Betriebliches Eingliederungsmanagement für zivile Beschäftigte

Wir unterstützen Sie!

Die Sozialberatung

Was ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein gesetzlich zugesichertes Unterstützungsangebot des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers an alle zivile Beschäftigten.  

Es hat zum Ziel

  • mit Ihnen gemeinsam die Möglichkeiten zu klären, wie Ihre Dienst-/Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden bzw.
  • mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Dienst-/Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und
  • der Arbeitsplatz zu Ihren Gunsten erhalten werden kann.

Sie haben Anspruch auf ein BEM, wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt dienst- bzw. arbeitsunfähig waren.

Die Möglichkeiten sind vielfältig und individuell.

In Betracht kommen zum Beispiel

  • stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess nach dem sogenannten „Hamburger Modell“
  • Veränderung des Arbeitsplatzes, z.B. durch ergonomische Gestaltung
  • Bereitstellung von besonderen Hilfsmitteln
  • Anpassung des Tätigkeitsprofils (u. a. Arbeitsablauf, Arbeitsmittel, Arbeitszeit an das aktuelle persönliche Leistungsvermögen)
  • Telearbeit

Die BEM-Beauftragten der Sozialdienste der Bundeswehr unterstützen und begleiten Sie während des gesamten Verfahrens.

Sie

  • unterbreiten Ihnen ein Unterstützungsangebot
  • informieren Sie umfassend über das BEM-Verfahren
  • unterstützen Sie bei der ggf. notwendigen Hinzuziehung weiterer Beteiligter, wobei die Interessenvertretungen grundsätzlich am BEM mitwirken, es sei denn, Sie wünschen dies nicht
  • stimmen mit Ihnen und den ggf. weiteren Beteiligten Möglichkeiten und Maßnahmen zu Ihrer Unterstützung ab
  • koordinieren das gesamte BEM-Verfahren

Im BEM geschieht nichts ohne Ihr Wissen und Ihre schriftliche datenschutzrechtliche Einwilligung. Alle Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und ausschließlich für Belange des BEM-Verfahrens verwendet.

Die Teilnahme ist freiwillig und bedarf daher Ihrer Zustimmung. Eine bereits erteilte Zustimmung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Es handelt sich somit ausschließlich um ein Unterstützungs- bzw. Hilfsangebot zu Ihren Gunsten.

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