Europa und die Wehrpflicht
Europa und die Wehrpflicht
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OL Melina Hannig, Radio Andernach: Im Jahr 2011 wurde bei uns in Deutschland die Wehrpflicht ausgesetzt. Mit Blick auf unsere europäischen Nachbarländer wird schnell klar, dass wir mit der Entscheidung nicht alleine dastehen. In 75 % der EUEuropäische Union-Staaten wird nämlich ebenfalls auf die Wehrpflicht verzichtet. Hauptmann Eichner vom Zentrum für Militärhistorik und Sozialwissenschaften der Bundeswehr hat uns mal zusammengefasst, wie viele EUEuropäische Union-Mitglieder denn noch am Modell der Wehrpflicht festhalten:
Hauptmann Eichner: 6 Staaten plus Dänemark von 27 Staaten in der Europäischen Union haben noch die Wehrpflicht. Diese 6 Staaten sind Estland, Litauen (Litauen wieder eingeführt erst seit 2015) Norwegen (hat sie seit 2015 auch für Frauen eingeführt), Griechenland, Türkei (die beide ja schon seit langen in einem Twist quasi gefangen sind), Dänemark mit seiner Sonderform und Schweden, dass die Wehrpflicht 2017/2018 ebenfalls wieder eingeführt hat, sowohl für Männer als auch für Frauen.
OL Hannig: Außerdem hat er uns verraten, wie es in der NATONorth Atlantic Treaty Organization aussieht. Dort ist es jeder der eben aufgeführten Staaten und Schweden. Schweden ist nämlich NATONorth Atlantic Treaty Organization-Partner, aber kein Mitglied. Auf das geografische Europa bezogen, hatte Hauptmann Eichner auch ein paar Zahlen für uns:
Hauptmann Eichner: 14 plus Dänemark von 47 Staaten haben in Europa noch die Wehrpflicht. Und dabei handelt es sich insbesondere um Staaten des ehemaligen Ostblocks, also es kommen Staaten wie Moldau wie die Ukraine hinzu. Die Ukraine wollte sie aussetzen, aber hat sie nach 2014 und der russischen Annexion der Krim nicht ausgesetzt. Russland gehört dazu – hat die Wehrpflicht 2008 von 24 Monaten auf 12 Monate gesenkt. Und selbst Kasachstan gehört noch zum geografischen Europa und auch das hat noch die Wehrpflicht.
OL Hannig: Der Begriff „Aussetzung“ bedeutet allerdings, dass die Wehrpflicht auch wiedereingeführt werden kann. Zum Beispiel im Spannungs- und Verteidigungsfall. Dies würde dann aber nur für Männer gelten. Frauen sind nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet.