Wir über uns

Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unsere Dienstleistungen sind kostenlos!

Logo des Sozialdienstes

Der Sozialdienst der Bundeswehr wurde als Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und Arbeitgebers Bundeswehr eingerichtet.

Mit mehr als 300 qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an über 90 Standorten im In- und Ausland beraten und unterstützen wir Sie in allen sozialen Angelegenheiten.

Unser Angebot richtet sich an alle

  • Soldatinnen und Soldaten
  • Zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Versorgungsempfängerinnen und –empfänger sowie Rentnerinnen und Rentner, die zuletzt Angehörige des Geschäftsbereichs BMVgBundesministerium der Verteidigung waren
  • Ehemalige Bundeswehrangehörige mit vermutlich dienstlich erlittenen physischen und psychischen Schäden
  • Familienangehörige und Hinterbliebene der vorgenannten Personenkreise

Der Sozialdienst ist flächendeckend im gesamten Bundesgebiet bei den Bundeswehr-Dienstleistungszentren sowie bei den Bundeswehr-Krankenhäusern eingerichtet.

Für das im Rahmen der allgemeinen Auslandsverwendung entsandte Personal der Bundeswehr und deren Familienangehörige ist beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr am Dienstort Siegburg eine gesonderte Komponente Sozialdienst Ausland zuständig.

Die Bundeswehrverwaltungsstellen in den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada, Frankreich sowie in Litauen verfügen zudem über einen eigenen Sozialdienst vor Ort mit dem Fachbereich Sozialarbeit

Die Beratung im Zusammenhang mit besonderen Auslandsverwendungen („Auslandseinsätzen“) erfolgt durch den jeweils örtlich zuständigen Sozialdienst.

Der Sozialdienst besteht aus den Fachbereichen Sozialarbeit und Sozialberatung sowie deren Ansprechstellen.

Sehen Sie sich hierzu bitte die näheren Aufgabenbeschreibungen der Fachbereiche Sozialarbeit  „Betriebliche Sozialarbeit und Sozialberatung „Sozialberatung“ an.

Beide Fachbereiche erfordern auf Grund der anspruchsvollen und vielseitigen Aufgaben professionelle Strukturen.

Die Fachkräfte der Sozialarbeit verfügen über einen Studienabschluss Bachelor of Arts (Sozialarbeit/Sozialpädagogik) oder einen vergleichbaren Studienabschluss und sind staatlich anerkannt.

Die Fachkräfte der Sozialberatung sind grundsätzlich Beamtinnen und Beamte des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes mit dem Studienabschluss Diplomverwaltungswirtin/Diplomverwaltungswirt oder einer vergleichbaren Ausbildung.

Sie verfügen zudem über spezifische Kenntnisse im Sozial-, Sozialversicherungs- und Versorgungsrecht.

Unsere Beratung und Unterstützung erfolgt in Form von:

  • Einzelgesprächen
  • Familien- und Gruppengesprächen
  • Hausbesuchen
  • Unterrichtungen und Vorträgen

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und selbstverständlich werden auch alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten.

Somit können Sie über alles offen und vertrauensvoll sprechen.

Die Sozialdienstmitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten eng mit allen beteiligten Dienststellen innerhalb und außerhalb der Bundeswehr zusammen.

Als Kooperationspartner des Sozialdienstes sind beispielhaft zu nennen

Sozialdienst leistet Rundumhilfe

Ob Fragen zu Elternzeit oder Rente, Sucht oder Schulden, Versetzung oder Einsatz: Der Sozialdienst der Bundeswehr weiß Rat.

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