Anspruch und Vorstellung der Bundeswehr
Anspruch und Vorstellung der Bundeswehr
- Lesedauer:
- 2 MIN
RA: Bei der Auswahl der Kurstandorte hat die Bundeswehr eine bestimmte Vorstellung. Welche das sind, verrät uns Frau Oberfeldarzt Dr. Antje Hemberger, zuständig für das Sachgebiet „Kuren und besondere Heilverfahren“ im Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung in Diez:
AH: Diese Kriterien sind, dass sich die Kliniken durch eine vorhandene psychosomatische Abteilung über die erforderliche psychologische Fachkompetenz zur Mitbetreuung und ggf. Früherkennung von Belastungsreaktionen bis hin zur Belastungsstörung verfügen. Weiterhin, dass sie über eine Abteilung mit physiotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten verfügen. Dass sie sich über eine internistische Abteilung, möglichst mit sportmedizinischem Schwerpunkt auszeichnen. Dass sei idealerweise bereits Präventivmaßnahmen für andere Berufsgruppen im Schwerpunkt der Blaulichtberufe, also Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, anbieten. Und dass sie sich durch bereits erfolgreich durchgeführte Kuren zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit sowie zum Erhalt der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit ausgezeichnet haben. Und dass sie sich mit den Besonderheiten der Bundeswehr im Einsatz auskennen bzw. erfahren sind.
RA: Diese Kriterien müssen die Kurstandorte also für die Bundeswehr erfüllen. Die gesamten Standorte und Kliniken findet man übrigens alles gesammelt auf einer Liste:
AH: Dabei sucht sich jeder Soldat nach seinen eigenen Vorlieben je nach Region, ob nah oder fern der Heimat oder des Standortes, ob Himmelsrichtung Nord, Ost, Süd oder West, oder auch nach dem Angebot, über das man sich im Internet für jede einzelne Klinik informieren kann, seine Kureinrichtung aus. Standortwünsche werden bei der Antragstellung angegeben und in der Regel auch berücksichtigt. Je nach Verfügbarkeit kann dann die entsprechende Kureinrichtung zugewiesen werden. Es besteht allerdings kein Anspruch auf eine bestimmte Kureinrichtung.
RA: Nehmen wir mal an, wir sind an dem Kurstandort angereist, haben uns dort gemeldet – und sind nach ca. drei Tagen unzufrieden mit dem, was dort mit uns passiert, oder es gibt zum Beispiel keine Möglichkeiten, das Schwimmbad oder den Fitnessraum zu benutzen: In diesem Fall heißt es: Ruhe bewahren – und das Gespräch suchen!
AH: Prinzipiell ist immer zu empfehlen, das Gespräch mit der Kureinrichtung zu suchen oder dem Kurarzt bzw. dem Stationspersonal, um Missstände oder Unannehmlichkeiten anzusprechen und auch abstellen zu lassen. Sollte das nicht funktionieren oder ein Unwohlsein da sein, ist zwingend vor Abbruch der Maßnahme Kontakt mit dem zuständigen Truppenarzt aufzunehmen und dort das weitere Prozedere zu besprechen.
RA: Also – wie in vielen anderen Fällen auch: die Kommunikation macht‘s! Wer nichts sagt, hat auch keinen Grund, sich zu beschweren!