Jubiläum

Herzlichen Glückwunsch, Grundgesetz!

Herzlichen Glückwunsch, Grundgesetz!

Datum:
Ort:
Schortens
Lesedauer:
1 MIN

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.

Der Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai war für die Soldatinnen und Soldaten des Objektschutzregiments der Luftwaffe Anlass,  gemeinsam einen Feldgottesdienst in der Kaserne zu feiern.

Ein Soldat zieht das Grundgesetzt aus seiner Brusttasche

Im Mittelpunkt der Andacht stand der Inhalt von Artikel 1 GGGrundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Birthe Brechters / Bundeswehr

Im Mittelpunkt der Andacht stand der Inhalt von Artikel 1 GGGrundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Würde des Mitmenschen im Zusammenleben in der Kaserne, im privaten und im öffentlichen Raum zu achten, sei die besondere Aufgabe, die mit dem Geschenk der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gegeben sei, betonte ich, Militärpfarrer Stephan Bohlen. Diese Gabe ist es würdig und wert, sowohl im persönlichen Umfeld als auch in weiteren Bezügen verteidigt zu werden. Alle Teilnehmenden konnten im Anschluss ein Grundgesetz mit nach Hause nehmen.

von Stephan Bohlen

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.