Ergänzungen zur Antragsstellung -Teil 2

Ergänzungen zur Antragsstellung -Teil 2

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RA: Sie ist zuständig für das Sachgebiet „Kuren und besondere Heilverfahren“, kennt sich mit dem Thema bestens aus und weiß auch ganz genau, was während er Kur überhaupt angeboten wird:

AH: Therapeutische psychologische Einzelgespräche bis zu dreimal wöchentlich, ggf. auch als Gruppengespräche. Zusätzlich eine psychiatrische Abklärung bei Bedarf mit ggf. auch Empfehlungen zur weiteren Behandlung. Entspannungsverfahren wie zum Beispiel die progressive Muskelentspannung oder auch autogenes Training oder Kreativtherapien wie das Werken oder die Ergotherapie, physiotherapeutische Angebote, zum Beispiel Massagen, Inhalationen, Wärme- oder Kälteanwendungen, Faszientraining, ein bewegungstherapeutisches Angebot, zum Beispiel das Nordic Walking oder die Wirbelsäulengymnastik.

RA: Die Präventivkur hat vor allem einen regenerativen Hintergrund – wir als Soldaten sollen uns von allen Einsatzbelastungen erholen und mehr Acht auf uns geben. Deshalb ist die Mitnahme der Familie möglich, aber dies sollte gut durchdacht sein.

AH: Mitnahme von Partnern oder von Kindern ist grundsätzlich auf Eigeninitiative hin möglich. Jeder sollte sich dabei gut überlegen, ob damit nicht zusätzliche Belastungen entstehen, die die eigene Regeneration, wofür die Präventivkur primär angelegt, beeinträchtigen. Kosten für die Partner, für Kinder oder private Hunde in der Klinik werden durch die Bundeswehr nicht übernommen. Diese Kosten variieren von Klinik zu Klinik zum Teil erheblich. Eine Kinderbetreuung ist nicht in allen Kliniken möglich, ebenso die Aufnahme von Hunden. Entsprechend müssen hier selbstständig Vereinbarungen mit einer Klinik getroffen werden, falls eine solche Mitnahmemöglichkeit bestehen sollte. Dies muss im Vorfeld unbedingt in Eigenregie durch die Betroffenen erfragt und geregelt werden.

RA: Die Präventivkur ist zeitlich genau festgesetzt – über den Daumen gepeilt ca. drei Wochen. Und dieser zeitliche Rahmen beinhaltet auch das Wochenende. Eine Abwesenheit nach dem Motto „Ich fahre mal schnell nach Hause“ ist nicht unbedingt drin…

AH: Die Unterbrechung der Kur auch am Wochenende ist nicht vorgesehen. Eine Abwesenheit in Eigenregie ist nicht zu empfehlen und auch nicht umzusetzen, da hier nicht nur versicherungsrechtliche Fragen entstehen, sondern auch Fragen truppendienstlicher Art, wie der unerlaubten Abwesenheit von einer dienstlichen Maßnahme.


von Adrian  Grüner

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