Die Sozialberatung
Bei allen Fragen der richtige Ansprechpartner!
Die Sozialberatung
Die Sozialberaterinnen und Sozialberater beraten und informieren Sie zu allen bestehenden materiell-rechtlichen Regelungen im sozialen Bereich.
Sie unterstützen Sie darüber hinaus bei der Beantragung in Frage kommender Leistungen.
Hilfe und Beratung erhalten Sie insbesondere zu Fragen folgender Themenbereiche
- Finanzielle und soziale Absicherung bei besonderen Auslandsverwendungen, insbesondere Einsatzversorgung und Weiterverwendung
- Sozialversicherung und versorgungsrechtliche Ansprüche (Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung)
- Ruhestand, Dienstzeitende, Unterhaltssicherung und Arbeitsplatzschutzgesetz
- Elternzeit und Elterngeld
- Dienstzeit- und Hinterbliebenenversorgung
- Ansprüchen im Zusammenhang mit Todesfällen „Fürsorge in Todesfällen“
- Betriebliches Eingliederungsmanagement „Betriebliches Eingliederungsmanagement“
Was kann/macht die Sozialberatung noch?
Neben der individuellen Beratung, Betreuung und Unterstützung halten die Sozialberaterinnen und Sozialberater Vorträge über das Sozial-, Sozialversicherungs- und Versorgungsrecht im Rahmen von Unterrichten und Veranstaltungen.
Zu nennen sind z. B. Unterrichtungen
- der Soldatinnen und Soldaten zu Beginn und zum Ende des Wehrdienstes
- zur Vorbereitung auf den Auslandseinsatz
- zur Vorbereitung auf den Ruhestand
- des Sanitäts- und des mit der Personalbearbeitung von Soldatinnen und Soldaten befassten Personals