PTBSPosttraumatische Belastungsstörung bei ehemaligen Soldaten und Reservisten
Ihr aktiver Dienst als Soldatin oder Soldat liegt bereits hinter Ihnen. Der Verdacht einer erlittenen Einsatzschädigung lässt Sie aber nicht los. Die Bundeswehr hilft auch ehemaligen Soldaten und Reservistinnen und Reservisten mit PTBSPosttraumatische Belastungsstörung. Erfahren Sie hier, welche Stellen und Dienste Sie unterstützen.
Woran erkenne ich PTBSPosttraumatische Belastungsstörung?
Sie sind nicht mehr für die Bundeswehr aktiv, befürchten jedoch, dass ein früherer Auslandseinsatz Spuren bei Ihnen hinterlassen hat? Sie werden von Erinnerungen geplagt und Sie selbst oder Familie und Freunde haben Veränderungen in Ihrem Verhalten bemerkt und sorgen sich? Wenn Sie die Symptome in der Bildergalerie auch bei sich feststellen können, sollten Sie den Verdacht einer einsatzbedingten PTBSPosttraumatische Belastungsstörung ärztlich abklären lassen.
Eine erste Einschätzung Ihrer gesundheitlichen Situation bietet außerdem der PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Onlinetest. Die endgültige Diagnose kann aber nur eine Ärztin oder ein Arzt stellen.
PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Symptome erkennen
Eine posttraumatische Belastungsstörung kann zu erheblichen Einschränkungen im Alltag führen. Sie erkennen folgende Anzeichen bei sich oder anderen Personen wieder? Dann sollte eine mögliche PTBSPosttraumatische Belastungsstörung ärztlich abgeklärt werden:
Diagnose PTBSPosttraumatische Belastungsstörung – wer hilft mir nun weiter?
Als bereits ausgeschiedene Soldatin auf Zeit oder ausgeschiedener Soldat auf Zeit haben Sie bei Vorliegen einer Einsatzschädigung unter Umständen Ansprüche auf Leistungen nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (PDF, 76,5 KB) (EinsatzWVG). Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch wieder in die Bundeswehr eingestellt werden, wenn Ihre Einsatzschädigung erst nach Ausscheiden aus der Bundeswehr erkannt wurde.
Darüber hinaus kann die zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden (ZALKZentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden), im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, bei der Terminvereinbarung zur Untersuchung durch Fachärzte der Bundeswehr unterstützen.
In jedem Fall können Sie den örtlichen Sozialdienst der Bundeswehr kontaktieren. Dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für aktive Bundeswehrangehörige, aber auch für ehemalige Soldatinnen und Soldaten mit PTBSPosttraumatische Belastungsstörung zuständig. Der Sozialdienst kann Sie umfassend beraten.
Welche Versorgungsansprüche haben Ehemalige der Bundeswehr?
Unabhängig von einem Antrag nach dem EinsatzWVG können Sie beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr einen Antrag auf Versorgungsleistungen aufgrund einer Wehrdienstbeschädigung (WDBWehrdienstbeschädigung) stellen. Bei einer anerkannten WDBWehrdienstbeschädigung haben Sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich Anspruch auf verschiedene Geld- und Sachleistungen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Heilbehandlung
- Badekuren
- Pflegezulage
- Hör-, Seh- und Gehhilfen
- Prothesen und andere orthopädische Hilfsmittel
- Renten
- Zuschüsse
- Hilfen in besonderen Lebenslagen
Die Hilfen hängen sowohl von der Schwere der Einsatzschädigung als auch von anderen Faktoren wie Ihrem Einkommen, Vermögen und Familienstand ab. Ansprüche auf diese Leistungen oder finanziellen Entschädigungen sind immer individuell zu prüfen. Bei der Erstellung der Anträge kann der örtliche Sozialdienst der Bundeswehr unterstützen.
Herausforderung ziviler Alltag
Wer an einer PTBSPosttraumatische Belastungsstörung leidet, braucht selbst viel Geduld und ein Umfeld, das Verständnis zeigt. Haben Betroffene hingegen mit zusätzlichen Herausforderungen zu kämpfen, zum Beispiel Problemen in der Partnerschaft, Wohnortwechsel oder dem Ende der Dienstzeit, dann kann das die PTBSPosttraumatische Belastungsstörung verstärken.
