Auch nach Dienstzeitende gut aufgehoben

Die Bundeswehr kümmert sich um ihren Nachwuchs – auch nach der militärischen Dienstzeit. Dafür steht das gesamte Dienstleistungsangebot des Berufsförderungsdienstes (BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr) der Bundeswehr zur Verfügung.

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1. Was ist der Berufsförderungsdienst (BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr) der Bundeswehr?

Der BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr bereitet Soldatinnen und Soldaten auf den Einstieg in das zivile Erwerbsleben vor. Dazu beraten die BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr-Fachkräfte bundesweit und sogar im Ausland bei der Berufswahl, fördern schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen und vermitteln Arbeits-, Umschulungs- und Praktikumsplätze.

2. Wer hat Anspruch auf Leistungen des BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr?

Anspruch auf Berufsförderung besteht für alle Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit (SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit). Das regelt das Soldatenversorgungsgesetz. Dabei gilt: Je länger ein SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit bei der Bundeswehr ist, desto mehr Möglichkeiten der Berufsförderung stehen zur Verfügung. Freiwillig Wehrdienst Leistende haben nicht so umfangreiche Ansprüche, können jedoch ebenfalls in Abhängigkeit ihrer Wehrdienstzeit an Angeboten des BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr teilnehmen. Die Leistungen sind innerhalb der Dienstzeit und bis zu sieben Jahre nach Dienstzeitende abrufbar.

3. Welche Möglichkeiten der beruflichen Qualifizierung gibt es bei der Bundeswehr?

Allein im Rahmen der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung in den Streitkräften gibt es rund 50 verschiedene Ausbildungsberufe und 45 unterschiedliche Fortbildungen. Darüber hinaus können die Soldatinnen und Soldaten an schulischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen im Rahmen ihres Berufsförderungsanspruches teilnehmen; auch ein Studium ist möglich.

4. Ist es möglich, bei der Bundeswehr einen höheren Schulabschluss zu erwerben?

An den zehn Bundeswehrfachschulen können Soldatinnen und Soldaten die mittlere Reife oder Fachhochschulreife erwerben, um damit Zugang zu einer höheren beruflichen Qualifikation zu erlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Antrag gestellt werden, den Schulabschluss an einer zivilen Einrichtung zu absolvieren.

5. Wer übernimmt die Kosten für Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen?

Handelt es sich um eine anerkannte Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme des allgemeinen Bildungssektors ist eine Förderung durch den BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr möglich – vorausgesetzt, die Maßnahme passt zum vereinbarten Förderplan. Dabei ist bei vergleichbaren Angeboten das kostengünstigere zu nutzen. In Einzelfällen fördert der BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr auch den Erwerb von Lizenzen und Führerscheinen. 

6. Hilft die Bundeswehr auch bei der Stellensuche?

Der Job-Service des BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr unterstützt bei der Suche nach passenden Ausbildungs-, Arbeits- und Praktikumsplätzen. Dabei nutzt er seine engen Kontakte zu Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aus der Privatwirtschaft, dem öffentlichen Dienst, den Kammern sowie Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden. Mit Erfolg: 94 Prozent der SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit finden innerhalb der ersten sechs Monate nach Ausscheiden aus der Bundeswehr einen Arbeitsplatz!

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