PTBSPosttraumatische Belastungsstörung bei Zivilbeschäftigten

Zivilbeschäftigte nehmen an Auslandseinsätzen sowohl im Soldatenstatus als auch im Arbeitnehmerstatus teil. Wenn das bei Ihnen der Fall war und Sie vermuten, dass Sie eine Einsatzschädigung erlitten haben und an einer Posttraumatischen Belastungsstörung leiden, finden Sie hier Hilfe.

Informationen für Beamte und Tarifbeschäftigte der Bundeswehr

Die Erlebnisse während eines Einsatzes können den Rahmen üblicher Erfahrungen sprengen. Die normalen Schutz- und Bewältigungsmechanismen greifen nicht. Das Erlebte wiegt zu schwer. Kopf und Seele finden keine Ruhe. 

Wenn Sie als Zivilbeschäftigte oder Zivilbeschäftigter im Rahmen eines Auslandseinsatzes an einer PTBSPosttraumatische Belastungsstörung erkrankt sind oder Symptome an sich wahrnehmen, dann scheuen Sie sich bitte nicht, sich helfen zu lassen. Wenden Sie sich an Ihren personalärztlichen oder vertrauensärztlichen Dienst und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Das medizinische Fachpersonal unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Zudem wissen die Ärzte und Psychologen der Bundeswehr am besten über PTBSPosttraumatische Belastungsstörung, ihre Symptome und die Behandlung Bescheid. 
Auch der Sozialdienst der Bundeswehr und der Soziale Dienst im BMVgBundesministerium der Verteidigung (PDF, 280,6 KB) unterstützen und beraten in allen sozialen und materiell-rechtlichen Fragen. Diese Stellen können auch bei der Beantragung von Leistungen, wie zum Beispiel WDBWehrdienstbeschädigung Antrag, Versorgungsauskunft, Versorgungskrankengeld oder Spendengeldern individuell unterstützen.

Dafür sollten Sie einen Antrag auf Übernahme in die Schutzzeit nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) stellen. Dies bewirkt , dass befristete Arbeitsverhältnisse bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Bundes bis zum Ende der Schutzzeit verlängert werden. Hierzu können Sie sich vertrauensvoll an die Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden (ZALKZentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden) wenden.
Für Arbeitnehmer, die im Soldatenstatus in den Auslandseinsatz gegangen sind, gelten hingegen die gleichen Regelungen im Soldatenversorgungsgesetz wie für Reservedienst Leistende.

Für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte, die einen Einsatzunfall in einem Wehrdienstverhältnis erlitten haben, gelten die Regelungen des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes wie für Soldatinnen und Soldaten.

Im Rahmen der PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Hilfe sind bei Beamtinnen und Beamten die personalbearbeitenden Dienststellen dafür zuständig, Dienst- und Einsatzunfälle anzuerkennen und die Anträge für Leistungen der Dienstunfallfürsorge sowie Anträge nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz zu bearbeiten. Bei ihnen richtet sich die Versorgung nach den Vorgaben des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG)

Sie haben Fragen, wie Sie dabei weiter vorgehen müssen oder möchten wissen, wie Sie eventuelle Ansprüche auf weitere finanzielle Entschädigung geltend machen? Hier informiert und berät Sie der Sozialdienst der Bundeswehr.

Im Leitfaden „Umgang mit psychisch und/oder physisch Einsatzgeschädigten in der Bundeswehr“ finden Sie außerdem Informationen zu den PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Hilfen und -Netzwerken, die Sie zusätzlich unterstützen.

Ärztin tippt auf Tablet am Schreibtisch mit Soldat im Vordergrund

Um eine PTBSPosttraumatische Belastungsstörung zu überwinden, ist eine Therapie unerlässlich. Zivilbeschäftigte können sich ambulant oder auch stationär behandeln lassen

Bundeswehr/Markus Dittrich

Wo erfolgt die PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Behandlung für Zivilbeschäftigte?

