt das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr) Sankt Augustin über eine Komponente Sozialdienst Ausland, welche für alle ins Ausland entsandten Bundeswehrangehörigen zuständig ist. Die Bundeswehrverwaltungsstellen in den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada (USA/ Kanada), aber auch Frankreich verfügen darüber hinaus über einen eigenen Sozialdienst vor Ort mit dem Fachbereich Sozialarbeit. Die Aufgaben des Sozialdienstes sind unterteilt in die Bereiche Sozialarbeit und Sozialberatung.
 

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