Lesben- und Schwulenverband

Lesben- und Schwulenverband

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Radio Andernach: Zwischen dem ersten Kabinettsentwurf des Rehabilitierungsgesetzes und der jetzigen Fassung liegen Welten. Dass sich da inhaltlich einiges getan hat, dafür ist unter anderem der Lesben- und Schwulenverband, kurz LSVD, verantwortlich. Der Verband hat beispielsweise gefordert, den Höchstbetrag für die vorgesehene Entschädigung zu erhöhen. Mit der einfachen Begründung, dass der Mindestsatz von 3000 Euro bei der Entschädigung vieler Betroffener einfach nicht ausreiche. Sarah Ponti vom Lesben- und Schwulenverband hat uns verraten, mit welcher Forderung der LSVD noch Erfolg hatte.

Sarah P., LSVD: Wir hatten das ursprünglich gefordert und es ist tatsächlich jetzt in den neuen Kabinettsentwurf auch eingearbeitet worden, dass nicht nur Benachteiligung aufgrund der sexuellen Orientierung, sondern auch wegen der geschlechtlichen Identität selbstverständlich rehabilitiert und entschädigt werden müssen.

RA: Es ist nur schwer vorstellbar, was so eine systematische Diskriminierung in einem auslöst. Und genau deshalb haben wir bei Sarah Ponti auch mal nachgefragt, ob das Gesetz denn überhaupt ausreicht, um Betroffene zu entschädigen.

P.: Also das staatliche Unrecht, was da passiert ist, das wird man natürlich nie vollständig wieder kompensieren können. Aber ich glaube, dass das Gesetz ein sehr wichtiger Schritt ist und auch eine sehr wichtige Symbolik ist, dass dieses staatliche Unrecht und diese Diskriminierung grundrechtswidrig waren, menschenrechtswidrig waren und unbedingt entschädigt und rehabilitiert werden muss.

RA: Und das sieht auch unsere Verteidigungsministerin so. Unbenommen vom Gesetz hat sie sich bereits im Namen der Bundeswehr bei den Betroffenen entschuldigt. Quasi ein symbolischer Akt der Wiedergutmachung. Eine Wiedergutmachung für all das Leid und die strukturelle Diskriminierung homosexueller Soldaten.




von Melina Hannig

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