Insbesondere ehemalige Bundeswehrangehörige mit PTBSPosttraumatische Belastungsstörung empfinden die Zeit nach der Bundeswehr oft als herausfordernd. Sie verlassen eine vertraute Umgebung, die nach spezifischen Regeln funktioniert. Sie lassen liebgewonnene Kameradinnen und Kameraden zurück und müssen sich erst wieder an die zivilen Alltagsstrukturen gewöhnen. Manche verunsichert dieser Wechsel so sehr, dass sie zusätzlich weitere Gesundheitsstörungen entwickeln können.
Kommt dann erschwerend noch Unverständnis hinzu, zum Beispiel seitens der Familie, Behörden oder auch behandelnder Hausärztinnen oder Hausärzte, fühlen sich die Betroffenen allein gelassen. Obwohl auch im zivilen Versorgungssystem eine umfangreiche Behandlung möglich ist, kann der Wiedereintritt in die Bundeswehr hier eine Lösung sein.
Prüfen Sie Ihren Wiedereinstellungsanspruch
Auch wenn Sie unter PTBSPosttraumatische Belastungsstörung leiden, sind Sie nicht automatisch dienstunfähig. Auch ehemalige Bundeswehrangehörige, die in einem Auslandseinsatz waren und in Folge nachträglich erkrankt sind, haben die Möglichkeit der Wiedereinstellung. Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz bietet Ihnen damit die Möglichkeit, Ihren erlernten Beruf oder auch neue Tätigkeiten in altbekannter Umgebung auszuüben.
Die Stärkung des eigenen Selbstwertgefühls und der Zugang zu den medizinischen Versorgungsleistungen der Bundeswehr können für eine erfolgreiche Behandlung besonders wertvoll sein.
Auch hilfreich zu wissen – die Wiedereinstellung von Ehemaligen mit PTBSPosttraumatische Belastungsstörung in die Bundeswehr erfolgt in einem „Wehrdienstverhältnis besonderer Art“ mit der Rechtsstellung als Soldatin oder Soldat auf Zeit. Während des Wehrdienstverhältnissses besonderer Art erhalten Sie zum Beispiel Besoldung und unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Die Wiedereinstellung dient zunächst dazu, medizinische Leistungen und gegebenenfalls auch Leistungen der beruflichen Qualifizierung mit dem Ziel der Wiederherstellung der Dienst- oder Arbeitsfähigkeit zu gewähren. Wenn die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist, besteht unter Umständen ein Anspruch auf dauerhafte Weiterbeschäftigung in der Bundeswehr als Berufssoldatin oder Berufssoldat, Beamtin oder Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Je nach Dienstverhältnis müssen Sie unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. Ihr Hauptansprechpartner hierfür ist die zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden (ZALKZentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden) im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Diese Stelle prüft und entscheidet über Ihren Antrag auf Wiedereinstellung und begleitet Sie durch den gesamten Prozess der Genesung.
Folgende Voraussetzungen müssen Ehemalige mit PTBSPosttraumatische Belastungsstörung für eine Bewilligung vollständig erfüllen:
- Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat bei Ihnen eine nicht nur geringfügige gesundheitliche Schädigung durch einen Einsatzunfall festgestellt
- Die festgestellte gesundheitliche Schädigung bedarf der medizinischen Behandlung
- Ihre PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Erkrankung wurde erst nach Ausscheiden aus der Bundeswehr erkannt
- Ihre PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Erkrankung ist dafür verantwortlich, dass Sie nicht in das Arbeitsleben eingegliedert werden können
- Es wurde sanitätsdienstlich festgestellt, dass die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt werden kann
- Sie müssen den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach der PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Diagnose stellen.
Welche Versorgung erhalten Reservisten?
Reservisten, die unter PTBSPosttraumatische Belastungsstörung leiden, haben die gleichen Ansprüche, wie sie zuvor für ehemalige Soldatinnen und Soldaten beschrieben wurden. Nehmen Sie als erstes Kontakt zur zentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden (ZALKZentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden) – oder zum Sozialdienst der Bundeswehr auf. Speziell für Ehemalige mit PTBSPosttraumatische Belastungsstörung bietet der Reservistenverband die psychosoziale Kameradenhilfe an.
Mehr zu finanziellen Hilfen bei PTBSPosttraumatische Belastungsstörung
Wie sieht die medizinische Versorgung aus?
