Wie die Bundeswehr bei PTBSPosttraumatische Belastungsstörung hilft
Jeder verarbeitet belastende Ereignisse anders. Aber manche Menschen tragen sie mit sich. Albträume und Unruhe quälen sie. Typische Zeichen einer Posttraumatischen Belastungsstörung, die auch nach einem Auslandseinsatz auftreten kann. Die Bundeswehr lässt Betroffene nicht allein und begleitet sie, ihre Familien und Helfer auf dem Weg zur Genesung.
PTBSPosttraumatische Belastungsstörung erkennen und verstehen
Soldatinnen und Soldaten sind im Einsatz besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt. Sie verlassen ihre gewohnte Umgebung, sind monatelang von Familie und Freunden getrennt und leben in einer unsicheren, oft gefährlichen Situation. Im schlimmsten Fall können solche Belastungen zu psychischen Erkrankungen, wie zum Beispiel PTBSPosttraumatische Belastungsstörung, führen.
Die Bundeswehr hat deshalb in den letzten Jahren ein Hilfsangebot speziell für Soldatinnen und Soldaten und zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ehemalige Bundeswehrangehörige mit psychischen Leiden aufgebaut. Auf dieser Webseite finden Sie umfangreiche Informationen zur Therapie und Behandlung von PTBSPosttraumatische Belastungsstörung, zu den Unterstützungsangeboten der Bundeswehr und zum aktuellen Stand der Forschung. Angehörige, Kameradinnen, Kameraden, Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzte und Helfer erhalten Tipps, wie sie mit PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Betroffenen umgehen können.
Sollten Sie selbst den Verdacht haben unter PTBSPosttraumatische Belastungsstörung zu leiden, achten Sie auf folgende Symptome:
- Hartnäckige Erinnerungen und Albträume
- Verdrängung des Geschehenen und Vermeidung ähnlicher Situationen
- Unruhe, Reizbarkeit, Schlafstörungen
- Soziale Abschottung, Abflachung der Interessen
Eine erste Einschätzung bietet Ihnen auch der PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Online-Test. Ausführliche Informationen zum Umgang mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung finden Sie unter:
Ihr Recht auf Versorgung
Gesundheitliche Schädigungen, die auf Einsätze zurückgehen, gelten als Wehrdienstbeschädigungen – das gilt auch für psychische Schädigungen. Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz gilt für einsatzgeschädigte aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, regelt die Weiterbeschäftigung und sieht eine Schutzzeit vor. Das Soldatenversorgungsgesetz regelt den Anspruch auf etwaige Entschädigung und Ausgleichsleistungen.
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Trauma-Hotline
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