Wie berechnet sich das Ruhegehalt?
Wie berechnet sich das Ruhegehalt?
Die Versorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten entspricht im Wesentlichen
der Versorgung der Beamtinnen und Beamten. Das Ruhegehalt wird durch drei Faktoren bestimmt:
Ruhegehaltfähige Dienstzeit
Dies sind die Wehrdienstzeit sowie – falls im Einzelfall zutreffend – die Zeit im öffentlichen Dienst in einem anderen Rechtsverhältnis (Beamtin bzw. Beamter, Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer), Ausbildungszeiten vor Eintritt in die Bundeswehr und ggf. weitere Zeiten, soweit dies gesetzlich geregelt ist.
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
Hierzu gehören das Grundgehalt, das der Berufssoldatin bzw. dem Berufssoldaten zuletzt zugestanden hat, Teile des Familienzuschlages sowie andere Dienstbezüge (z.B. Zulagen), soweit diese nach dem Besoldungsrecht ruhegehaltfähig sind.
Ruhegehaltskala
Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, jedoch höchstens 71,75 Prozent. Um den Höchstsatz zu erreichen, sind regelmäßig 40 ruhegehaltfähige Dienstjahre erforderlich. Berufssoldatinnen bzw. Berufssoldaten, die aufgrund einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden und daher eine Dienstzeit von 40 Jahren nur im Ausnahmefall erreichen, erhalten einen prozentualen Zuschlag zu ihrem Ruhegehaltssatz von bis zu 12,55625 Prozent, Berufsoffiziere mit der Altersgrenze von 41 Jahren bis zu 16,86131 Prozent.
Eine gesetzliche Mindestversorgung sichert – z.B. für den Fall eines sehr frühzeitigen
Ausscheidens wegen Dienstunfähigkeit – das Existenzminimum.