Der Sozialdienst im Bundeswehrkrankenhaus
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Was leistet der Sozialdienst im Bundeswehrkrankenhaus?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes beraten und unterstützen alle Patientinnen und Patienten der Bundeswehr(zentral)krankenhäuser sowie alle Angehörigen der Bundeswehr und ihre Familien in sozialen Fragen.
Dazu berät, unterstützt und begleitet Sie der Sozialdienst bei aktuellen persönlichen, sozialen und sozialrechtlichen Fragen und Problemen, die in Zusammenhang mit Ihrem Krankenhausaufenthalt stehen. Diese Hilfe bei Krankenhausentlassung (Entlassmanagement) ist seit 2017 eine gesetzliche Anspruchsleistung für alle Patientinnen und Patienten mit poststationärem Hilfebedarf. Das Ziel ist die bestmögliche Wiedereingliederung in das gewohnte Umfeld und in ein eigenständiges Leben.
Das Entlassmanagement findet nur mit Ihrer Einwilligung statt. Die individuellen Möglichkeiten in der Zustimmung oder Ablehnung der Inanspruchnahme des Entlassmanagements erörtern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes gern in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Informationsweitergabe an Dritte geschieht ausdrücklich nur mit Einwilligung der Patientinnen und Patienten. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
Wenn Sie als Krankenhauspatientin oder -patient stationär aufgenommen sind, wird auf Ihren Wunsch in einem Erstgespräch Kontakt zu Ihnen aufgenommen. Dort werden Sie über das Entlassmanagement aufgeklärt und es wird erörtert, wie Ihnen Hilfestellung bei der Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt gegeben werden kann. Es wird die Erforderlichkeit von Verordnungen und/oder weiteren verordnungs-/veranlassungsfähigen Leistungen geprüft. Die Hilfe orientiert sich immer an Ihrem individuellen Bedarf.
Als Patientin oder Patient werden Sie selbstverständlich über alle Schritte und den Fortgang des Entlassmanagements informiert. Die Mitarbeiter des Sozialdienstes ermitteln den voraussichtlichen Versorgungsbedarf und festgelegte sowie erforderliche Maßnahmen. Es werden zudem die an der Anschlussversorgung beteiligten Leistungserbringer festgelegt.
Die für das Entlassmanagement geführten Gespräche zwischen Patientinnen und Patienten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialdienstes sind immer vertraulich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes unterliegen einer grundsätzlichen Schweigepflicht, von der nur die Patientinnen und Patienten sie entbinden können. Erhobene Daten werden intern dokumentiert. Schriftwechsel werden in gedruckter Ausführung für fünf Jahre in Form einer Patientenakte aufbewahrt und nach Ablauf der Zeit vernichtet.
Ansprechstellen Sozialdienste der Bundeswehrkrankenhäuser Berlin, Hamburg, Westerstede, Koblenz und Ulm