Das Soldatengesetz und der Staatsbürger in Uniform
Das Soldatengesetz und der Staatsbürger in Uniform
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Seit 1952 begleitete der Deutsche Bundestag den Aufbau der westdeutschen Streitkräfte. Im „Ausschuss zur Mitberatung des EVG-Vertrags und der damit zusammenhängenden Abmachungen“ und ab 1953 im „Ausschuss für Fragen der europäischen Sicherheit“ berieten die Parlamentarier sämtliche Gesetze für die neuen Streitkräfte. Das „Gesetz über die Rechtstellung des Soldaten“, umgangssprachlich „Soldatengesetz„ genannt, sorgte für die rechtliche Verankerung des Staatsbürgers in Uniform in der Demokratie. Soldaten besitzen seitdem die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger – mit wenigen, militärisch bedingten Einschränkungen.
Literatur:
Martin Rink, Die Bundeswehr 1950/55–1989 (= Militärgeschichte kompakt. 6). DeGruyter Oldenbourg, München 2015, ISBN 978-3-11-044096-6.