Wann kann ich einen Gehaltsvorschuss beantragen?
Wann kann ich einen Gehaltsvorschuss beantragen?
Soldatinnen und Soldaten kann auf Antrag beim Bundesverwaltungsamt in bestimmten Lebenssituationen, z.B. aus Anlass der erstmaligen Begründung eines Hausstandes oder der Eheschließung bzw. Ehescheidung (eingetragene Lebenspartnerschaften sind gleichgestellt), ein unverzinslicher Gehaltsvorschuss gewährt werden.
Weiterhin bestehen Sonderregelungen für die Gewährung unverzinslicher Gehaltsvorschüsse bei einer dienstlichen Verwendung im Ausland. Hier ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die zuständige Dienststelle. Weitere Einzelheiten enthält die Zentrale Dienstvorschrift A-2642/9 „Ergänzungen zu den Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen des Bundesministeriums des Innern vom 28. November 1975“.