Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden Alte Heerstraße 81 53757 Sankt Augustin
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Gelegentlich kehren Einsatzteilnehmende mit psychischen Erkrankungen wie einer Posttraumatischen Belastungsstörung aus den Krisengebieten zurück. Ist die Diagnose PTBSPosttraumatische Belastungsstörung gestellt, stellt sich für viele die Frage, wie es nun weitergeht: Sowohl finanziell als auch beruflich. In Deutschland regeln Gesetze die Entschädigung und Versorgung bei PTBSPosttraumatische Belastungsstörung. Hier erhalten Sie einen Überblick zu Ihren rechtlichen Ansprüchen und erfahren, an wen Sie sich bei Fragen und zur Beratung wenden können.
Grundsätzlich gilt für den Personenkreis der Soldatinnen und Soldaten: Gesundheitliche Schädigungen, die auf Einsätze zurückzuführen sind, gelten als Wehrdienstbeschädigungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Es macht keinen Unterschied, ob eine Schädigung oder Erkrankung körperlich oder psychisch ist.
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Das Soldatenversorgungsgesetz regelt die Versorgungsansprüche für folgenden Personenkreis:
Im Fall einer anerkannten Wehrdienstbeschädigung richtet sich auch die Versorgung PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Erkrankter nach den dort verankerten, gesetzlichen Vorgaben.
Für Soldatinnen und Soldaten bedeutet das:
Seit 2015 bearbeitet das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr alle Ansprüche nach dem Sozialen Entschädigungsrecht. Die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern bei der Versorgung PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Erkrankter entfällt damit.
Mit einer Stichtagsregelung sind seit Mai 2015 unter anderem auch die Angehörigen des Vorauskommandos für die UNUnited Nations-Mission UNTACUnited Nations Transitional Authority in Cambodia, die ehemalige Mission in Kambodscha, im Regelwerk zur Versorgung PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Erkrankter eingeschlossen.
Bei Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr richtet sich die Versorgung PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Erkrankter nach dem Beamtenversorgungsgesetz, wenn die gesundheitliche Schädigung durch einen Einsatzunfall gemäß § 31/ 31a BeamtVG verursacht worden ist.
Die beamtenrechtliche Unfallfürsorge umfasst insbesondere:
Das Soldatenentschädigungsgesetz tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft. Bereits jetzt arbeiten die beteiligten Stellen im BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr an einer reibungslosen Umsetzung. Auf folgender Seite finden Sie die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst.
Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) regelt die Weiterverwendung von Einsatzgeschädigten. Eine Weiterverwendung ist auch dann vorgesehen, wenn eine medizinische Behandlung notwendig ist und die Betroffenen längere Zeit nur eingeschränkt ihren Dienst verrichten können.
Aus der Einsatzschädigung folgen für PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Betroffene Weiterverwendungsansprüche. Das EinsatzWVG sieht eine Schutzzeit vor, in der medizinische Leistungen und/oder Leistungen zur beruflichen Qualifizierung gewährt werden, um die Aufnahme der bisherigen beruflichen Tätigkeit, eine Weiterverwendung nach dem EinsatzWVG oder eine sonstige Eingliederung in das Arbeitsleben zu erreichen. Während der Schutzzeit:
Endet das Wehrdienstverhältnis während der Schutzzeit durch Zeitablauf oder wäre es aus diesem Grund zu beenden, treten Einsatzgeschädigte in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art ein. Dies betrifft nicht selten Reservistendienst Leistende und Soldatinnen oder Soldaten auf Zeit. Über das Ende der Schutzzeit entscheidet die Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden (ZALKZentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden). Sie gehört zum Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Ist die Schutzzeit zu Ende, sind einsatzgeschädigte Soldatinnen oder Soldaten auf Antrag:
Das ist möglich, wenn sie zu diesem Zeitpunkt:
Je nach Dienstverhältnis müssen sie unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.
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Die Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden (ZALKZentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden) hilft Einsatzgeschädigten. Sie gehört zum Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr). Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steuern alle Prozesse, damit Betroffene begleitet und unterstützt werden.
Die ZALKZentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden ist für alle aktiven und früheren Soldatinnen und Soldaten zuständig. Sie sammelt Informationen, prüft, ob Anträge die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, ermittelt und befragt Zeuginnen und Zeugen. Sie entscheidet darüber, wann eine Schutzzeit oder ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art beginnt und endet. Zudem legt die ZALKZentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden den Beginn einer Probezeit für eine Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat fest.
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Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden Alte Heerstraße 81 53757 Sankt Augustin
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Zu den Themen rechtliche Versorgung und Umgang mit Einsatzgeschädigten finden Sie hier nützliche Downloads.