Ergänzungen zur Antragsstellung -Teil 1

Ergänzungen zur Antragsstellung -Teil 1

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Hauptbootsmann Adrian Grüner, Radio Andernach (RA): Und diese Kur ist vor allem ein wichtiger Bestandteil für uns als Soldaten. Sie soll uns nämlich helfen, uns von den Einsatzbelastungen, zum Beispiel von Stress, zu befreien. Wie man nach dem Auslandseinsatz seine Kur beantragt, dass weiß Frau Oberfeldarzt Dr. Antje Hemberger vom Sachgebiet „Kuren und besondere Heilverfahren“ vom Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung in Diez.

Oberfeldarzt Dr. Antje Hemberger (AH): Eine Präventivkur kommt nach dem Auslandeinsatz in Betracht – entweder auf Initiative des Soldaten oder wenn der Vorgesetzte Erkenntnisse aus dem Einsatz hat. Oder auch, wenn das Einsatzkontingent selbst, etwa der Vorgesetzte dort oder auch der Truppenpsychologe, eine Empfehlung ausspricht - oder der Truppenarzt im Rahmen der Rückkehrer-Begutachtung nach dem Auslandseinsatz - oder auch, wenn Hinweise aus dem psychosozialen Netzwerk, also der Militärseelsorge oder dem Sozialdienst, eingehen.

RA: Und dieses psychosoziale Netzwerk ist für uns als Soldaten ein möglicher Ansprechpartner im Einsatz oder auch in der Heimat. Nachdem nun ein Bedarf an einer Präventivkur festgestellt wurde, wird der zweite Schritt unternommen:

AH: Der Disziplinarvorgesetzte im Inland schlägt dann nach diesen Erkenntnissen im Zusammenarbeit mit dem Truppenarzt den Soldaten bzw. die Soldatin für die Maßnahme vor und der Disziplinarvorgesetzte muss diese Maßnahme befürworten und dies auch im Rahmen der Antragstellung zum Ausdruck bringen. Für den Antrag selbst sind dann der Einsatzort, der Einsatzzeitraum, das Rückkehrer-Datum, die Bestätigung der Abkömmlichkeit durch den Disziplinarvorgesetzten anzugeben. Daraufhin stellt der Truppenarzt den Antrag gemäß der ZDV A1455/4 auf dem Dienstweg.

RA: Ein wichtiger Punkt ist das Thema Zeit. Denn der zeitliche Rahmen der Inanspruchnahme ist genau zu beachten.

AH: Der Zeitraum der Maßnahme soll in möglichst nahem Zusammenhang mit dem belastenden Ereignis stehen. Festgelegt wurde daher, dass die Präventivkurv innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Auslandsverwendung angetreten werden muss. Für die Maßnahme an sich kommen grundsätzlich alle Statusgruppen - auch die Reservedienstleistenden, die im Auslandseinsatz waren – in Frage.

RA: Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei wenigen Tagen, bis der Antrag auf eine Präventivkur genehmigt ist. Zwischenstationen sind zum Beispiel der Disziplinarvorgesetzte, der Truppenarzt und schlussendlich das zuständige SAN-Unterstützungszentrum.


von Adrian Grüner

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