Für Sie erfolgt die Behandlung im zivilen Gesundheitswesen – ambulant durch Haus- und Fachärzte oder stationär in zivilen Kliniken und Krankenhäusern, einschließlich Bundeswehrkrankenhäusern.

Die stationäre Behandlung und Versorgung in einem Bundeswehrkrankenhaus ist bei PTBSPosttraumatische Belastungsstörung auch für Zivilbeschäftigte grundsätzlich möglich. Eine Kostenübernahme müssen Sie als Patientin oder Patient gegebenenfalls vorab mit Ihrem Kostenträger klären, wenn Sie tarifbeschäftigt sind. Bei Beamtinnen und Beamten greift die Unfallfürsorge nach dem BeamtVG, wenn der Einsatzunfall anerkannt ist. 
Bei Fragen hierzu hilft Ihnen der Sozialdienst der Bundeswehr.

PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Hilfe durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr

In Sachen PTBSPosttraumatische Belastungsstörung gilt auch für Zivilbeschäftigte: Als aktive oder ehemalige zivile Bundeswehrangehörige, die unter Einsatzfolgen leiden, hilft Ihnen der Sanitätsdienst mit folgenden Leistungen:

  • Trauma-Ambulanz im Bundeswehrkrankenhaus Berlin (kostenfreie Erstberatung)
  • Behandlung in Einrichtungen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die ausgewiesen auch zivilen Patienten offenstehen, zum Beispiel Betten im Bundeswehrkrankenhaus Berlin und Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz für stationäre Behandlung
  • Betreuung im Rahmen der Maßnahmen, die das Arbeitsfeld Seelsorge für unter Einsatzfolgen leidende Menschen (ASEM) bietet, gilt auch für Familienangehörige
  • Teilnahme an einem Fachberatungsseminar „Betreuung und Fürsorge unter einem Dach

PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Hilfe durch den Berufsförderungsdienst

Wurden Sie in die Schutzzeit nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) aufgenommen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf erforderliche Leistungen zur beruflichen Qualifizierung. Ihre Erwerbsfähigkeit soll entsprechend Ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, verbessert, hergestellt oder wiederhergestellt werden. Ziel ist es, Ihnen eine Weiterverwendung nach dem EinsatzWVG (als Beamtin/Beamter oder als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer) oder eine sonstige Eingliederung in das Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.

Für alle Belange der beruflichen Rehabilitation steht Ihnen der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr als Partner zur Verfügung. Seine Beraterinnen und Berater helfen Ihnen bei allen Fragen zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung.

Sie möchten Leistungen der Einsatzversorgung beantragen?

Anträge zur Einsatzversorgung bearbeiten die personalbearbeitenden Stellen. Sie möchten als Beamtin oder Beamter die Anerkennung einer gesundheitlichen Schädigung im Rahmen eines Einsatzunfalls nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) beantragen, die durch Unfall oder Erkrankung verursacht wurde? Oder Sie wollen als Tarifbeschäftigte, die im Arbeitnehmerstatus im Einsatz sind oder waren, einen Antrag auf Wiedereinstellung nach EinsatzWVG beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr) stellen? In beiden Fällen müssen Sie Ihren Antrag zur Leistungsgewährung an die für Sie zuständige personalbearbeitende Stelle weiterleiten.

Symbolfoto Peronalführerin der Bundeswehr im Gespräch mit einem Offizier in ihrem Büro

Unterstützung bei der Leistungsbeantragung: Die personalbearbeitenden Stellen der Bundeswehr kümmern sich um die Anträge von Zivilbeschäftigten

Bundeswehr/Ines Blandau


PTBSPosttraumatische Belastungsstörung bei Zivilbeschäftigten: weitere Informationen

Hier finden Sie weiterführende Informationen sowie Angebote und Hilfen bei PTBSPosttraumatische Belastungsstörung.

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