PTBSPosttraumatische Belastungsstörung macht sich nicht selten erst nach Monaten oder auch Jahren bemerkbar. Viele Soldatinnen und Soldaten wenden sich zudem oft sehr spät an die Bundeswehr. Was die Behandlung angeht, kann das Folgen haben. Denn Ehemalige mit PTBSPosttraumatische Belastungsstörung können sich zwar in den Bundeswehrkrankenhäusern mit Kassenzulassung behandeln lassen, haben jedoch nicht mehr den Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr. Diese Situation ändert sich, wenn Sie über die Bundeswehr eine Einsatzschädigung feststellen lassen. Sie können dann auch als Ehemalige mit PTBSPosttraumatische Belastungsstörung alle folgenden Angebote und Einrichtungen der Bundeswehr nutzen:
- Wie in allen anderen Krankheitsfällen: Kostenfreie Erstberatung in der Trauma-Ambulanz im Bundeswehrkrankenhaus Berlin
- Behandlung in Einrichtungen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die auch Zivilpatienten offen stehen, etwa zivile Behandlungsplätze im Bundeswehrkrankenhaus Berlin und Koblenz
- Seelsorgerische Begleitung durch Maßnahmen des Arbeitsbereichs Seelsorge an unter Einsatzfolgen Leidenden
Das Fachberatungsseminar Betreuung und Fürsorge unter einem Dach
Sie werden trotz dauernder und wiederholter Therapie nicht gesund? Sofern Sie sich in einem Wehrdienstverhältnis der besonderen Art befinden, können Sie mithilfe der Zentralen Koordinierungstelle die Dienst- und Verwendungsunfähigkeit beantragen.
Wie sieht die berufliche Rehabilitation aus?
Wenn Sie in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art und in die Schutzzeit nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) aufgenommen wurden und dann festgestellt wird, dass Sie aufgrund Ihrer anerkannten Einsatzschädigung Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, dann haben Sie nach dem EinsatzWVG einen Anspruch auf erforderliche Leistungen zur beruflichen Qualifizierung. Wird ein solcher Anspruch bejaht, hält der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr) den Leistungsumfang und die voraussichtliche Dauer gemeinsam mit Ihnen in einem Förderungsplan fest.
Leistungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation sind insbesondere:
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich der Beratung und Vermittlung
- die Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung
- die berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit sie einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen
- die berufliche Ausbildung, auch soweit sie schulisch durchgeführt wird
- die Schulausbildung, wenn der in Aussicht genommene Beruf dies erfordert
Der Beginn der beruflichen Qualifizierung wird in der Regel nach der medizinischen Rehabilitation und in Abstimmung mit dem Sanitätsdienst festgelegt. Für die Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung nach dem EinsatzWVG bis zu deren Abschluss stehen zunächst fünf Jahre zur Verfügung. Wenn diese Zeit nicht ausreicht, das Erreichen des Qualifizierungsziels aber zu erwarten ist, besteht eine Verlängerungsmöglichkeit um bis zu drei Jahre. Die Beraterinnen und Berater des BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die zivilberufliche Eingliederung.
Ansprechpartner und Beratung zu PTBSPosttraumatische Belastungsstörung
Sie haben Fragen zu PTBSPosttraumatische Belastungsstörung und Ihrer persönlichen Situation? Hier finden Sie wichtige Ansprechpartner, Links zu Organisationen und die Hotline für eine anonyme Beratung.
Hilfreiche Kontakte für Ehemalige mit PTBSPosttraumatische Belastungsstörung
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Trauma-Hotline
Die Trauma-Hotline der Bundeswehr ist auch für PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-betroffene ehemalige Bundeswehrangehörige da – und 24 Stunden am Tag gebührenfrei erreichbar.
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Sozialdienst der Bundeswehr
Der Sozialdienst der Bundeswehr bietet aktiven und ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr sowie ihren Familien Beratung und Betreuung bei PTBSPosttraumatische Belastungsstörung.
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Zentrale Koordinierungs- und Ansprechstelle für Einsatzgeschädigte
Die Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden, bearbeitet alle Anliegen und Anträge nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz von aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten.
Publikationen für Sie
Sie haben Fragen zur medizinischen Versorgung, Wiedereinstellung oder zu finanziellen Leistungen bei PTBSPosttraumatische Belastungsstörung? Die wichtigsten Informationen und Regelungen für Ehemalige und Reservisten finden Sie hier: