Wie bin ich als Soldat auf Zeit rentenrechtlich abgesichert?
Wie bin ich als Soldat auf Zeit rentenrechtlich abgesichert?
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sind während der Dienstzeit bei der Bundeswehr versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zur Sicherung ihrer Altersvorsorge werden sie nach ihrem Dienstzeitende in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgenommen.
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die im unmittelbaren Anschluss an ihre Dienstzeit keine schulischen oder beruflichen Tätigkeiten aufnehmen, sollten sich zur Vermeidung rentenrechtlicher Nachteile bereits drei Monate vor ihrem Dienstzeitende bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden und das Vermittlungsgesuch mindestens alle drei Monate erneuern, auch wenn kein Anspruch auf Leistungen bestehen sollte.
Sozialdienst der Bundeswehr